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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Hesekiel - Kapitel 22

1 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 2 "Mensch, willst du richten? Willst du die Stadt der Mörder richten? Dann halte ihr die Gräueltaten vor, die sie beging, (Hesekiel 24.6) 3 und sage: 'So spricht Jahwe, der Herr:Du Stadt, die Blut in ihren Mauern vergießt und damit ihr Ende heraufbeschwört, die sich besudelt durch ihre Götzen! 4 Durch dein Blutvergießen bist du schuldig geworden, und durch deine Götzen hast du dich besudelt. Damit hast du deinen Untergang herbeigeführt. Du bist ans Ende deiner Jahre gekommen. Deshalb mache ich dich zu einem Zeichen der Schande unter den Völkern und gebe dich preis ihrem höhnischen Spott. 5 Die Nahen und die Fernen verhöhnen dich, denn dein Name ist besudelt, deine Verbrechen sind groß. 6 Die Fürsten Israels in dir missbrauchten ihre Macht, um Blut zu vergießen. 7 In dir verachtet man Vater und Mutter, in deiner Mitte erpresst man den Fremden und unterdrückt Waisen und Witwen. (2. Mose 22.20-21) 8 Was mir heilig ist, verachtest du und schändest den Sabbat. 9 Es gibt Verleumder in dir, die Menschen dem Tod ausliefern. Auf deinen Bergen feiert man Opfermahle, und in deiner Mitte begeht man die schlimmsten Untaten. 10 Man schläft mit der Frau des eigenen Vaters und verkehrt mit Frauen während ihrer Monatsblutung. (3. Mose 18.7) (3. Mose 18.19) 11 Der eine hat Sex mit der Frau seines Nächsten, der andere schändet seine Schwiegertochter und der dritte missbraucht seine Schwester. (3. Mose 18.9) (3. Mose 18.15) (3. Mose 18.20) 12 Bestochene Richter sprechen Todesurteile aus, man nimmt Wucherzinsen und erpresst seinen Nächsten. Doch mich, mich hast du vergessen, spricht Jahwe, der Herr. (2. Mose 22.24) 13 Ich schlage die Hände wegen deiner Raffgier zusammen und wegen der Morde, die in deiner Mitte geschehen sind. 14 Bildest du dir ein, du könntest vor mir bestehen? Meinst du, deine Hände bleiben stark, wenn ich mich mit dir befasse? Ich, Jahwe, habe es gesagt, und ich werde es tun! 15 Ich werde dich unter die Völker zersprengen, vertreibe dich in alle Länder und mache deinem gottlosen Treiben ein Ende. 16 Vor den Augen aller Völker wirst du durch dich selbst besudelt werden. Du sollst erkennen, dass ich bin, der ich bin - Jahwe!'" 17 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 18 "Du Mensch, das Haus Israel ist für mich wie Schlacke geworden, wie Schlacke beim Silberschmelzen, die nur noch Kupfer, Zinn, Eisen und Blei enthält. (Jesaja 1.22) (Jeremia 6.28) 19 Darum spricht Jahwe, der Herr: 'Weil ihr alle zu Schlacke geworden seid, häufe ich euch in Jerusalem auf. 20 Wie man Silber, Kupfer, Eisen, Blei und Zinn in einem Schmelzofen zusammenbringt, um Feuer darunter anzublasen, so bringe ich euch zusammen und lasse euch die Glut meines Zorns spüren. 21 Ja, ich werde euch zusammenwerfen und das Feuer meines Grimms unter euch anblasen, dass ihr darin ausgeschmolzen werdet. 22 Wie das Silber im Ofen, so sollt ihr in meinem Grimm geschmolzen werden. Ihr sollt erkennen, dass ich, Jahwe, meinen glühenden Zorn über euch ausgegossen habe.'" 23 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 24 "Sprich zum Land Israel, Mensch: 'Du bist so besudelt, dass ich am Tag meines Zorns keinen Regen mehr schicke.' 25 Die Rotte seiner Propheten hat sich verschworen. Sie verschlingen Seelen wie ein brüllender Löwe, der Beute reißt. Sie rauben Schätze zusammen und haben viele Frauen zu Witwen gemacht. (Psalm 14.4) (Hesekiel 34.3) (Hesekiel 34.8)