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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Hesekiel - Kapitel 18

1 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 2 "Wie kommt ihr dazu, dieses Sprichwort im Land Israel zu gebrauchen? Ihr sagt: 'Die Väter essen saure Trauben, und die Söhne bekommen die stumpfen Zähne.'" (Jeremia 31.29) 3 "So wahr ich lebe, spricht Jahwe, der Herr:Diesen Spruch soll keiner von euch mehr benutzen! 4 Seht, alle Menschen gehören doch mir. Mir gehört das Leben des Vaters und das Leben des Sohnes. Nur wer sündigt, muss sterben! 5 Wenn jemand das Rechte tut und lebt, wie es mir gefällt, 6 wenn er nicht von den Opfern auf den Bergen isst, nicht zu den Götzen des Hauses Israel aufschaut, wenn er die Frau seines Nächsten nicht berührt und auch nicht seine eigene Frau, wenn sie ihre Tage hat, (3. Mose 18.19-20) 7 wenn er niemand unterdrückt und dem Schuldner sein Pfand wiedergibt, wenn er sein Brot mit dem Hungernden teilt und den Nackten mit Kleidung versorgt, (5. Mose 24.10-13) (Psalm 15.3) 8 wenn er keinen Wucherzins nimmt und sich nicht an Unrecht beteiligt und im Gericht ein unparteiisches Urteil fällt, (2. Mose 22.24) 9 wenn er sich an meine Ordnungen hält und treu tut, was recht vor mir ist - der ist gerecht. Er soll am Leben bleiben, spricht Jahwe, der Herr. 10 Hat er aber einen Sohn, der gewalttätig wird, der Blut vergießt oder sonst etwas von dem Genannten tut, 11 was sein Vater vermieden hat, wenn er sogar von den Opfern auf den Bergen isst und mit anderen Frauen schläft, 12 wenn er Schutzlose unterdrückt, andere beraubt und dem Schuldner das Pfand nicht zurückgibt, wenn er Abscheuliches tut und sich mit Götzen einlässt, 13 oder wenn er Wucherzins nimmt, sollte er am Leben bleiben? Nein! Wer solch abscheuliche Dinge tut, der muss getötet werden. Und er ist selbst an seinem Tod schuld. 14 Aber vielleicht hat er auch einen Sohn, der die Sünden seines Vaters sieht, aber nichts dergleichen tut. 15 Er isst nicht von den Opfern auf den Bergen und schaut nicht zu den Götzen des Hauses Israel auf, er schläft nicht mit einer anderen Frau 16 und beutet niemand aus, er fordert kein Pfand und begeht keinen Raub, er gibt dem Hungernden von seinem Brot und versorgt den Nackten mit Kleidung, 17 er vergreift sich nicht an Schutzlosen und nimmt keinen Wucherzins, er hält sich an meine Ordnungen und tut, was recht vor mir ist: Er muss nicht für die Schuld seines Vaters sterben. Er soll am Leben bleiben. 18 Nur sein Vater, der andere in seinem Volk erpresst und beraubt hat und tat, was nicht gut war, muss wegen seiner Schuld sterben. 19 Doch ihr fragt: 'Warum wird der Sohn nicht mit dem Vater bestraft?' - Weil er getan hat, was gut und richtig ist, und alle meine Gebote befolgte, darum wird er auf jeden Fall am Leben bleiben! 20 Nur wer sündigt, muss sterben. Der Sohn soll nicht die Schuld des Vaters tragen und der Vater nicht die des Sohnes. Die Gerechtigkeit kommt nur dem zugute, der recht vor Gott lebt, und die Schuld lastet nur auf dem Schuldigen. (2. Mose 20.5) (4. Mose 26.11) 21 Wenn der Gottlose umkehrt und das Sündigen lässt, sich an meine Ordnungen hält und tut, was gut und richtig ist, dann soll er am Leben bleiben und muss nicht sterben. 22 Keine von allen Sünden, die er begangen hat, soll ihm noch angelastet werden. Weil er danach getan hat, was vor Gott recht ist, soll er am Leben bleiben. (Jesaja 43.25) (Jesaja 44.22) 23 Meint ihr, es gefällt mir, wenn ein Gottloser stirbt?", sagt Jahwe, der Herr. "Nein, ich freue mich, wenn er sein Leben ändert und am Leben bleibt. (Hesekiel 18.32) (Hesekiel 33.11) 24 Wenn aber ein Gerechter nicht mehr recht vor mir lebt, wenn er anfängt, Böses zu tun, und dieselben Abscheulichkeiten begeht wie der Gottlose, soll er dann am Leben bleiben? Nein! Keine von all seinen gerechten Taten wird ihm angerechnet werden. Weil er sich der Untreue schuldig gemacht und Böses getan hat, muss er sterben! (Hesekiel 3.20) 25 Wenn ihr nun sagt: 'Was der Herr tut, ist nicht recht!', so hört mir zu, ihr Leute von Israel: Meine Handlungsweise soll nicht richtig sein? Sind nicht vielmehr eure Handlungen falsch? (Hesekiel 33.17-20) 26 Wenn ein Gerechter nicht mehr recht vor mir lebt, wenn er anfängt, Unrecht zu tun und daraufhin stirbt, so stirbt er wegen des Unrechts, das er getan hat. 27 Wenn aber ein Gottloser umkehrt, sein gesetzloses Handeln lässt und tut, was gut und richtig ist, dann wird er sein Leben retten. 28 Sieht er es ein und lässt sein gesetzwidriges Tun, soll er am Leben bleiben und nicht sterben. 29 Wenn also das Haus Israel sagt: 'Was der Herr tut, ist nicht recht!' - sollte wirklich meine Handlungsweise nicht die richtige sein, ihr Leute von Israel? Sind nicht vielmehr eure Handlungen falsch? 30 Darum werde ich euch das Urteil sprechen, ihr Leute von Israel! Jeder bekommt das, was er durch seine Taten verdient hat, spricht Jahwe, der Herr. Kehrt also um und macht Schluss mit allem Unrecht, damit es euch nicht zur Schuldfalle wird! (Jesaja 55.7) (Hesekiel 33.11) 31 Trennt euch von allen Vergehen, mit denen ihr euch an mir vergangen habt, und schafft euch so ein neues Herz und einen neuen Geist! Warum wollt ihr denn sterben, ihr Leute von Israel? (Hesekiel 36.26) 32 Mir gefällt es nicht, wenn ein Mensch sterben muss, spricht Jahwe, der Herr. Kehrt also um, damit ihr am Leben bleibt!" (Hesekiel 18.23)