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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Esra - Kapitel 2

1 Es folgt eine Liste der Einwohner der Provinz Judäa, die aus der Gefangenschaft nach Jerusalem und Juda heimkehrten. Sie waren die Nachkommen derer, die der babylonische König Nebukadnezzar nach Babel verschleppt hatte. Jeder kehrte an den Ort zurück, aus dem seine Familie stammte. 2 Angeführt wurden sie von Serubbabel, Jeschua, Nehemja, Seraja, Reelaja, Mordochai, Bilschan, Misperet, Rehum und Baana. (Esra 1.8) (Esra 2.63) 3 Die Zahlen der Männer, die zu den jeweiligen Sippen gehörten, waren: Parosch: 2172, 4 Schefatja: 372; 5 Arach: 775; 6 Pahat-Moab; die Nachkommen von Jeschua und Joab: 2812; 7 Elam: 1254; 8 Sattu: 945; 9 Sakkai: 760; 10 Bani: 642; 11 Bebai: 623; 12 Asgad: 1222; 13 Adonikam: 666; 14 Bigwai: 2056; 15 Adin: 454; 16 Ater, die Nachkommen Hiskijas: 98; 17 Bezai: 323; 18 Jora: 112; 19 Haschum: 223; 20 Gibbar: 95; 21 aus Bethlehem: 123; 22 aus Netofa 56; 23 aus Anatot: 128; 24 aus Asmawet: 42; 25 aus Kirjat-Jearim, Kefira und Beerot: 743; 26 aus Rama und Geba: 621; 27 aus Michmas: 122; 28 aus Bet-El und Ai: 223; 29 aus Nebo: 52. 30 Nachkommen des Magbisch: 156; 31 Nachkommen eines anderen Elam: 1254; 32 Nachkommen von Harim: 320; 33 aus Lod, Hadid und Ono: 725; 34 aus Jericho: 345; 35 die Nachkommen Senaas: 3630. 36 Von den Priestersippen kamen: Jedaja, die Nachkommen von Jeschua: 973; 37 Immer: 1052; 38 Paschhur: 1247; 39 Harim: 1017. 40 Von den Leviten kamen die Sippe Jeschua, die Nachkommen von Kadmiël, Binnui und Hodawja: 74. (Nehemia 12.8) 41 Tempelsänger: die Nachkommen von Asaf: 128; 42 Torwächter: die Nachkommen von Schallum, Ater, Talmon, Akkub, Hatita und Schobai: 139; 43 Tempelsklaven: die Nachkommen von Ziha, Hasufa, Tabbaot, (Esra 8.20) 44 Keros, Sia, Padon, 45 Lebana, Hagaba, Akkub, 46 Hagab, Salmai, Hanan, 47 Giddel, Gahar, Reaja, 48 Rezin, Nekoda, Gasam, 49 Usa, Paseach, Besai, 50 Asna, die Mëuniter und Nefusiter, 51 Bakbuk, Hakufa, Harhur, 52 Bazlut, Mehida, Harscha, 53 Barkos, Sisera, Temach, 54 Neziach, Hatifa. 55 Sklaven Salomos: Sotai, Soferet, Peruda, (1. Könige 9.21) 56 Jaala, Darkon, Giddel, 57 Schefatja, Hattil, Pocheret-Zebajim, Ami. 58 Die Gesamtzahl der Tempelsklaven und der Nachkommen von Salomos Sklaven betrug 392. (Josua 9.23) 59 Aus Tel-Melach, Tel-Harscha, Kerub-Addon und Immer kamen folgende Sippen, die ihre Herkunft aus Israel nicht nachweisen konnten: 60 Delaja, Tobija und Nekoda: 652. 61 Von den Nachkommen der Priester waren es die Sippen Habaja, Koz und Barsillai. Barsillai hatte damals eine Tochter von dem Barsillai aus Gilead geheiratet und dessen Namen angenommen. (2. Samuel 19.32) 62 Sie konnten ihre Abstammungsnachweise nicht finden. Deshalb wurden sie für unrein erklärt und vom Priesteramt ausgeschlossen. 63 Der Statthalter untersagte ihnen, von den höchst heiligen Opfergaben zu essen, bis wieder ein Priester für die Urim und Tummim auftreten würde. (2. Mose 28.30) (Esra 2.2) 64 Insgesamt kehrten 42.360 Israeliten in die Heimat zurück. 65 Dazu kamen noch 7337 Sklaven und Sklavinnen und 200 Sänger und Sängerinnen. 66 Außerdem brachten die Israeliten 736 Pferde, 245 Maultiere, 67 436 Kamele und 6720 Esel mit. 68 Als sie dann am Tempelberg in Jerusalem ankamen, gaben einige von den Sippenoberhäuptern Spenden, damit das Haus Jahwes an seiner alten Stelle wieder aufgebaut werden konnte. 69 Nach ihren Möglichkeiten gaben sie insgesamt etwa 500 Kilogramm Gold, fast drei Tonnen Silber und 100 Priesterkleider. 70 Die Priester, die Leviten, die Sänger, die Torwächter, die Tempelsklaven und das übrige Volk ließen sich in ihren Heimatorten nieder.