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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Daniel - Kapitel 6

1 und Darius, ein Meder, übernahm im Alter von 62 Jahren die Herrschaft. (Jesaja 13.17) (Daniel 9.1) 2 Darius beschloss, 120 Satrapen über die Provinzen seines Reiches einzusetzen. 3 Diese Statthalter unterstellte er drei Ministern, von denen einer Daniel war. Sie hatten ihnen Rechenschaft abzulegen, damit der König nicht belästigt würde. 4 Bald stellte sich heraus, dass Daniel den anderen Ministern und den Satrapen weit überlegen war, weil ein außergewöhnlicher Geist in ihm wohnte. Der König dachte sogar daran, ihm die Verwaltung des ganzen Reiches zu übertragen. (Daniel 5.12) 5 Da versuchten die anderen Minister zusammen mit den Satrapen, Daniel wegen seiner Amtsführung anzuklagen. Aber sie konnten keinen Grund zur Anklage und keine Korruption entdecken, denn er war weder nachlässig noch bestechlich. 6 Da sagten sie sich: "Wir haben bei diesem Daniel nichts in der Hand, es sei denn, wir finden im Gesetz seines Gottes etwas gegen ihn." 7 Darauf eilten sie aufgeregt zum König und sagten: "Der König Darius lebe ewig! (Daniel 3.9) (Daniel 5.10) 8 Alle Minister des Reiches, die Statthalter, die Satrapen, die Ratgeber und Verwalter sind übereingekommen, dich zu bitten, folgende Verordnung zu erlassen: 'Wer in den kommenden dreißig Tagen eine Bitte an irgendeinen Gott oder Menschen richtet außer an dich, König, soll zu den Löwen in die Grube geworfen werden.' 9 Gib dem Gebot die Form eines offiziellen königlichen Erlasses, der nach dem Gesetz der Meder und Perser nicht geändert oder aufgehoben werden darf!" (Ester 1.19) (Ester 8.8) (Daniel 6.16) 10 König Darius ließ den Erlass ausfertigen und unterschrieb ihn. 11 Als Daniel erfuhr, dass der Erlass abgefasst worden war, ging er in sein Haus. Im Obergeschoss hatte er offene Fenster in Richtung Jerusalem. Dreimal täglich kniete er dort nieder, um seinen Gott zu preisen und seine Bitten vor ihn zu bringen. So tat er es auch jetzt. (1. Könige 8.48) (Psalm 55.18) (Jeremia 51.50) 12 Da stürmten jene Männer herein und fanden Daniel, wie er zu seinem Gott betete und ihn sogar anflehte. 13 Darauf gingen sie zum König und brachten das königliche Verbot zur Sprache: "Hast du nicht einen Erlass unterschrieben, dass jeder, der in den nächsten dreißig Tagen von irgendeinem Gott oder Menschen etwas erbittet außer von dir, König, zu den Löwen in die Grube geworfen werden soll?" - "So ist es", erwiderte der König. "Es gilt unwiderruflich nach dem Gesetz der Meder und Perser, das nicht aufgehoben werden darf." (Daniel 3.10) 14 Da sagten sie dem König: "Daniel, einer von den hergebrachten Juden, kümmert sich einfach nicht um dich und dein Gebot, sondern verrichtet dreimal am Tag sein Gebet." 15 Als der König das hörte, wurde er sehr traurig. Den ganzen Tag über unternahm er alle Anstrengungen, Daniel zu retten. 16 Bei Sonnenuntergang kamen die Kläger wieder zu ihm und hielten ihm vor: "Du weißt, König, dass nach dem Gesetz der Meder und Perser kein Erlass des Königs widerrufen werden kann!" 17 Nun musste der König den Befehl geben, Daniel herzubringen und in die Grube zu den Löwen zu werfen. Er sagte zu ihm: "Dein Gott, dem du so treu dienst, möge er dich retten!" (Daniel 6.21) 18 Dann wurde ein Stein auf die Öffnung der Grube gewälzt und mit dem Siegel des Königs und seiner Mächtigen versiegelt, damit in Daniels Sache nichts verändert würde. 19 Danach zog sich Darius in seinen Palast zurück. Er verzichtete auf jede Unterhaltung, fastete die ganze Nacht und konnte auch keinen Schlaf finden. 20 In der Morgendämmerung, gerade als es hell wurde, stand er auf und ging voller Unruhe zur Löwengrube. 21 Als er in die Nähe der Grube gekommen war, rief er mit schmerzerfüllter Stimme: "Daniel, du Diener des lebendigen Gottes! Dein Gott, dem du so treu dienst - hat er dich vor den Löwen retten können?" (Daniel 3.17) 22 Daniel antwortete: "Der König lebe ewig! (Daniel 6.7) 23 Mein Gott hat seinen Engel geschickt, weil ihm meine Unschuld bekannt war. Und der hat den Löwen die Rachen verschlossen, sodass sie mir nichts antun konnten. Auch dir gegenüber, König, habe ich kein Unrecht begangen." (Daniel 3.28) (Hebräer 11.33) 24 Da freute sich der König außerordentlich und befahl, Daniel aus der Grube herauszuholen. Als man ihn heraufgezogen hatte, fand man keinerlei Verletzung an ihm, weil er seinem Gott vertraut hatte. (Psalm 37.40) 25 Dann befahl der König, die Männer, die Daniel verleumdet hatten, samt ihren Frauen und Kindern herzuholen und in die Grube zu den Löwen zu werfen. Und noch ehe sie den Boden der Grube berührt hatten, fielen die Löwen über sie her und zermalmten ihnen alle Knochen. 26 Daraufhin schickte König Darius ein Schreiben an alle Völker, Nationen und Sprachen. Es lautete folgendermaßen: "Glück und Frieden euch allen! 27 Hiermit ordne ich an, dass man in meinem ganzen Reich den Gott Daniels scheuen und fürchten soll. Denn er ist der lebendige, ewige Gott. Sein Reich geht nie zugrunde, und seine Herrschaft bleibt für immer bestehen. (Daniel 3.33) 28 Er rettet und befreit; er wirkt Zeichen und Wunder am Himmel und auf der Erde; er hat Daniel aus den Klauen der Löwen gerettet." 29 Dieser Daniel war ein einflussreicher Mann unter der Regierung des Darius und auch unter der des Persers Kyrus. (Daniel 1.21)