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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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5. Mose - Kapitel 18

1 Die levitischen Priester und der ganze Stamm Levi sollen keinen Teil und keinen Erbbesitz unter den Israeliten erhalten. Von den Feueropfern Jahwes und den Abgaben für ihn sollen sie ihren Unterhalt bekommen. (4. Mose 18.8) (5. Mose 10.9) (1. Korinther 9.13) 2 Ein Levit soll keinen Erbbesitz unter seinen Brüdern haben. Jahwe ist sein Erbbesitz, wie er es ihm versprochen hat. 3 Auf dies aber hat ein Priester Anrecht beim Volk: Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf als Schlachtopfer bringt, gehören dem Priester das Schulterstück, die Kinnbacken und der Magen. 4 Weiter sollst du ihm die ersten Erträge von deinem Getreide, deinem Most und deinem Öl geben und die erste Schur deiner Schafe. 5 Denn Jahwe, dein Gott, hat ihn aus allen deinen Stämmen ausgewählt, dass er und seine Nachkommen im Namen Jahwes ihren Dienst verrichten, und zwar für immer. 6 Ein Levit, der sich in irgendeiner Ortschaft in Israel aufhält, kann nach eigenem Belieben an die Stätte kommen, die Jahwe auswählen wird, 7 und im Namen Jahwes, seines Gottes, Dienst tun wie alle seine levitischen Brüder, die dort vor Jahwe stehen. 8 Er soll die gleiche Zuteilung wie sie erhalten, unabhängig vom Verkaufserlös seines Familienbesitzes. 9 Wenn du in das Land kommst, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, dann versuche ja nicht, so abscheuliche Dinge zu tun wie seine Bewohner. 10 Bei dir soll keiner gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lässt, keiner, der wahrsagt, kein Zauberer, Beschwörer oder Magier, (3. Mose 18.21) (3. Mose 19.26) (3. Mose 19.31) (3. Mose 20.27) 11 kein Bannsprecher oder Totenbeschwörer und keiner, der einen Totengeist oder Wahrsager befragt. (1. Samuel 28.11) 12 Denn Jahwe verabscheut jeden, der so etwas tut. Und wegen dieser Abscheulichkeiten vertreibt Jahwe, dein Gott, sie vor dir. 13 Du sollst dich ungeteilt an Jahwe, deinen Gott, halten. (1. Mose 6.9) (Psalm 15.2) 14 Denn diese Völker, die du vertreiben wirst, hören auf Zauberer und Wahrsager. Dir aber hat Jahwe, dein Gott, das nicht erlaubt. 15 Einen Propheten wird Jahwe, dein Gott, aus deiner Mitte, aus deinen Brüdern, für dich erstehen lassen so wie mich. Auf ihn sollt ihr hören. (4. Mose 12.6-8) (Johannes 1.45) (Johannes 6.14) (Apostelgeschichte 3.22) (Apostelgeschichte 7.37) (Hebräer 12.24) 16 So hast du es von Jahwe, deinem Gott, am Tag der Zusammenkunft erbeten: "Ich möchte die Stimme Jahwes, meines Gottes, nicht mehr hören und dieses große Feuer nicht länger sehen, damit ich nicht sterben muss." (2. Mose 20.19) (Hebräer 12.19) 17 Da sagte Jahwe zu mir: "Was sie gesagt haben, ist gut. (5. Mose 5.25) 18 Einen Propheten werde ich ihnen aus der Mitte ihrer Brüder erstehen lassen so wie dich. Durch seinen Mund werde ich zu ihnen sprechen. Er wird euch alles verkünden, was ich ihm befehle. 19 Wer nicht befolgt, was ich durch ihn sage, den ziehe ich dafür zur Rechenschaft. 20 Doch der Prophet, der sich anmaßt, etwas in meinem Namen zu verkünden, das ich ihm nicht aufgetragen habe, oder der im Namen anderer Götter spricht, dieser Prophet muss sterben. (5. Mose 13.6) (Jeremia 14.15) 21 Wenn du aber denkst: 'Woran soll ich erkennen, welches Wort nicht von Jahwe kommt?' - 22 Wenn der Prophet etwas im Namen Jahwes sagt, das sich nicht erfüllt und nicht eintrifft, dann hat Jahwe nicht durch ihn gesprochen. Der Prophet hat es sich angemaßt. Du brauchst dich vor ihm nicht zu fürchten."