zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 10

1 Damals sagte Jahwe zu mir: "Haue dir zwei Steintafeln zurecht wie die ersten und steig zu mir auf den Berg. Fertige auch eine hölzerne Lade an. (2. Mose 25.10) (2. Mose 34.1) 2 Dann werde ich auf die Tafeln die Worte schreiben, die auf den ersten Tafeln standen, die du zerbrochen hast; und dann legst du sie in die Lade." (2. Mose 32.19) 3 Ich machte eine Lade aus Akazienholz und hieb die zwei Steintafeln zurecht. Dann stieg ich mit ihnen in der Hand auf den Berg. 4 Er schrieb auf die Tafeln dasselbe wie das erste Mal, die zehn Worte, die Jahwe am Tag der Versammlung auf dem Berg aus dem Feuer heraus zu euch gesprochen hatte. Jahwe gab sie mir. (5. Mose 9.10) 5 Ich stieg wieder vom Berg herab und legte die Tafeln in die Lade, die ich gemacht hatte. Und da blieben sie nach dem Wort Jahwes. 6 Die Israeliten zogen von Beerot-Bene-Jaakan nach Moser. Dort starb Aaron und dort wurde er auch begraben. Nachfolger im Priesterdienst wurde sein Sohn Eleasar. (4. Mose 20.28) (4. Mose 33.32-33) 7 Die Israeliten zogen weiter nach Gudgoda und von dort nach Jotbata, wo es reichlich Wasser gab. 8 Damals sonderte Jahwe den Stamm Levi aus. Die Leviten sollten die Lade des Bundes mit Jahwe tragen, sie sollten ihm im Heiligtum dienen und die Israeliten in seinem Namen segnen. So ist es bis heute geblieben. (4. Mose 6.23-27) (5. Mose 18.5) (5. Mose 18.7) 9 Deshalb fiel Levi kein Anteil am Erbbesitz bei seinen Brüdern zu. Jahwe selbst ist sein Erbbesitz, so wie es Jahwe, dein Gott, ihm versprochen hat. (4. Mose 18.20) 10 Ich war vierzig Tage und Nächte auf dem Berg wie beim ersten Mal. Und Jahwe erhörte mich auch diesmal und beschloss, euch nicht zu vernichten. (5. Mose 9.9) 11 Er sagte zu mir: "Geh jetzt und stell dich an die Spitze des Volkes, damit sie losziehen und das Land in Besitz nehmen, denn ich habe ihren Vorfahren geschworen, dass sie es bekommen." 12 Und nun, Israel, was fordert Jahwe, dein Gott, von dir? Es ist nur, dass du Ehrfurcht vor ihm hast und auf seinen Wegen gehst, dass du ihn liebst und ihm mit Herz und Seele dienst (Micha 6.8) 13 und dass du nach seinen Geboten und Vorschriften lebst, was dir ja selbst zugutekommt. 14 Schau doch! Jahwe, deinem Gott, gehört der Himmel und das ganze Universum, die Erde und alles, was darauf ist! 15 Doch nur deinen Vorfahren hat er sich zugewandt und sie so geliebt, dass er euch, ihre Nachkommen, aus allen Völkern auswählte, wie es heute der Fall ist. (5. Mose 7.6) 16 Deshalb sollt ihr eure Herzen beschneiden und nicht mehr so stur sein, 17 denn Jahwe, euer Gott, ist der Gott aller Götter und der Herr aller Herren. Er ist der große, mächtige und furchtbare Gott, der keinen bevorzugt und keine Bestechung annimmt, 18 der den Waisen und Witwen zu ihrem Recht verhilft und auch den Fremden liebt, dass er ihn mit Nahrung und Kleidung versorgt. 19 Darum sollt auch ihr die Fremden lieben, denn in Ägypten seid ihr auch Fremde gewesen. (2. Mose 22.20-23) 20 Jahwe, deinen Gott, sollst du fürchten, an ihm festhalten und bei seinem Namen schwören. 21 Er ist dein Ruhm und er ist dein Gott, der wegen dir diese großen und furchtbaren Dinge getan hat, die du mit eigenen Augen gesehen hast. 22 Mit siebzig Personen sind deine Vorfahren nach Ägypten gekommen, doch jetzt hat Jahwe, dein Gott, dich zahlreich wie die Sterne am Himmel gemacht. (1. Mose 46.27) (5. Mose 1.10)