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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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4. Mose - Kapitel 33

1 Es folgt das Verzeichnis der Lagerplätze der Israeliten, die unter der Führung von Mose und Aaron nach Heerscharen geordnet aus dem Land Ägypten ausgezogen waren. 2 Nach Jahwes Befehl schrieb Mose die Stationen ihrer Wanderung auf. 3 Am 15. April, am Morgen nach dem Passamahl, brachen sie voller Mut und vor den Augen aller Ägypter in Ramses auf. (2. Mose 1.11) (2. Mose 14.8) 4 Die Ägypter begruben währenddessen ihre Erstgeborenen, die Jahwe unter ihnen erschlagen hatte. Auch an ihren Göttern hatte Jahwe Strafgerichte vollstreckt. (2. Mose 12.12) 5 Von Ramses zogen die Israeliten nach Sukkot, wo sie das erste Mal ihr Lager aufschlugen. (2. Mose 12.37) 6 Von Sukkot zogen sie weiter nach Etam am Rand der Wüste. (2. Mose 13.20) 7 Von dort wandten sie sich nach Pi-Hahirot gegenüber von Baal-Zefon und schlugen ihr Lager bei Migdol auf. (2. Mose 14.2) 8 Dann zogen sie mitten durch das Meer und weiter drei Tagesmärsche weit durch die Wüste von Etam bis nach Mara. (2. Mose 14.22) (2. Mose 15.23) 9 Von dort zogen sie nach Elim, wo es zwölf Wasserquellen und siebzig Palmen gab. (2. Mose 15.27) 10 Von Elim zogen sie weiter und schlugen ihr Lager am Schilfmeer auf. 11 Von dort aus zogen sie in die Wüste Sin (2. Mose 16.1) 12 und von dort nach Dofka, 13 dann nach Alusch 14 und schließlich nach Refidim, wo sie kein Trinkwasser fanden. (2. Mose 17.1) 15 Von Refidim zogen sie weiter und schlugen ihr Lager in der Wüste Sinai auf. (2. Mose 19.1) 16 Von dort ging es nach Kibrot-Taawa, (4. Mose 11.34) 17 dann weiter nach Hazerot (4. Mose 11.35) 18 und schließlich nach Ritma. (4. Mose 12.16) 19 Von Ritma zogen sie weiter nach Rimmon-Perez, 20 nach Libna 21 und Rissa. 22 Ihr nächstes Lager schlugen sie in Kehelata auf, 23 dann am Berg Schefer, 24 in Harada, 25 Makhelot 26 und Tahat. 27 Von dort ging es nach Tatach, 28 dann nach Mitka, 29 nach Haschmona, 30 nach Moserot, 31 Bene-Jaakan, (5. Mose 10.6) 32 Hor-Gidgad, 33 Jotbata, (5. Mose 10.7) 34 Abrona 35 und Ezjon-Geber. 36 Dann kamen sie nach Kadesch in der Wüste Zin (4. Mose 20.1) 37 und schlugen ihr Lager schließlich am Berg Hor an der Grenze des Landes Edom auf. (4. Mose 20.22) 38 Dort stieg der Priester Aaron nach dem Befehl Jahwes auf den Berg Hor und starb. Das war im 40. Jahr nach dem Auszug aus Ägypten, am 1. August. 39 Aaron war 123 Jahre alt, als er auf dem Berg Hor starb. 40 Der Kanaaniterkönig von Arad, das lag im Süden des Landes Kanaan, hörte vom Kommen der Israeliten. (4. Mose 21.1) 41 Diese brachen vom Berg Hor auf und kamen nach Zalmona. 42 Von dort kamen sie nach Punon, 43 dann nach Obot (4. Mose 21.10) 44 und schließlich nach Ije-Abarim im Gebiet von Moab. (4. Mose 21.11) 45 Von Ijim zogen sie weiter nach Dibon-Gad, 46 von dort nach Almon-Diblatajim 47 und von dort zum Gebirge Abarim, östlich von Nebo. (4. Mose 21.20) 48 Vom Gebirge Abarim zogen sie weiter in das moabitische Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho. (4. Mose 22.1) (5. Mose 32.49) 49 Ihr Lager erstreckte sich von Bet-Jeschimot bis Abel-Schittim. (4. Mose 25.1) 50 Dort im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene, gegenüber von Jericho, befahl Jahwe Mose, 51 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht, 52 müsst ihr alle seine Bewohner vertreiben, alle ihre Götzenbilder und Bildwerke vernichten und ihre Höhenheiligtümer zerstören. 53 Nehmt das Land in Besitz und lasst euch dort nieder, denn ich habe es euch als Eigentum gegeben. 54 Durchs Los soll es euren Sippen als Erbbesitz zugeteilt werden. Einem großen Stamm sollt ihr einen großen Grundbesitz zuteilen, einem kleinen Stamm einen kleinen. Durchs Los sollt ihr es unter die Stämme eurer Väter verteilen. (4. Mose 26.55) 55 Wenn ihr die Einwohner des Landes aber nicht vor euch her vertreibt, dann werden die, die ihr von ihnen übrig lasst, zu Splittern in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten. Sie werden euch in dem Land, in dem ihr wohnt, bedrängen. (Josua 23.13) 56 Dann werde ich mit euch machen, was ich mit ihnen machen wollte."