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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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2. Könige - Kapitel 25

1 Da zog Nebukadnezzar erneut mit einem Heer gegen Jerusalem und ließ einen Belagerungswall rings um die Stadt aufschütten. Die Belagerung begann im neunten Regierungsjahr Zidkijas, am 10. Januar, 2 und dauerte bis ins elfte Regierungsjahr Zidkijas. 3 Zuletzt hatte der Hunger in der Stadt überhand genommen. Für das einfache Volk war nichts mehr zu essen da. Am 9. Juli 4 wurde eine Bresche in die Stadtmauer geschlagen. In der Nacht darauf floh der König mit seinen Soldaten durch den Torweg zwischen den beiden Mauern am Königsgarten und durchbrach den Belagerungsring. Er versuchte, in Richtung der Araba zu entkommen. 5 Doch die chaldäischen Truppen nahmen die Verfolgung auf und holten Zidkija in der Araba bei Jericho ein. 6 Sie nahmen den König gefangen und brachten ihn nach Ribla vor den König von Babylon, der das Urteil über ihn sprach. 7 Zidkija musste zusehen, wie seine Söhne abgeschlachtet wurden; dann stach man ihm die Augen aus und brachte ihn in Ketten nach Babylon. 8 Es war das 19. Regierungsjahr des Königs Nebukadnezzar von Babylon. Am 7. August traf Nebusaradan, der Befehlshaber der königlichen Leibwache, einer der engsten Vertrauten des Königs, in Jerusalem ein. 9 Er ließ den Tempel Jahwes, den Königspalast und alle großen Häuser niederbrennen. 10 Seine Truppen zerstörten auch die ganze Stadtmauer. 11 Dann ließ Nebusaradan den Rest der Einwohner und alle, die zum König von Babel übergelaufen waren, gefangen nehmen und in die Verbannung führen. 12 Nur einige Leute vom einfachen Volk ließ er zurück, um die Äcker und Weinberge zu bestellen. 13 Die Chaldäer zertrümmerten die beiden Bronzesäulen, die vor dem Haus Jahwes standen, ebenso die Kesselwagen und das bronzene "Meer" und schafften das Metall nach Babylon. (Jeremia 27.19-22) 14 Sie nahmen auch die Töpfe und Schaufeln, die Messer, die Schalen und alle anderen Bronzegegenstände mit, die für den Tempeldienst gebraucht worden waren. 15 Auch die Feuerpfannen und Sprengschalen, überhaupt alles, was aus reinem Gold und Silber war, nahm der Befehlshaber der Leibwache mit. 16 Für die beiden Säulen, das "Meer" und die Kesselwagen im Haus Jahwes hatte Salomo eine ungeheure Menge Bronze verarbeitet. (1. Könige 7.15) (1. Könige 7.23) (1. Könige 7.27) 17 Jede der Säulen war neun Meter hoch, und auf jeder ruhte ein Kapitell von anderthalb Meter Höhe, das ringsum mit einem Gitterwerk und mit Granatäpfeln verziert war, alles aus Bronze. 18 Der Befehlshaber der Leibwache ließ den obersten Priester Seraja festnehmen, dazu seinen Stellvertreter Zefanja und die drei für die Torwache verantwortlichen Priester. 19 In der Stadt fanden sich noch der Hofbeamte, der für die Soldaten zuständig gewesen war, fünf Männer, die zu den Vertrauten des Königs gehört hatten, der Beamte, der für die Musterung des Heeres verantwortlich war, und 60 seiner Männer. 20 Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, brachte sie nach Ribla zum König von Babel. 21 Dieser ließ sie dort, in der Provinz Hamat, hinrichten. - So wurde das Volk von Juda in die Verbannung geführt. (2. Könige 23.33) 22 Über den Rest der Bevölkerung von Juda, die Nebukadnezzar im Land übrig gelassen hatte, setzte er Gedalja Ben-Ahikam, den Enkel Schafans, als Statthalter ein. 23 Als nun die Truppenführer, die entkommen waren, davon erfuhren, kamen sie mit ihren Leuten zu Gedalja nach Mizpa. Es waren Jischmaël Ben-Netanja, Johanan Ben-Kareach, Seraja Ben-Tanhumet aus Netofa und Jaasanja aus Maacha. 24 Gedalja versprach ihnen unter Eid: "Ihr müsst keine Angst vor den Chaldäern haben. Bleibt im Land und dient dem König von Babylon! Dann wird euch nichts geschehen." 25 Doch im Oktober kam Jischmaël Ben-Netanja wieder nach Mizpa. Er war der Enkel von Elischama und stammte aus der königlichen Familie und hatte zehn Männer mitgebracht. Sie töteten Gedalja und alle Judäer und Chaldäer, die bei ihm waren. 26 Daraufhin floh die ganze Bevölkerung Judas, klein und groß, mit den Truppenführern nach Ägypten, denn sie fürchteten die Rache der Chaldäer. 27 In dem Jahr, als Ewil-Merodach König von Babylonien wurde, begnadigte er König Jojachin von Juda und holte ihn aus dem Gefängnis. Das geschah im 37. Jahr der Gefangenschaft Jojachins, am 27. März. (2. Könige 24.15) 28 Er behandelte ihn freundlich und gab ihm eine Ehrenstellung unter den Königen, die nach Babylon gebracht worden waren. 29 Jojachin durfte seine Gefängniskleidung ablegen und zeitlebens an der Tafel des Königs speisen. 30 Der König sorgte auch sonst für seinen Unterhalt. Bis zu seinem Lebensende bekam er täglich, was er brauchte.