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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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2. Könige - Kapitel 24

1 Während seiner Regierungszeit zog König Nebukadnezzar von Babylon mit einem Heer heran. Jojakim unterwarf sich ihm. Drei Jahre später jedoch lehnte er sich gegen ihn auf. 2 Da ließ Jahwe Räuberbanden der Chaldäer und solche aus Syrien, Moab und Ammon in Juda einfallen, um es zu Grunde zu richten. So hatte es Jahwe durch seine Propheten, die ihm dienten, angekündigt. 3 Ja, das alles geschah ausdrücklich auf den Befehl Jahwes hin, denn er wollte sich die Judäer aus den Augen schaffen. Manasses Sünden und sein ganzes Tun, (2. Könige 21.10) (2. Könige 23.26-27) 4 die vielen unschuldig umgebrachten Menschen, die Ströme von Blut, die in Jerusalem geflossen waren, wollte Jahwe nicht mehr vergeben. 5 Was sonst noch über Jojakims Herrschaft zu sagen ist, findet man in der Chronik der Könige von Juda. 6 Als er starb, wurde sein Sohn Jojachin König. 7 Zu dieser Zeit wagte es der König von Ägypten nicht mehr, die Grenzen seines Landes zu überschreiten, denn der König von Babylon hatte ihm alle Gebiete vom Bach Ägyptens bis an den Euphrat abgenommen. 8 Jojachin war bei Herrschaftsantritt 18 Jahre alt, und regierte drei Monate in Jerusalem. Seine Mutter hieß Nehuschta und war die Tochter Elnatans aus Jerusalem. 9 Er tat, was Jahwe verabscheute, genau wie seine Vorgänger. (2. Könige 23.37) 10 Damals war das Heer des Königs Nebukadnezzar von Babylon erneut gegen Jerusalem gezogen und hatte die Stadt belagert. 11 Während der Belagerung erschien Nebukadnezzar selbst vor der Stadt. 12 Da ergab sich Jojachin. Zusammen mit seiner Mutter, seinen Beamten, seinen Offizieren und Hofleuten ging er zum König von Babylon hinaus, der ihn sogleich gefangen nahm. Das geschah im 8. Regierungsjahr Nebukadnezzars. 13 Und wie Jahwe es angedroht hatte, ließ Nebukadnezzar alle Schätze, die sich im Tempel Jahwes und im Königspalast befanden, wegschaffen und alle goldenen Gegenstände zerschlagen, die König Salomo von Israel für den Tempel hatte anfertigen lassen. (2. Könige 20.17) 14 Aus Jerusalem führte er alle Offiziere und erfahrenen Soldaten in die Verbannung, alle Bau- und Metallhandwerker, insgesamt zehntausend Mann. Zurück blieb nur das einfache Volk. 15 Auch Jojachin ließ er nach Babylon schaffen, ebenso seine Mutter, seine Frauen, seine Hofleute und die wohlhabenden Bürger des Landes. Sie alle schickte er von Jerusalem in die Verbannung nach Babylonien, (2. Könige 25.27) (Jeremia 22.26) (Jeremia 24.1) 16 dazu siebentausend Soldaten und tausend Bauhandwerker und Schmiede, alle, die mit Waffen umgehen konnten. 17 In Jerusalem setzte er an Jojachins Stelle dessen Onkel Mattanja als König ein und änderte seinen Namen in Zidkija. 18 Als Zidkija die Herrschaft antrat, war er 21 Jahre alt. Er regierte elf Jahre in Jerusalem. Seine Mutter hieß Hamutal; sie war eine Tochter von Jirmeja und stammte aus Libna. (Jeremia 52.1-3) 19 Zidkija tat wie Jojakim, was Jahwe verabscheute. 20 Doch jetzt war das Maß voll. Jahwe war so zornig über die Leute von Juda und Jerusalem, dass er sie aus seinen Augen wegschaffen ließ. Dann lehnte sich Zidkija gegen den König von Babylon auf. (2. Könige 23.27)