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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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2. Chronik - Kapitel 8

1 Nachdem Salomo zwanzig Jahre lang am Haus Jahwes und an seinem Regierungspalast gebaut hatte, 2 baute er auch die Städte aus, die Hiram ihm gegeben hatte, und siedelte Israeliten dort an. 3 Hierauf zog Salomo nach Hamat-Zoba und eroberte die Stadt. 4 Dann baute er Tadmor in der Wüste aus und legte Vorratsstädte um Hamat herum an. 5 Das obere und das untere Bet-Horon baute er zu Festungen aus, die mit Mauern, Toren und Riegeln gesichert waren. 6 Ebenso befestigte er Baalat und alle anderen Vorratsstädte sowie alle Städte, in denen seine Streitwagentruppen stationiert waren. Auch in Jerusalem, im Libanon und in seinem ganzen Reich baute er alles, was er wollte. 7 Alle Nachkommen der Hetiter, Amoriter, Perisiter, Hiwiter und Jebusiter, die von Israel nicht beseitigt worden waren 8 und noch in Israel lebten, verpflichtete Salomo zur Zwangsarbeit. So ist es bis heute geblieben. (Josua 16.10) 9 Israeliten machte Salomo nicht zu Sklaven für seine Arbeiten. Sie waren seine Soldaten, die Obersten seiner Wagenkämpfer und seiner Reiter. 10 König Salomo hatte 250 Oberaufseher, die das Volk bei der Arbeit beaufsichtigten. 11 Salomo brachte die Tochter des Pharao von der Davidsstadt in das Haus hinauf, das er eigens für sie hatte bauen lassen, denn er sagte: "Meine Frau soll nicht im Haus des Königs von Israel wohnen, im Haus Davids, denn es ist heilig, weil dort einmal die Bundeslade Jahwes gestanden hat." 12 Von da an opferte Salomo die Brandopfer für Jahwe auf dem Altar Jahwes, den er vor der Halle des Tempelhauses gebaut hatte, (2. Chronik 1.3-6) 13 so wie es der Anordnung Moses für jeden Tag entsprach. Auch an den Sabbaten, den Neumondstagen und den drei Jahresfesten tat er das: dem Fest der ungesäuerten Brote, dem Wochenfest und dem Laubhüttenfest. (4. Mose 28.2) (4. Mose 28.9) (4. Mose 28.11) (4. Mose 28.17) (4. Mose 28.26) (4. Mose 29.12) 14 Nach den Anweisungen seines Vaters David wies er die Abteilungen der Priester in ihren Dienst ein, ebenso die Leviten, die für den Gesang verantwortlich waren und den Priestern und Torwächtern in ihren Dienstabteilungen halfen, genauso, wie es David, der Mann Gottes, festgelegt hatte. (1. Chronik 23.1) 15 Man wich in keinem Punkt von den Anordnungen ab, die der König für die Priester, die Leviten, für die Tempelschätze und für alles andere gegeben hatte. 16 So wurde das ganze Werk Salomos planmäßig ausgeführt, vom Tag der Grundsteinlegung des Hauses Jahwes an bis zu seiner Vollendung. Das Haus Jahwes war fertig. 17 Damals kam Salomo auch nach Ezjon-Geber und Elat an der Küste des Roten Meeres im Land Edom. 18 Hiram schickte ihm Schiffe mit erfahrenen Seeleuten dorthin. Zusammen mit den Männern Salomos segelten sie bis nach Ofir und brachten Salomo von dort 16 Tonnen Gold.