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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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2. Chronik - Kapitel 4

1 Salomo ließ einen Altar aus Bronze anfertigen, der zehn Meter lang, zehn Meter breit und fünf Meter hoch war. (2. Chronik 7.7) 2 Dann kam das sogenannte Meer an die Reihe. Es wurde aus Bronze gegossen und hatte einen Durchmesser von fünf Metern. Seine Höhe betrug zweieinhalb Meter und eine Schnur von 15 Metern Länge umspannte es. 3 Zwei Reihen von rinderähnlichen Formen verzierten das Meer ringsum unterhalb des Randes. Sie waren aus einem Guss mit dem Becken. Auf einen halben Meter kamen zehn solcher Rinder. 4 Das Becken selbst stand auf zwölf Rindern, deren Hinterteile nach innen gekehrt waren. Jeweils drei von ihnen schauten nach Norden, Westen, Süden und Osten. 5 Der Rand des Beckens war wie bei einem Kelch oder einer Lilienblüte nach außen gewölbt und etwa eine Handbreit dick. Das Becken fasste 66.000 Liter. 6 Salomo ließ auch zehn Kessel anfertigen. Fünf stellte er rechts und fünf links vom Meer auf. Darin wusch man alles, was zum Brandopfer gehörte. Das Meer selbst war nur für die Waschungen der Priester bestimmt. 7 Er ließ auch zehn goldene Leuchter genau nach Vorschrift anfertigen und in die Tempelhalle stellen, fünf an die rechte und fünf an die linke Seite. 8 Weiterhin ließ er zehn Tische machen und in die Halle stellen, fünf an die rechte und fünf an die linke Seite. Außerdem ließ er hundert goldene Opferschalen anfertigen. 9 Dann richtete er den Vorhof ein, der nur von den Priestern betreten werden durfte, sowie den großen Vorhof mit seinen Toren. Die Torflügel ließ er mit Bronze überziehen. 10 Das Meer wurde an der Südostecke rechts vom Eingang des Tempels aufgestellt. 11 Schließlich machte Hiram die Töpfe, die Schaufeln und die Opferschalen und vollendete so für König Salomo die Arbeit am Haus Gottes. 12 Er hatte zwei Säulen mit ihren becherförmigen Kapitellen angefertigt, dazu die Zierketten, die die Kapitelle bedeckten, 13 und die 400 Granatäpfel für die beiden Zierketten, die in zwei Reihen an jeder Kette befestigt waren, um die beiden Kapitelle zu bedecken. 14 Er hatte die zehn Gestelle gemacht und die Kessel darauf gestellt; 15 außerdem das sogenannte Meer und die zwölf Rinder darunter, 16 die Töpfe, Schaufeln, Fleischgabeln und alles, was noch dazu gehörte. All diese Teile fertigte Hiram-Abi dem König Salomo für das Haus Jahwes aus polierter Bronze an. 17 In der Jordanebene hatte der König sie gießen lassen, in den Tonablagerungen zwischen Sukkot und Zaretan. 18 Und Salomo hatte all diese Stücke in großer Menge anfertigen lassen. Auf das Gewicht der verarbeiteten Bronze kam es dabei nicht an. 19 Nun ließ Salomo alle Gegenstände anfertigen, die zum Haus Gottes gehörten: den goldenen Altar, die Tische, auf denen die geweihten Brote lagen, 20 die Leuchter mit ihren Lampen aus reinem Gold, damit sie vorschriftsmäßig vor dem hinteren Raum angezündet würden, 21 die blütenförmigen Aufsätze für die Lichtschalen und die Dochtscheren - alles aus reinstem Gold -, 22 die Lichtmesser und die Opferschalen, die Schüsseln und die Feuerbecken aus reinem Gold. Auch der Eingang des Hauses, die Türflügel zum Höchstheiligen hin und die Türflügel zum Tempelraum waren aus Gold.