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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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2. Chronik - Kapitel 36

1 Als Nachfolger für Joschija machte das Volk des Landes dessen Sohn Joahas zum König in Jerusalem. 2 Joahas war bei seinem Herrschaftsantritt 23 Jahre alt und regierte drei Monate in Jerusalem. 3 Der König von Ägypten setzte ihn ab. Das Land musste einen Tribut von dreieinhalb Tonnen Silber und 34 Kilogramm Gold an ihn zahlen. 4 Dann setzte der König von Ägypten Eljakim, den Bruder von Joahas, zum König über Juda und Jerusalem ein und änderte seinen Namen in Jojakim. Joahas nahm er gefangen nach Ägypten mit. 5 Jojakim war bei seinem Herrschaftsantritt 25 Jahre alt und regierte elf Jahre in Jerusalem. Er tat, was Jahwe, seinem Gott, missfiel. 6 Gegen ihn zog König Nebukadnezzar von Babylon heran. Er ließ ihn in Ketten legen und brachte ihn nach Babylon. (Jeremia 22.18) 7 Auch von den Gegenständen aus dem Haus Jahwes nahm Nebukadnezzar einen Teil mit und stellte sie in seinem Palast auf. (Esra 1.7) 8 Was sonst noch über Jojakims Herrschaft zu sagen ist, über seine abscheulichen Taten und das, was mit ihm geschah, findet man in der Chronik der Könige von Israel und Juda. Sein Sohn Jojachin trat die Herrschaft an. 9 Jojachin war bei seinem Herrschaftsantritt 18 Jahre alt und regierte drei Monate und zehn Tage in Jerusalem. Auch er tat, was Jahwe missfiel. 10 Um die Jahreswende ließ König Nebukadnezzar ihn und die kostbaren Gegenstände aus dem Haus Jahwes nach Babylon holen. Zum König über Juda und Jerusalem setzte er Zidkija, einen Verwandten Jojakims, ein. (Jeremia 22.24) 11 Als Zidkija die Herrschaft antrat, war er 21 Jahre alt. Er regierte elf Jahre in Jerusalem (Jeremia 52.1) 12 und tat, was Jahwe, seinem Gott, missfiel. Er beugte sich nicht vor dem Propheten Jeremia, der im Auftrag Jahwes zu ihm sprach. (Jeremia 37.1) (Jeremia 38.1) 13 Auch gegen König Nebukadnezzar, der ihn vor Gott einen Treueid hatte schwören lassen, lehnte er sich auf. Hartnäckig und stur weigerte er sich, zu Jahwe, dem Gott Israels, umzukehren. 14 Auch die führenden Priester und das Volk trieben es mit ihrer Untreue immer schlimmer. Sie folgten den abscheulichen Bräuchen der anderen Völker und entweihten das Haus Jahwes, das er in Jerusalem zu seinem Heiligtum gemacht hatte. (5. Mose 18.9) 15 Immer wieder hatte Jahwe, der Gott ihrer Väter, seine Boten zu ihnen geschickt, denn sein Volk und seine Wohnung taten ihm leid. 16 Aber sie verhöhnten die Boten Gottes, verachteten seine Worte und verspotteten seine Propheten, bis der Zorn Jahwes über sein Volk so groß wurde, dass es keine Rettung mehr gab. (Lukas 20.10-12) (Apostelgeschichte 7.52) 17 Jahwe ließ den König der Chaldäer gegen sie heranrücken und auch im Haus des Heiligtums ihre jungen Männer mit dem Schwert umbringen. Er verschonte keinen jungen Mann und keine junge Frau, keinen Alten und keinen Greis. Alle gab er in seine Gewalt. 18 Sämtliche großen und kleinen Gegenstände des Gotteshauses ließ er nach Babylon bringen, dazu die Schätze aus dem Haus Jahwes und die Schätze des Königs und der anderen führenden Männer. 19 Dann ließ er das Haus Gottes in Brand stecken und die Stadtmauer Jerusalems niederreißen. Auch alle Paläste in der Stadt ließ er niederbrennen und auf diese Weise alles Wertvolle vernichten. 20 Alle, die dem Schwert entgangen waren, verschleppte er nach Babylonien. Dort mussten sie dem König und seinen Nachkommen als Sklaven dienen, bis die Perser die Herrschaft übernahmen. 21 So bekam das Land seine Sabbatruhe ersetzt, solange die Verwüstung dauerte, bis die siebzig Jahre voll waren. Und so erfüllte sich das Wort, das Jahwe durch Jeremia hatte sagen lassen. (3. Mose 26.34) (Jeremia 25.8-11) 22 Im ersten Regierungsjahr des Perserkönigs Kyrus sollte sich erfüllen, was Jahwe durch den Propheten Jeremia angekündigt hatte. Jahwe bewegte den König dazu, in seinem ganzen Reich folgende Verfügung mündlich und schriftlich bekannt zu machen: (Jesaja 44.28) (Jeremia 29.10) 23 "Kyrus, der König von Persien, gibt bekannt: Jahwe, der Gott des Himmels, hat alle Königreiche der Erde in meine Gewalt gegeben. Nun hat er mich beauftragt, ihm in Jerusalem in Judäa ein Haus zu bauen. Wer von euch zu seinem Volk gehört, der möge zurückkehren! Jahwe, sein Gott, sei mit ihm!"