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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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2. Chronik - Kapitel 31

1 Nachdem alle Festlichkeiten zu Ende waren, zogen die versammelten Israeliten in die anderen Städte Judas und zertrümmerten die Steinmale, hieben die geweihten Pfähle um und zerstörten die Opferhöhen und Altäre. Sie ruhten nicht eher, bis sie ihr Werk in ganz Juda und Benjamin, Efraïm und Manasse vollendet hatten. Dann erst kehrten alle Israeliten nach Hause zurück. (5. Mose 7.5) (2. Könige 18.4) 2 Hiskija stellte die Abteilungen der Priester und Leviten nach ihren Dienstgruppen auf. Er wies sie in ihre Dienste bei den Brand- und Freudenopfern ein, ebenso beim Lobpreis in den Toren der Wohnstätten Jahwes. 3 Der Beitrag, den der König aus seinem Vermögen für die Brandopfer gab, betraf die Opfer am Morgen und Abend, sowie die Brandopfer an den Sabbaten, den Neumondstagen und den Festen, die durch das Gesetz Jahwes vorgeschrieben waren. (4. Mose 28.1) (4. Mose 29.1) 4 Dann befahl er den Einwohnern Jerusalems, die Abgaben zu bringen, die den Priestern und Leviten zustanden, damit diese sich den im Gesetz Jahwes vorgeschriebenen Aufgaben widmen könnten. 5 Sobald dieser Befehl bekannt wurde, brachten die Israeliten in großen Mengen die Ersterträge von Getreide, Most, Öl, Honig und allen Feldfrüchten, dazu den vorgeschriebenen zehnten Teil von allen Erträgen. (2. Mose 23.19) (5. Mose 14.22-23) 6 Auch die Bewohner der anderen Städte Judas und die Israeliten, die sich bei ihnen niedergelassen hatten, brachten den zehnten Teil der Rinder, des Kleinviehs und der Gaben, die sie Jahwe, ihrem Gott, geweiht hatten. Sie reihten Stapel neben Stapel. 7 Im Juni begannen sie damit, die unterste Schicht zu legen, und im Oktober waren sie damit fertig. 8 Als Hiskija und die Oberen kamen und die aufgeschichteten Mengen sahen, priesen sie Jahwe und lobten sein Volk Israel. 9 Hiskija fragte die Priester und Leviten nach den Stapeln. 10 Der Oberpriester Asarja aus dem Haus Zadoks erwiderte ihm: "Seit man begonnen hat, die Abgaben in das Haus Jahwes zu bringen, haben wir gut und reichlich zu essen gehabt und noch viele Vorräte übrig. Jahwe hat sein Volk so reich gesegnet, dass wir diese Mengen hier übrig haben." 11 Hiskija befahl deshalb, im Haus Jahwes Vorratskammern einzurichten. Als das geschehen war, 12 lagerten sie die Abgaben, den Zehnten und die geweihten Gaben sorgfältig dort ein. Als Oberaufseher darüber wurde der Levit Konanja bestimmt mit seinem Bruder Schimi als Stellvertreter. 13 Auf Anweisung von König Hiskija und dem Oberpriester Asarja unterstanden Konanja und seinem Bruder Schimi die Leviten Jehiël, Asasja, Nahat, Asaël, Jerimot, Josabad, Eliël, Jismachja, Mahat und Benaja. 14 Der Levit Kore Ben-Jimna, Torwächter des Osttors, hatte die Aufsicht über die freiwilligen Gaben für Gott, damit die für Jahwe bestimmten Abgaben und das Höchstheilige den Priestern zukamen. 15 Unter seiner Leitung standen Eden, Minjamin, Jeschua, Schemaja, Amarja und Schechanja, die in den Priesterstädten wirkten. Sie sorgten dafür, dass ihre Amtsbrüder in den verschiedenen Dienstgruppen ihre Anteile zuverlässig erhielten, egal wie alt sie waren. 16 Außerdem hatte man Verzeichnisse angelegt, in denen die männlichen Personen von drei Jahren an erfasst waren. Das betraf alle Priester, die in Dienstgruppen turnusmäßig ins Haus Jahwes kamen, um dort die täglichen Aufgaben zu erfüllen, wie es ihren jeweiligen Stellungen entsprach. 17 Die Priester wurden nach Sippen geordnet aufgeführt, die übrigen Leviten, die älter als zwanzig Jahre waren, nach ihren Dienstgruppen und Aufgaben. 18 Für die Registrierung wurden sie mit all ihren kleinen Kindern, ihren Frauen, Söhnen und Töchtern erfasst, denn sie hatten sich gewissenhaft für den gottgeweihten Dienst geheiligt. 19 Auch für die Nachkommen Aarons, die in den Weidegebieten ihrer Städte wohnten, war gesorgt. Für diese Priester waren in jeder Stadt Männer benannt worden, die allen männlichen Angehörigen der Priesterfamilien ihre Anteile zu geben hatten, auch allen eingeschriebenen Leviten. 20 So verfuhr Hiskija in ganz Juda. Er tat, was vor Jahwe, seinem Gott, recht und gut war, und bewies damit seine Treue. 21 Bei allem, was er tat im Dienst für das Haus Gottes und die Gebote betreffend, hatte er Gelingen, weil er seinem Gott gehorchen wollte. (Psalm 1.3)