zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 12

1 Als Rehabeams Herrschaft gesichert war und er mächtig wurde, hielt er sich nicht mehr an die Weisung Jahwes. Ganz Israel folgte ihm darin. 2 Da zog im fünften Regierungsjahr Rehabeams König Schischak von Ägypten gegen Jerusalem in den Krieg, denn die Israeliten waren Jahwe untreu geworden. 3 Schischak kam mit 1200 Streitwagen, 60.000 Pferden und einer ungezählten Menge von libyschen, sukkijitischen und nubischen Hilfstruppen. 4 Er eroberte die Festungen in Juda und rückte gegen Jerusalem vor. (2. Chronik 11.4) 5 Da trat der Prophet Schemaja vor Rehabeam und die führenden Männer von Juda, die sich vor Schischak nach Jerusalem zurückgezogen hatten, und sagte zu ihnen: "So spricht Jahwe: 'Ihr habt mich verlassen, darum überlasse auch ich euch der Gewalt Schischaks.'" 6 Da beugten sich die führenden Männer Israels mit dem König und sagten: "Jahwe ist gerecht!" 7 Als Jahwe sah, dass sie sich demütigten, kam sein Wort zu Schemaja: "Sie haben sich gedemütigt. Darum werde ich sie nicht beseitigen, sondern schenke ihnen ein wenig Rettung. Schischak soll nicht meinen Zorn über Jerusalem bringen. 8 Doch sie müssen sich ihm unterwerfen, damit sie erkennen, was für ein Unterschied es ist, ob sie mir dienen oder den Königen anderer Länder." 9 König Schischak von Ägypten marschierte also in Jerusalem ein und eignete sich die Schätze aus dem Haus Jahwes und dem Königspalast an. Auch die goldenen Schilde, die Salomo hatte anfertigen lassen, nahm er mit. 10 An deren Stelle ließ König Rehabeam Bronzeschilde anfertigen, die er dem Kommandanten der Leibwache übergab, die am Eingang des Palastes stationiert war. 11 Jedes Mal, wenn der König in das Haus Jahwes ging, trugen seine Leibwächter die Schilde und brachten sie anschließend an ihren Platz zurück. 12 Weil Rehabeam sich gedemütigt hatte, ließ der Zorn Jahwes von ihm ab, sodass er ihn nicht völlig vernichtete. Es gab ja auch noch manches Gute in Juda. 13 König Rehabeam festigte seine Herrschaft und regierte weiter in Jerusalem. Er war 41 Jahre alt, als er die Herrschaft antrat. Siebzehn Jahre regierte er in Jerusalem, der Stadt, die Jahwe aus allen Stämmen Israels als Wohnsitz für seinen Namen bestimmt hatte. Seine Mutter war die Ammoniterin Naama. (2. Chronik 6.20) 14 Doch er tat Böses und war nicht darauf bedacht, Jahwe zu suchen. 15 Was sonst noch über Rehabeam zu sagen ist, seine frühere und spätere Geschichte, findet man in der Chronik des Propheten Schemaja und in der des Sehers Iddo. Sie enthalten auch seinen Stammbaum. Die Auseinandersetzungen zwischen Rehabeam und Jerobeam dauerten die ganze Zeit an. (2. Chronik 13.22) 16 Als Rehabeam gestorben war, bestattete man ihn in der Davidsstadt; und sein Sohn Abija trat die Herrschaft an.