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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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1. Chronik - Kapitel 26

1 Auch die Torwächter waren in Dienstgruppen aufgeteilt: Aus der Sippe Korach war es Meschelemja Ben-Kore von den Nachkommen Asafs. (2. Chronik 8.14) (2. Chronik 35.15) 2 Meschelemjas Söhne waren Secharja, der Erstgeborene, der zweite Jediaël, der dritte Sebadja, der vierte Jatniël, 3 der fünfte Elam, der sechste Johanan und der siebte Eljoënai. 4 Obed-Edoms Söhne waren Schemaja, der Erstgeborene, der zweite Josabad, der dritte Joach, der vierte Sachar, der fünfte Netanel, 5 der sechste Ammiël, der siebte Issachar und der achte Pëulletai. Denn Gott hatte ihn gesegnet. 6 Auch seinem Sohn Schemaja wurden Söhne geboren. Sie bekamen führende Stellungen in ihrer Sippe, denn sie waren tüchtige Männer. 7 Es waren Otni, Refaël, Obed und Elsabad sowie ihre Brüder Elihu und Semachja, zwei sehr tüchtige Männer. 8 Diese alle waren Nachkommen Obed-Edoms. Sie, ihre Söhne und Brüder, waren insgesamt 62 tüchtige Männer, bestens geeignet für ihren Dienst. 9 Meschelemjas Söhne und Brüder waren insgesamt 18 fähige Leute. 10 Auch Hosa aus der Sippe Merari hatte Söhne. Ihr Oberhaupt war Schimi. Obwohl er nicht der Erstgeborene war, hatte sein Vater ihn zum Anführer der Dienstgruppe gemacht. 11 Der zweite Hilkija, der dritte Tebalja und der vierte Secharja. Hosas Söhne und Brüder waren insgesamt dreizehn. 12 Diesen Abteilungen der Torwächter fiel nach der Zahl der Oberhäupter unter den Männern ebenso wie ihren Brüdern die Aufgabe zu, im Haus Jahwes zu dienen. 13 Sie losten aus, welche Familien die einzelnen Tore bewachen sollten. Dabei wurde der Jüngste ebenso wie der Älteste behandelt. (1. Chronik 25.8) 14 Auf Meschelemja fiel das Los für den Osten und auf seinen Sohn Secharja, der als ein kluger Ratgeber bekannt war, das für den Norden. 15 Auf Obed-Edom fiel das Los für den Süden und das für das Vorratshaus auf seine Söhne. 16 Auf Schuppim und Hosa fiel das Los für den Westen mit dem Schallechet-Tor, wo die Straße hinaufgeht. Eine Wache entsprach der anderen: 17 An der Ostseite sollten täglich sechs Leviten stehen, an der Nord- und Südseite je vier und am Vorratshaus zwei, 18 am Parbar an der Straße vier und am Parbar selbst zwei. 19 Das waren die Abteilungen der Torwächter von den Nachkommen Korachs und Meraris. 20 Einige andere Leviten hatten die Aufsicht über die Schätze des Gotteshauses und die geweihten Gaben. 21 Die Söhne Ladans, die Nachkommen der Gerschoniten, die zu Ladan gehörten, waren die Jehiëliten. (1. Chronik 23.8) 22 Die Söhne Jehiëls, Setam und sein Bruder Joël, hatten die Aufsicht über die Schätze im Haus Jahwes. 23 Von den Nachkommen Amrams, Jizhars, Hebrons und Usiëls 24 war Schubaël Ben-Gerschom, ein Enkel Moses, Oberaufseher über die Schätze. (1. Chronik 23.16) 25 Gerschoms Bruder Eliëser hatte einen Sohn namens Rehabja. Die weiteren Nachkommen in direkter Linie waren Jesaja, Joram, Sichri und Schelomit. (1. Chronik 23.17) 26 Dieser Schelomit und seine Brüder hatten die Aufsicht über alle Schätze der geheiligten Gaben, die König David und die Familienoberhäupter, die Anführer der Tausend- und Hundertschaften und die Heeroberen geweiht hatten. 27 Sie hatten es aus ihrer Kriegsbeute zur Unterstützung für das Haus Jahwes gespendet. 28 Auch alles, was der Seher Samuel, Saul Ben-Kisch, Abner Ben-Ner und Joab Ben-Zeruja gespendet hatten, stand unter der Obhut Schelomits und seiner Brüder. 29 Von den Nachkommen Jizhars waren Kenanja und seine Söhne draußen im Land Israel als Schriftführer und Richter eingesetzt. 30 Von den Nachkommen Hebrons hatten Haschabja und seine Brüder, 1700 tüchtige Leute, die Aufsicht über die Verwaltung Israels im Gebiet westlich des Jordan, und zwar über jede Arbeit, die für Jahwe und im Dienst des Königs getan wurde. 31 Das Oberhaupt der Nachkommen Hebrons mit all ihren Sippen und Familien war Jerija. Im 40. Regierungsjahr Davids suchte man den ganzen Sippenverband ab und fand dabei in Jaser im Land Gilead viele tüchtige Männer, 32 es waren 2700 Familienoberhäupter. David setzte auch sie als Aufseher für die Angelegenheiten Gottes und des Königs ein und zwar über die Rubeniten, die Gaditen und den halben Stamm Manasse.