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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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1. Chronik - Kapitel 24

1 Auch die Nachkommen Aarons wurden in Dienstgruppen eingeteilt. Aarons Söhne waren Nadab und Abihu, Eleasar und Itamar. (1. Chronik 23.6) (1. Chronik 5.29) 2 Nadab und Abihu starben noch vor ihrem Vater und hatten selbst keine Söhne. Deshalb übten nur Eleasar und Itamar den Priesterdienst aus. (3. Mose 10.1-2) (3. Mose 10.12) 3 Zusammen mit Zadok von den Nachkommen Eleasars und Ahimelech, einem Nachkommen Itamars, teilte David die Priester in Dienstgruppen ein. (2. Chronik 8.14) 4 Dabei stellte sich heraus, dass die Zahl der Männer bei den Nachkommen Eleasars höher war als bei denen Itamars. Deshalb teilte man sie so ein, dass die Oberhäupter der Nachkommen Eleasars mit ihren Sippen sechzehn Dienstgruppen bildeten und die der Nachkommen Itamars acht. 5 Die Einteilung geschah dann durch Lose, denn die Oberen des Heiligtums, die Oberen vor Gott, stammten sowohl von den Nachkommen Eleasars als auch von denen Itamars. 6 Der Schreiber Schemaja Ben-Netanel, ein Levit, schrieb sie auf im Beisein des Königs und der Oberen, des Priesters Zadok und Ahimelech Ben-Abjatar und vor den Sippenoberhäuptern der Priester und Leviten: Abwechselnd wurden zwei Sippen von Eleasar und eine von Itamar ausgelost. (1. Chronik 18.16) 7 Das erste Los fiel auf Jojarib, das zweite auf Jedaja, 8 das dritte auf Harim, das vierte auf Seorim, 9 das fünfte auf Malkija, das sechste auf Mijamin, 10 das siebte auf Hakkoz, das achte auf Abija, (Lukas 1.5) 11 das neunte auf Jeschua, das zehnte auf Schechanja, 12 das elfte auf Eljaschib, das zwölfte auf Jakim, 13 das 13. auf Huppa, das 14. auf Jeschebab, 14 das 15. auf Bilga, das 16. auf Immer, 15 das 17. auf Hesir, das 18. auf Pizez, 16 das 19. auf Petachja, das 20. auf Jeheskel, 17 das 21. auf Jachin, das 22. auf Gamul, 18 das 23. auf Delaja, das 24. auf Maasja. 19 Das waren ihre Dienstgruppen, nach denen sie zum Dienst ins Haus Jahwes kommen mussten. Es geschah nach der Vorschrift, die ihnen ihr Stammvater Aaron auf Befehl Jahwes, des Gottes Israels, gegeben hatte. 20 Von den übrigen Leviten wurde Schubaël von den Nachkommen Amrams genannt und Jechdeja von den Söhnen Schubaëls. 21 Jischija war das Oberhaupt der Söhne Rehabjas. (1. Chronik 23.17) (1. Chronik 26.25) 22 Dann kam Schelomit von den Nachkommen Jizhars und Jahat von den Söhnen Schelomits. 23 Jerija war das Oberhaupt der Söhne Hebrons, Amarja der zweite, Jahasiël der dritte und Jekamam der vierte. 24 Dann Micha von den Söhnen Usiëls, Schamir von den Söhnen Michas, 25 Secharja von den Söhnen Jischijas, einem Bruder Michas. 26 Die Nachkommen Meraris waren Machli und Muschi und die Söhne von Meraris Sohn Jaasija. 27 Weitere Nachkommen Meraris über Jaasija waren Schoham, Sakkur und Ibri. 28 Die Söhne Machlis waren Eleasar, der keine Söhne hatte, 29 und Kisch. Der Sohn von Kisch war Jerachmeël. 30 Die Söhne Muschis waren Machli, Eder und Jerimot. Das waren die Söhne der Leviten nach ihren Sippen. 31 So wie ihre Brüder, die Nachkommen Aarons, warfen auch sie Lose in Gegenwart von König David, Zadok, Ahimelech und den Sippenoberhäuptern der Priester und Leviten. Dabei wurden die Familien der Sippenoberhäupter nicht anders behandelt als die ihrer jüngsten Brüder. (1. Chronik 25.8)