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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Josua - Kapitel 21

Wohnstßtten der Leviten

1 Da traten herzu die obersten Väter unter den Leviten zu dem Priester Eleasar und Josua, dem Sohn Nuns, und zu den obersten Vätern unter den Stämmen der Kinder Israel (Josua 14.1) 2 und redeten mit ihnen zu Silo im Lande Kanaan und sprachen: Der HERR hat uns geboten durch Mose, daß man uns Städte geben solle, zu wohnen, und ihre Vorstädte zu unserm Vieh. (4. Mose 35.2) 3 Da gaben die Kinder Israel den Leviten von ihren Erbteilen nach dem Befehl des HERRN diese Städte und ihre Vorstädte. 4 Und das Los fiel auf die Geschlechter der Kahathiter, und wurden den Kindern Aarons, des Priesters, aus den Leviten durchs Los dreizehn Städte von dem Stamm Juda, von dem Stamm Simeon und von dem Stamm Benjamin. (1. Chronik 6.39)
5 Den andern Kindern Kahaths aber wurden durchs Los zehn Städte von den Geschlechtern des Stammes Ephraim, von dem Stamme Dan und von dem halben Stamm Manasse. 6 Aber den Kindern Gersons wurden durchs Los dreizehn Städte von den Geschlechtern des Stammes Isaschar, von dem Stamm Asser und von dem Stamm Naphthali und von dem halben Stamm Manasse in Basan. 7 Den Kindern Meraris nach ihren Geschlechtern wurden zwölf Städte von dem Stamm Ruben, von dem Stamm Gad und von dem Stamm Sebulon. 8 Also gaben die Kinder Israel den Leviten durchs Los diese Städte und Vorstädte, wie der HERR durch Mose geboten hatte. 9 Von dem Stamm der Kinder Juda und von dem Stamm der Kinder Simeon gaben sie diese Städte, die sie mit ihren Namen nannten,
10 den Kindern Aarons, vom Geschlecht der Kahathiter, aus den Kindern Levi; denn das erste Los ward ihnen. 11 So geben sie ihnen die Stadt des Arba, des Vaters Enaks, das ist Hebron auf dem Gebirge Juda und ihre Vorstädte um sie her. (Josua 20.7) 12 Aber den Acker der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes, zu seinem Erbe. (Josua 14.14) (Josua 15.13) 13 Also gaben sie den Kindern Aarons, des Priesters, die Freistadt der Totschläger, Hebron, und seine Vorstädte, Libna und sein Vorstädte, 14 Jatthir und seine Vorstädte, Esthemoa und sein Vorstädte, 15 Holon und seine Vorstädte, Debir und seine Vorstädte, 16 Ain und seine Vorstädte, Jutta und seine Vorstädte, Beth-Semes und seine Vorstädte, neun Städte von diesen zwei Stämmen; (1. Samuel 6.12) (1. Samuel 6.15) 17 von dem Stamm Benjamin aber gaben sie vier Städte: Gibeon und seine Vorstädte, Geba und seine Vorstädte,
18 Anathoth und seine Vorstädte, Almon und seine Vorstädte, (Jeremia 1.1) 19 daß alle Städte der Kinder Aarons, der Priester, waren dreizehn mit ihren Vorstädten. 20 Den Geschlechtern aber der andern Kinder Kahath, den Leviten, wurden durch ihr Los vier Städte von dem Stamm Ephraim;
21 sie gaben ihnen die Freistadt der Totschläger, Sichem und seine Vorstädte auf dem Gebirge Ephraim, Geser und seine Vorstädte, (Josua 20.7) 22 Kibzaim und seine Vorstädte, Beth-Horon und seine Vorstädte. 23 Von dem Stamme Dan vier Städte: Eltheke und seine Vorstädte, Gibbethon und seine Vorstädte, 24 Ajalon und seine Vorstädte, Gath-Rimmon und seine Vorstädte. 25 Von dem halben Stamm Manasse zwei Städte: Thaanach und seine Vorstädte, Gath-Rimmon und seine Vorstädte, 26 daß alle Städte der Geschlechter der andern Kinder Kahath waren zehn mit ihren Vorstädten. 27 Den Kindern aber Gerson aus den Geschlechtern der Leviten wurden gegeben von dem halben Stamm Manasse zwei Städte: die Freistadt für die Totschläger, Golan in Basan, und sein Vorstädte, Beesthra und seine Vorstädte. (Josua 20.8)
28 Von dem Stamme Isaschar vier Städte: Kisjon und seine Vorstädte, Dabrath und seine Vorstädte, 29 Jarmuth und seine Vorstädte, En-Gannim und seine Vorstädte. 30 Von dem Stamm Asser vier Städte: Miseal und seine Vorstädte, Abdon und seine Vorstädte, 31 Helkath und seine Vorstädte, Rehob und seine Vorstädte. 32 Von dem Stamm Naphthali drei Städte: die Freistadt für die Totschläger, Kedes in Galiläa, und seine Vorstädte, Hammoth-Dor und seine Vorstädte, Karthan und seine Vorstädte, (Josua 20.7) 33 daß alle Städte des Geschlechts der Gersoniter waren dreizehn mit ihren Vorstädten. 34 Den Geschlechtern aber der Kinder Merari, den andern Leviten, wurden gegeben von dem Stamm Sebulon vier Städte: Jokneam und seine Vorstädte, Kartha und seine Vorstädte,
35 Dimna und seine Vorstädte, Nahalal und seine Vorstädte. 36 Von dem Stamm Ruben vier Städte: Bezer und seine Vorstädte, Jahza und seine Vorstädte, (Josua 20.8) 37 Kedemoth und seine Vorstädte, Mephaath und seine Vorstädte. 38 Von dem Stamme Gad vier Städte: die Freistadt für die Totschläger, Ramoth in Gilead, und seine Vorstädte, (Josua 20.8) 39 Mahanaim und seine Vorstädte, Hesbon und seine Vorstädte, Jaser und seine Vorstädte, 40 daß alle Städte der Kinder Merari nach ihren Geschlechtern, der andern Leviten, nach ihrem Los waren zwölf. 41 Alle Städte der Leviten unter dem Erbe der Kinder Israel waren achtundvierzig mit ihren Vorstädten.
42 Und eine jegliche dieser Städte hatte ihre Vorstadt um sich her, eine wie die andere.

Ruhe für das ganze Land

43 Also gab der HERR Israel alles Land, das er geschworen hatte ihren Vätern zu geben, und sie nahmen es ein und wohnten darin. (1. Mose 12.7)
44 Und der HERR gab ihnen Ruhe von allen umher, wie er ihren Vätern geschworen hatte, und stand ihrer Feinde keiner wider sie, sondern alle ihre Feinde gab er in ihre Hände. 45 Und es fehlte nichts an allem Guten, das der HERR dem Hause Israel verheißen hatte. Es kam alles. (Josua 23.14)