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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Josua - Kapitel 19

Das Erbteil der übrigen sechs Stämme

1 Darnach fiel das zweite Los auf den Stamm der Kinder Simeon nach ihren Geschlechtern; und ihr Erbteil war unter dem Erbteil der Kinder Juda. 2 Und es ward ihnen zum Erbteil Beer-Seba, Seba, Molada, 3 Hazar-Sual, Bala, Ezem, 4 Eltholad, Bethul, Horma, 5 Ziklag, Beth-Markaboth, Hazar-Susa, 6 Beth-Lebaoth, Saruhen. Das sind dreizehn Städte und ihre Dörfer. 7 Ain, Rimmon, Ehter, Asan. Das sind vier Städte und ihre Dörfer. 8 Dazu alle Dörfer, die um diese Städte liegen, bis gen Baalath-Beer-Ramath gegen Mittag. Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Simeon nach ihren Geschlechtern. 9 Denn der Kinder Simeon Erbteil ist unter dem Erbteil der Kinder Juda. Weil das Erbteil der Kinder Juda ihnen zu groß war, darum erbten die Kinder Simeon unter ihrem Erbteil. 10 Das dritte Los fiel auf die Kinder Sebulon nach ihren Geschlechtern; und die Grenze ihres Erbteils war bis gen Sarid
11 und geht hinauf abendwärts gen Mareala und stößt an Dabbeseth und stößt an den Bach, der vor Jokneam fließt, 12 und wendet sich von Sarid gegen der Sonne Aufgang bis an die Grenze Kisloth-Thabor und kommt hinaus gen Dabrath und reicht hinauf gen Japhia, 13 und von da geht sie gegen Aufgang durch Gath-Hepher, Eth-Kazin und kommt hinaus gen Rimmon, Mithoar und Nea 14 und lenkt sich herum mitternachtwärts gen Hannathon und endet im Tal Jephthah-El, 15 und Kattath, Nahalal, Simron, Jedeala und Bethlehem. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer. (Richter 1.30) 16 Das ist das Erbteil der Kinder Sebulon nach ihren Geschlechtern; das sind ihre Städte und Dörfer. 17 Das vierte Los fiel auf die Kinder Isaschar nach ihren Geschlechtern.
18 Und ihr Gebiet war Jesreel, Chesulloth, Sunem, (2. Könige 4.8) 19 Hapharaim, Sion, Anaharath, 20 Rabbith, Kisjon, Ebez, 21 Remeth, En-Gannim, En-Hadda, Beth-Pazez, 22 und die Grenze stößt an Thabor, Sahazima, Beth-Semes, und ihr Ende ist am Jordan. Sechzehn Städte und ihre Dörfer. 23 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Isaschar nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 24 Das fünfte Los fiel auf den Stamm der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern.
25 Und ihr Gebiet war Helkath, Hali, Beten, Achsaph, 26 Allammelech, Amead, Miseal, und die Grenze stößt an den Karmel am Meer und an Sihor-Libnath 27 und wendet sich gegen der Sonne Aufgang gen Beth-Dagon und stößt an Sebulon und an das Tal Jephthah-El mitternachtwärts, Beth-Emek, Negiel und kommt hinaus gen Kabul zur Linken, 28 Ebron, Rehob, Hammon, Kana bis an Groß-Sidon 29 und wendet sich gen Rama bis zu der festen Stadt Tyrus und wendet sich gen Hosa und endet am Meer in der Gegend von Achsib (Josua 15.44) (Richter 1.31) 30 und schließt ein Umma, Aphek, Rehob. Zweiundzwanzig Städte und ihre Dörfer. 31 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 32 Das sechste Los fiel auf die Kinder Naphthali nach ihren Geschlechtern.
33 Und ihre Grenze war von Heleph, von den Eichen bei Zaanannim an, Adami-Nebek, Jabneel, bis gen Lakkum und endet am Jordan, 34 und die Grenze wendet sich zum Abend gen Asnoth-Thabor und kommt von da hinaus gen Hukkok und stößt an Sebulon gegen Mittag und an Asser gegen Abend und an Juda am Jordan gegen der Sonne Aufgang; 35 und feste Städte sind: Ziddim, Zer, Hammath, Rakkath, Kinnereth, 36 Adama, Rama, Hazor, 37 Kedes, Edrei, En-Hazor, 38 Jereon, Migdal-El, Horem, Beth-Anath, Beth-Semes. Neunzehn Städte und ihre Dörfer. (Richter 1.33) 39 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Naphthali nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 40 Das siebente Los fiel auf den Stamm der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern.
41 Und das Gebiet ihres Erbteils waren Zora, Esthaol, Ir-Semes, 42 Saalabbin, Ajalon, Jethla, (Richter 1.35) 43 Elon, Thimnatha, Ekron, 44 Eltheke, Gibbethon, Baalath, 45 Jehud, Bne-Barak, Gath-Rimmon, 46 Me-Jarkon, Rakkon mit den Grenzen gegen Japho. (Jona 1.3) 47 Und an demselben endet das Gebiet der Kinder Dan. Und die Kinder Dan zogen hinauf und stritten wider Lesem und gewannen und schlugen es mit der Schärfe des Schwerts und nahmen es ein und wohnten darin und nannten es Dan nach ihres Vaters Namen. (Richter 18.27) (Richter 18.29) 48 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 49 Und da sie das Ganze Land ausgeteilt hatten nach seinen Grenzen, gaben die Kinder Israel Josua, dem Sohn Nuns, ein Erbteil unter ihnen
50 und gaben ihm nach dem Befehl des HERRN die Stadt, die er forderte, nämlich Thimnath-Serah auf dem Gebirge Ephraim. Da baute er die Stadt und wohnte darin. (Josua 24.30) 51 Das sind die Erbteile, die Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die Obersten der Vaterhäuser unter den Stämmen durchs Los den Kindern Israel austeilten zu Silo vor dem HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts; und vollendeten also das Austeilen des Landes. (Josua 14.1) (Josua 18.1)