3. Mose - Kapitel 27
Ablösung von Gelübden und Weihegaben
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)
Hiob - Kapitel 33
Fortsetzung: Elihu tadelt Hiob wegen seiner Selbstrechtfertigungen. Gottes Züchtigung dient zum Heil der Seele
1 Höre doch, Hiob, meine Rede und merke auf alle meine Worte! 2 Siehe, ich tue meinen Mund auf, und meine Zunge redet in meinem Munde. 3 Mein Herz soll recht reden, und meine Lippen sollen den reinen Verstand sagen. 4 Der Geist Gottes hat mich gemacht, und der Odem des Allmächtigen hat mir das Leben gegeben. 5 Kannst du, so antworte mir; rüste dich gegen mich und stelle dich. 6 Siehe, ich bin Gottes ebensowohl als du, und aus Lehm bin ich auch gemacht. (Hiob 10.9) 7 Siehe, du darfst vor mir nicht erschrecken, und meine Hand soll dir nicht zu schwer sein. 8 Du hast geredet vor meinen Ohren; die Stimme deiner Reden mußte ich hören:9 "Ich bin rein, ohne Missetat, unschuldig und habe keine Sünde; (Hiob 16.17) (Hiob 27.6) (Hiob 31.1) 10 siehe, er hat eine Sache gegen mich gefunden, er achtet mich für einen Feind; (Hiob 13.24) (Hiob 19.11) 11 er hat meinen Fuß in den Stock gelegt und hat acht auf alle meine Wege." 12 Siehe, darin hast du nicht recht, muß ich dir antworten; denn Gott ist mehr als ein Mensch. 13 Warum willst du mit ihm zanken, daß er dir nicht Rechenschaft gibt alles seines Tuns? 14 Denn in einer Weise redet Gott und wieder in einer anderen, nur achtet man's nicht.
15 Im Traum, im Nachtgesicht, wenn der Schlaf auf die Leute fällt, wenn sie schlafen auf dem Bette, 16 da öffnet er das Ohr der Leute und schreckt sie und züchtigt sie, (Hiob 36.10) (Psalm 16.7) 17 daß er den Menschen von seinem Vornehmen wende und behüte ihn vor Hoffart (Psalm 119.67) (Psalm 119.71) 18 und verschone seine Seele vor dem Verderben und sein Leben, daß es nicht ins Schwert falle. 19 Auch straft er ihn mit Schmerzen auf seinem Bette und alle seinen Gebeine heftig 20 und richtet ihm sein Leben so zu, daß ihm vor seiner Speise ekelt, und seine Seele, daß sie nicht Lust zu essen hat. 21 Sein Fleisch verschwindet, daß man's nimmer sehen kann; und seine Gebeine werden zerschlagen, daß man sie nicht gerne ansieht, 22 daß seine Seele naht zum Verderben und sein Leben zu den Toten. 23 So dann für ihn ein Engel als Mittler eintritt, einer aus tausend, zu verkündigen dem Menschen, wie er solle recht tun, (Hebräer 1.14)
24 so wird er ihm gnädig sein und sagen: "Erlöse ihn, daß er nicht hinunterfahre ins Verderben; denn ich habe eine Versöhnung gefunden." 25 Sein Fleisch wird wieder grünen wie in der Jugend, und er wird wieder jung werden. (Psalm 103.5) 26 Er wird Gott bitten; der wird ihm Gnade erzeigen und wird ihn sein Antlitz sehen lassen mit Freuden und wird dem Menschen nach seiner Gerechtigkeit vergelten. 27 Er wird vor den Leuten bekennen und sagen: "Ich hatte gesündigt und das Recht verkehrt; aber es ist mir nicht vergolten worden. 28 Er hat meine Seele erlöst, daß sie nicht führe ins Verderben, sondern mein Leben das Licht sähe." (Hiob 33.18) 29 Siehe, das alles tut Gott zwei- oder dreimal mit einem jeglichen,
30 daß er seine Seele zurückhole aus dem Verderben und erleuchte ihn mit dem Licht der Lebendigen. (Psalm 103.4) (Psalm 56.14) 31 Merke auf, Hiob, und höre mir zu und schweige, daß ich rede!
32 Hast du aber was zu sagen, so antworte mir; Sage an! ich wollte dich gerne rechtfertigen. 33 Hast du aber nichts, so höre mir zu und schweige; ich will dich die Weisheit lehren.