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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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5. Mose - Kapitel 31

Mose setzt Josua zu seinem Nachfolger ein

1 Und Mose ging hin und redete diese Worte mit dem ganzen Israel 2 und sprach zu ihnen: Ich bin heute hundertundzwanzig Jahre alt; ich kann nicht mehr aus noch ein gehen; dazu hat der HERR zu mir gesagt: Du sollst nicht über diesen Jordan gehen. (4. Mose 20.12) (5. Mose 34.7) 3 Der HERR, dein Gott, wird selber vor dir her gehen; er wird selber diese Völker vor dir her vertilgen, daß du ihr Land einnehmest. Josua, der soll vor dir hinübergehen, wie der HERR geredet hat. (5. Mose 3.28) 4 Und der HERR wird ihnen tun, wie er getan hat Sihon und Og, den Königen der Amoriter, und ihrem Lande, welche er vertilgt hat. (4. Mose 21.21) 5 Wenn sie nun der HERR vor euch dahingeben wird, so sollt ihr ihnen tun nach allem Gebot, das ich euch geboten habe. (5. Mose 7.2) 6 Seid getrost und unverzagt, fürchtet euch nicht und laßt euch nicht vor ihnen grauen; denn der HERR, dein Gott, wird selber mit dir wandeln und wird die Hand nicht abtun noch dich verlassen. 7 Und Mose rief zu Josua und sprach zu ihm vor den Augen des ganzen Israel: Sei getrost und unverzagt; denn du wirst dies Volk in das Land bringen, das der HERR ihren Vätern geschworen hat ihnen zu geben, und du wirst es unter sie austeilen. (Josua 1.6)
8 Der HERR aber, der selber vor euch her geht, der wird mit dir sein und wird die Hand nicht abtun noch dich verlassen. Fürchte dich nicht und erschrick nicht.

Alle sieben Jahre soll das Gesetz öffentlich verlesen werden

9 Und Mose schrieb dies Gesetz und gab's den Priestern, den Kindern Levi, die die Lade des Bundes trugen, und allen Ältesten Israels
10 und gebot ihnen und sprach: Je nach sieben Jahren, zur Zeit des Erlaßjahrs, am Fest der Laubhütten, (5. Mose 15.1) 11 wenn das ganze Israel kommt, zu erscheinen vor dem HERRN, deinem Gott, an dem Ort, den er erwählen wird, sollst du dieses Gesetz vor dem ganzen Israel ausrufen lassen vor ihren Ohren, 12 nämlich vor der Versammlung des Volks (der Männer, Weiber und Kinder und deines Fremdlings, der in deinem Tor ist), auf daß sie es hören und lernen den HERRN, euren Gott, fürchten und es zu halten, daß sie tun alle Worte dieses Gesetzes, 13 und daß ihre Kinder, die es nicht wissen, es auch hören und lernen den HERRN, euren Gott, fürchten alle Tage, die ihr in dem Lande lebt, darein ihr gehet über den Jordan, es einzunehmen.

Gottes Befehl, das Lied des Mose aufzuschreiben

14 Und der HERR sprach zu Mose: Siehe, deine Zeit ist herbeigekommen, daß du stirbst. Rufe Josua und tretet in die Hütte des Stifts, daß ich ihm Befehl tue. Mose ging hin mit Josua, und sie traten in die Hütte des Stifts.
15 Der HERR aber erschien in der Hütte in einer Wolkensäule, und die Wolkensäule stand in der Hütte Tür. (2. Mose 40.34) 16 Und der HERR sprach zu Mose: Siehe, du wirst schlafen mit deinen Vätern; und dies Volk wird aufkommen und wird abfallen zu fremden Göttern des Landes, darein sie kommen, und wird mich verlassen und den Bund fahren lassen, den ich mit ihm gemacht habe. 17 So wird mein Zorn ergrimmen über sie zur selben Zeit, und ich werde sie verlassen und mein Antlitz vor ihnen verbergen, daß sie verzehrt werden. Und wenn sie dann viel Unglück und Angst treffen wird, werden sie sagen: Hat mich nicht dies Übel alles betreten, weil mein Gott nicht mit mir ist? 18 Ich aber werde mein Antlitz verbergen zu der Zeit um alles Bösen willen, das sie getan haben, daß sie sich zu andern Göttern gewandt haben. 19 So schreibt euch nun dies Lied und lehret es die Kinder Israel und legt es in ihren Mund, daß mir das Lied ein Zeuge sei unter den Kindern Israel. (5. Mose 32.1)
20 Denn ich will sie in das Land bringen, das ich ihren Vätern geschworen habe, darin Milch und Honig fließt. Und wenn sie essen und satt und fett werden, so werden sie sich wenden zu andern Göttern und ihnen dienen und mich lästern und meinen Bund fahren lassen. (5. Mose 32.15) 21 Und wenn sie dann viel Unglück und Angst betreten wird, so soll dieses Lied ihnen antworten zum Zeugnis; denn es soll nicht vergessen werden aus dem Mund ihrer Nachkommen. Denn ich weiß ihre Gedanken, mit denen sie schon jetzt umgehen, ehe ich sie in das Land bringe, das ich geschworen habe. (Psalm 139.2) 22 Also schrieb Mose dieses Lied zur selben Zeit und lehrte es die Kinder Israel. 23 Und befahl Josua, dem Sohn Nuns, und sprach: Sei getrost und unverzagt; denn du sollst die Kinder Israel in das Land führen, das ich ihnen geschworen habe, und ich will mit dir sein.

Die Aufbewahrung des Gesetzbuches

24 Da nun Mose die Worte dieses Gesetzes ganz ausgeschrieben hatte in ein Buch,
25 gebot er den Leviten, die die Lade des Zeugnisses des HERRN trugen, und sprach: 26 Nehmt das Buch dieses Gesetzes und legt es an die Seite der Lade des Bundes des HERRN, eures Gottes, daß es daselbst ein Zeuge sei wider dich. 27 Denn ich kenne deinen Ungehorsam und deine Halsstarrigkeit. Siehe, wo ich noch heute mit euch lebe, seid ihr ungehorsam gewesen wider den HERRN; wie viel mehr nach meinem Tode!

Aufforderung an Israel, das Lied des Mose zu hören

28 So versammelt nun vor mich alle Ältesten eurer Stämme und eure Amtleute, daß ich diese Worte vor ihren Ohren rede und Himmel und Erde wider sie zu Zeugen nehme. (5. Mose 32.1)
29 Denn ich weiß, daß ihr's nach meinem Tode verderben werdet und aus dem Wege treten, den ich euch geboten habe. So wird euch dann Unglück begegnen hernach, darum daß ihr übel getan habt vor den Augen des HERRN, daß ihr ihn erzürntet durch eurer Hände Werk. 30 Also redete Mose die Worte dieses Liedes ganz aus vor den Ohren der ganzen Gemeinde Israel: