zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

zurückEinzelansichtvor

Micha - Kapitel 7

Klage Israels über seine Sünden und sein Vertrauen auf Gott

1 Wehe mir! denn mir ist es wie bei der Obstlese, wie bei der Nachlese der Weinernte: keine Traube zu essen! keine Frühfeige, die meine Seele begehrt! 2 Der Gütige ist aus dem Lande verschwunden, und da ist kein Rechtschaffener unter den Menschen: allesamt lauern sie auf Blut, sie jagen ein jeder seinen Bruder mit dem Netze. (Psalm 12.2) 3 Nach dem Bösen sind beide Hände gerichtet, um es wohl auszuführen. Der Fürst fordert, und der Richter richtet gegen Entgelt, und der Große spricht die Gier seiner Seele aus, und sie flechten es ineinander. 4 Der Beste unter ihnen ist wie ein Dornstrauch, der Rechtschaffenste wie eine Dornhecke. - Der Tag deiner Wächter, deine Heimsuchung, ist gekommen; dann wird ihre Verwirrung da sein. 5 Trauet nicht dem Genossen, verlasset euch nicht auf den Vertrauten; verwahre die Pforten deines Mundes vor der, die an deinem Busen liegt. 6 Denn der Sohn verachtet den Vater, die Tochter lehnt sich auf gegen ihre Mutter, die Schwiegertochter gegen ihre Schwiegermutter; des Mannes Feinde sind seine Hausgenossen. - (Jeremia 9.3-4) (Matthäus 10.35-36) 7 Ich aber will nach Jehova ausschauen, will harren auf den Gott meines Heils; mein Gott wird mich erhören. 8 Freue dich nicht über mich, meine Feindin! denn bin ich gefallen, so stehe ich wieder auf; denn sitze ich in Finsternis, so ist Jehova mein Licht. (Obadja 1.12) 9 Den Grimm Jehovas will ich tragen, - denn ich habe gegen ihn gesündigt - bis er meinen Rechtsstreit führen und mir Recht verschaffen wird. Er wird mich herausführen an das Licht, ich werde seine Gerechtigkeit anschauen. (Jeremia 14.7) 10 Und meine Feindin soll es sehen, und Scham soll sie bedecken, die zu mir sprach: Wo ist Jehova, dein Gott? Meine Augen werden ihre Lust an ihr sehen: nun wird sie zertreten werden wie Straßenkot. (Psalm 79.10) 11 Ein Tag kommt, um deine Mauern aufzubauen. An jenem Tage wird die Schranke entfernt werden; 12 an jenem Tage, da wird man zu dir kommen von Assyrien und den Städten Mazors, und von Mazor bis zum Strome und von Meer zu Meer und von Gebirge zu Gebirge. - 13 Und das Land wird zur Wüste werden um seiner Bewohner willen, wegen der Frucht ihrer Handlungen. 14 "Weide dein Volk mit deinem Stabe, die Herde deines Erbteils, die abgesondert wohnt im Walde, inmitten des Karmel; laß sie weiden in Basan und Gilead, wie in den Tagen der Vorzeit." (4. Mose 23.9) (Micha 5.3) 15 Wie in den Tagen, da du aus dem Lande Ägypten zogest, werde ich es Wunder sehen lassen. 16 Die Nationen werden es sehen und beschämt werden über all ihre Macht: sie werden die Hand auf den Mund legen, ihre Ohren werden taub werden; (Hiob 21.5) 17 sie werden Staub lecken wie die Schlange, wie die kriechenden Tiere der Erde; sie werden hervorzittern aus ihren Schlössern; sie werden sich bebend wenden zu Jehova, unserem Gott, und vor dir sich fürchten. (Jesaja 49.23) 18 Wer ist ein Gott wie du, der die Ungerechtigkeit vergibt, und die Übertretung des Überrestes seines Erbteils übersieht? Er behält seinen Zorn nicht auf immer, denn er hat Gefallen an Güte. (Psalm 103.3) (Psalm 103.8) 19 Er wird sich unser wieder erbarmen, wird unsere Ungerechtigkeiten niedertreten; und du wirst alle ihre Sünden in die Tiefen des Meeres werfen. 20 Du wirst an Jakob Wahrheit, an Abraham Güte erweisen, die du von den Tagen der Vorzeit her unseren Vätern geschworen hast. (1. Mose 22.16-18) (1. Mose 28.13-15) (Lukas 1.73)