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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Ester - Kapitel 4

Mordechais Plan zur Rettung der Juden durch Ester

1 Und als Mordokai alles erfuhr, was geschehen war, da zerriß Mordokai seine Kleider und legte Sacktuch an und Asche; und er ging hinaus in die Stadt und erhob ein lautes und bitterliches Geschrei. 2 Und er kam bis vor das Tor des Königs; denn zum Tore des Königs durfte man nicht in einem Sackkleide eingehen. 3 Und in jeder einzelnen Landschaft, überall wohin das Wort des Königs und sein Befehl gelangte, war eine große Trauer bei den Juden, und Fasten und Weinen und Wehklage; viele saßen auf Sacktuch und Asche. 4 Und die Mägde Esthers und ihre Kämmerer kamen und taten es ihr kund. Da geriet die Königin sehr in Angst. Und sie sandte Kleider, daß man sie Mordokai anziehe und sein Sacktuch von ihm wegnehme; aber er nahm sie nicht an. 5 Da rief Esther Hathak, einen von den Kämmerern des Königs, den er zu ihrem Dienste bestellt hatte, und entbot ihn an Mordokai, um zu erfahren, was das wäre, und warum es wäre. 6 Da ging Hathak zu Mordokai hinaus auf den Platz der Stadt, der vor dem Tore des Königs lag. 7 Und Mordokai berichtete ihm alles, was ihm begegnet war, und den Betrag des Silbers, welches Haman versprochen hatte, in die Schatzkammern des Königs für die Juden darzuwägen, um sie umzubringen. (Ester 3.9) 8 Auch gab er ihm eine Abschrift des in Susan erlassenen schriftlichen Befehles, sie zu vertilgen: um sie der Esther zu zeigen und ihr kundzutun, und um ihr zu gebieten, daß sie zu dem König hineingehe, ihn um Gnade anzuflehen und für ihr Volk vor ihm zu bitten. 9 Und Hathak kam und berichtete der Esther die Worte Mordokais. 10 Da sprach Esther zu Hathak und entbot ihn an Mordokai: 11 Alle Knechte des Königs und das Volk der Landschaften des Königs wissen, daß für einen jeden, Mann und Weib, der zu dem König in den inneren Hof hineingeht, ohne daß er gerufen wird, ein Gesetz gilt, nämlich daß er getötet werde; denjenigen ausgenommen, welchem der König das goldene Zepter entgegenreicht, daß er am Leben bleibe; ich aber bin seit nunmehr dreißig Tagen nicht gerufen worden, um zu dem König hineinzugehen. (Ester 5.2) (Ester 8.4) 12 Und man berichtete Mordokai die Worte Esthers. 13 Und Mordokai ließ der Esther antworten: Denke nicht in deinem Herzen, daß du im Hause des Königs allein vor allen Juden entkommen werdest. 14 Denn wenn du in dieser Zeit irgend schweigst, so wird Befreiung und Errettung für die Juden von einem anderen Orte her erstehen; du aber und deines Vaters Haus, ihr werdet umkommen. Und wer weiß, ob du nicht für eine Zeit, wie diese, zum Königtum gelangt bist? (1. Mose 45.7) 15 Da ließ Esther dem Mordokai antworten: 16 Gehe hin, versammle alle Juden, die sich in Susan befinden; und fastet meinethalben, und esset nicht und trinket nicht drei Tage lang, Nacht und Tag; auch ich werde mit meinen Mägden ebenso fasten. Und alsdann will ich zu dem König hineingehen, was nicht nach dem Gesetz ist; und wenn ich umkomme, so komme ich um! (2. Könige 7.4) 17 Und Mordokai ging hin und tat nach allem, was Esther ihm geboten hatte.