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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Esra - Kapitel 2

Verzeichnis der Rückkehrer unter Serubbabel und Jeschua

1 Und dies sind die Kinder der Landschaft Juda, welche aus der Gefangenschaft der Weggeführten, die Nebukadnezar, der König von Babel, nach Babel weggeführt hatte, hinaufzogen, und die nach Jerusalem und Juda zurückkehrten, ein jeder in seine Stadt, 2 welche kamen mit Serubbabel, Jeschua, Nehemia, Seraja, Reelaja, Mordokai, Bilschan, Mispar, Bigwai, Rechum, Baana. Zahl der Männer des Volkes Israel: (Esra 1.8) (Esra 2.63) 3 Die Söhne Parhosch', 2172. 4 Die Söhne Schephatjas, 372; 5 die Söhne Arachs, 775; 6 die Söhne Pachath-Moabs, von den Söhnen Jeschuas und Joabs, 2812; 7 die Söhne Elams, 1254; 8 die Söhne Sattus, 945; 9 die Söhne Sakkais, 760; 10 die Söhne Banis, 642; 11 die Söhne Bebais, 623; 12 die Söhne Asgads, 1222; 13 die Söhne Adonikams, 666; 14 die Söhne Bigwais, 2056; 15 die Söhne Adins, 454; 16 die Söhne Aters, von Jehiskia, 98; 17 die Söhne Bezais, 323; 18 die Söhne Jorahs, 112; 19 die Söhne Haschums, 223; 20 die Söhne Gibbars, 95; 21 die Söhne Bethlehems, 123; 22 die Männer von Netopha, 56; 23 die Männer von Anathoth, 128; 24 die Söhne Asmaweths, 42; 25 die Söhne Kirjath-Arims, Kephiras und Beeroths, 743; 26 die Söhne Ramas und Gebas, 621; 27 die Männer von Mikmas, 122; 28 die Männer von Bethel und Ai, 223; 29 die Söhne Nebos, 52; 30 die Söhne Magbisch', 156; 31 die Söhne des anderen Elam, 1254; 32 die Söhne Harims, 320; 33 die Söhne Lods, Hadids und Onos, 725; 34 die Söhne Jerechos, 345; 35 die Söhne Senaas, 3630. 36 Die Priester: die Söhne Jedajas, vom Hause Jeschua, 973; 37 die Söhne Immers, 1052; 38 die Söhne Paschchurs, 1247; 39 die Söhne Harims, 1017. 40 Die Leviten: die Söhne Jeschuas und Kadmiels, von den Söhnen Hodawjas, vierundsiebzig. - (Nehemia 12.8) 41 Die Sänger: die Söhne Asaphs, 128. - 42 Die Söhne der Torhüter: die Söhne Schallums, die Söhne Aters, die Söhne Talmons, die Söhne Akkubs, die Söhne Hatitas, die Söhne Schobais, allesamt 139. 43 Die Nethinim: die Söhne Zichas, die Söhne Hasuphas, die Söhne Tabbaoths, (Esra 8.20) 44 die Söhne Keros', die Söhne Siahas, die Söhne Padons, 45 die Söhne Lebanas, die Söhne Hagabas, die Söhne Akkubs, 46 die Söhne Hagabs, die Söhne Schalmais, die Söhne Hanans, 47 die Söhne Giddels, die Söhne Gachars, die Söhne Reajas, 48 die Söhne Rezins, die Söhne Nekodas, die Söhne Gassams, 49 die Söhne Ussas, die Söhne Paseachs, die Söhne Besais, 50 die Söhne Asnas, die Söhne der Meunim, die Söhne der Nephisim, 51 die Söhne Bakbuks, die Söhne Hakuphas, die Söhne Harchurs, 52 die Söhne Bazluths, die Söhne Mechidas, die Söhne Harschas, 53 die Söhne Barkos', die Söhne Siseras, die Söhne Tamachs, 54 die Söhne Neziachs, die Söhne Hatiphas. 55 Die Söhne der Knechte Salomos: die Söhne Sotais, die Söhne Sophereths, die Söhne Perudas, (1. Könige 9.21) 56 die Söhne Jaalas, die Söhne Darkons, die Söhne Giddels, 57 die Söhne Schephatjas, die Söhne Hattils, die Söhne Pokereths-Hazzebaim, die Söhne Amis. 58 Alle Nethinim und Söhne der Knechte Salomos: 392. (Josua 9.23) 59 Und diese sind es, die aus Tel-Melach, Tel-Harscha, Kerub, Addan, Immer hinaufzogen; aber sie konnten ihr Vaterhaus und ihre Abkunft nicht angeben, ob sie aus Israel wären: 60 die Söhne Delajas, die Söhne Tobijas, die Söhne Nekodas, 652. 61 Und von den Söhnen der Priester: die Söhne Habajas, die Söhne Hakkoz', die Söhne Barsillais, der ein Weib von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, genommen hatte und nach ihrem Namen genannt wurde. (2. Samuel 19.32) 62 Diese suchten ihr Geschlechtsregisterverzeichnis, aber es wurde nicht gefunden; und sie wurden von dem Priestertum als unrein ausgeschlossen. 63 Und der Tirsatha sprach zu ihnen, daß sie von dem Hochheiligen nicht essen dürften, bis ein Priester für die Urim und die Thummim aufstände. (2. Mose 28.30) (Esra 2.2) 64 Die ganze Versammlung insgesamt war 42360, 65 außer ihren Knechten und ihren Mägden; dieser waren 7337. Und sie hatten noch 200 Sänger und Sängerinnen. 66 Ihrer Rosse waren 736, ihrer Maultiere 245, 67 ihrer Kamele 435, der Esel 6720. 68 Und als sie zum Hause Jehovas in Jerusalem kamen, gaben einige von den Häuptern der Väter freiwillig für das Haus Gottes, um es an seiner Stätte aufzurichten. 69 Nach ihrem Vermögen gaben sie für den Schatz des Werkes: an Gold 61000 Dariken und an Silber 5000 Minen, und 100 Priesterleibröcke. 70 Und die Priester und die Leviten und die aus dem Volke und die Sänger und die Torhüter und die Nethinim wohnten in ihren Städten; und ganz Israel wohnte in seinen Städten.