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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Esra - Kapitel 10

Auflösung der Mischehen

1 Und als Esra betete, und als er bekannte, weinend und vor dem Hause Gottes hingestreckt, versammelte sich zu ihm aus Israel eine sehr große Versammlung von Männern und Weibern und Kindern; denn das Volk weinte mit vielem Weinen. 2 Und Schekanja, der Sohn Jechiels, von den Söhnen Elams, hob an und sprach zu Esra: Wir haben treulos gehandelt gegen unseren Gott und haben fremde Weiber aus den Völkern des Landes heimgeführt; nun aber ist noch Hoffnung für Israel betreffs dieser Sache. 3 So laßt uns jetzt einen Bund machen mit unserem Gott, daß wir alle Weiber und die von ihnen geboren sind hinaustun, nach dem Rate meines Herrn und derer, die da zittern vor dem Gebote unseres Gottes; und es soll nach dem Gesetz gehandelt werden. 4 Stehe auf, denn dir liegt die Sache ob; und wir werden mit dir sein. Sei stark und handle! 5 Da stand Esra auf, und er ließ die Obersten der Priester, der Leviten und des ganzen Israel schwören, nach diesem Worte zu tun. Und sie schwuren. 6 Und Esra stand auf vor dem Hause Gottes und ging in die Zelle Jochanans, des Sohnes Eljaschibs; und er ging dahin, er aß kein Brot und trank kein Wasser, denn er trauerte über die Treulosigkeit der Weggeführten. 7 Und sie ließen durch Juda und Jerusalem einen Ruf ergehen an alle Kinder der Wegführung, daß sie sich nach Jerusalem versammeln sollten. 8 Und wer irgend binnen drei Tagen nicht käme, nach dem Rate der Obersten und Ältesten, dessen ganze Habe sollte verbannt, und er selbst aus der Versammlung der Weggeführten ausgeschlossen werden. 9 Da versammelten sich alle Männer von Juda und Benjamin binnen drei Tagen nach Jerusalem... das war der neunte Monat, am Zwanzigsten des Monats. Und das ganze Volk saß auf dem Platze des Hauses Gottes, zitternd um der Sache willen und infolge der Regengüsse. 10 Da stand Esra, der Priester, auf und sprach zu ihnen: Ihr habt treulos gehandelt und habt fremde Weiber heimgeführt, um die Schuld Israels zu mehren. 11 So leget nun Bekenntnis ab vor Jehova, dem Gott eurer Väter; und tut sein Wohlgefallen und sondert euch ab von den Völkern des Landes und von den fremden Weibern! 12 Und die ganze Versammlung antwortete und sprach mit lauter Stimme: Nach deinen Worten, also liegt es uns ob zu tun! 13 Aber das Volk ist zahlreich; und es ist die Regenzeit, so daß man nicht draußen zu stehen vermag; auch ist es nicht ein Geschäft von einem Tage oder von zweien, denn viele unter uns haben in dieser Sache übertreten. 14 Laß doch unsere Obersten für die ganze Versammlung dastehen; und alle, die in unseren Städten sind, welche fremde Weiber heimgeführt haben, mögen zu bestimmten Zeiten kommen, und mit ihnen die Ältesten jeder Stadt und ihre Richter, so lange diese Sache währt, bis die Glut des Zornes unseres Gottes von uns abgewendet werde. - 15 Nur Jonathan, der Sohn Asaels, und Jachseja, der Sohn Tikwas, traten dagegen auf; und Meschullam und Schabbethai, der Levit, standen ihnen bei. 16 Und die Kinder der Wegführung taten also. Und es wurden ausgesondert Esra, der Priester, und Männer, Häupter der Väter nach ihren Vaterhäusern, und zwar alle mit Namen; und sie setzten sich nieder am ersten Tage des zehnten Monats, um die Sache zu untersuchen. 17 Und sie kamen bis zum ersten Tage des ersten Monats mit allem zu Ende, hinsichtlich der Männer, die fremde Weiber heimgeführt hatten. 18 Und es fanden sich unter den Söhnen der Priester, welche fremde Weiber heimgeführt hatten, folgende: von den Söhnen Jeschuas, des Sohnes Jozadaks, und seinen Brüdern: Maaseja und Elieser und Jarib und Gedalja. (Esra 3.2) (Esra 9.2) 19 Und sie gaben ihre Hand darauf, daß sie ihre Weiber hinaustun und einen Widder vom Kleinvieh für ihre Schuld entrichten wollten. - 20 Und von den Söhnen Immers: Hanani und Sebadja; 21 und von den Söhnen Harims: Maaseja und Elija und Schemaja und Jechiel und Ussija; 22 und von den Söhnen Paschchurs: Eljoenai, Maaseja, Ismael, Nethaneel, Josabad und Elasa. - 23 Und von den Leviten: Josabad und Simei und Kelaja (das ist Kelita), Pethachja, Juda und Elieser. - 24 Und von den Sängern: Eljaschib. Und von den Torhütern: Schallum und Telem und Uri. - 25 Und von Israel: von den Söhnen Parhosch': Ramja und Jissija und Malkija und Mijamin und Eleasar und Malkija und Benaja: 26 und von den Söhnen Elams: Mattanja, Sekarja und Jechiel und Abdi und Jeremoth und Elija; 27 und von den Söhnen Sattus: Eljoenai, Eljaschib, Mattanja und Jeremoth und Sabad und Asisa; 28 und von den Söhnen Bebais: Jochanan, Hananja, Sabbai, Athlai; 29 und von den Söhnen Banis: Meschullam, Malluk und Adaja, Jaschub und Scheal, Jeremoth; 30 und von den Söhnen Pachath-Moabs: Adna und Kelal, Benaja, Maaseja, Mattanja, Bezaleel und Binnui und Manasse; 31 und von den Söhnen Harims: Elieser, Jischija, Malkija, Schemaja, Simeon, 32 Benjamin, Malluk, Schemarja; 33 von den Söhnen Haschums: Mattenai; Mattatta, Sabad, Elipheleth, Jeremai, Manasse, Simei; 34 von den Söhnen Banis: Maadai, Amram und Ül, 35 Benaja, Bedja, Keluhi, 36 Wanja, Meremoth, Eljaschib, 37 Mattanja, Mattenai und Jaasai, 38 und Bani und Binnui, Simei, 39 und Schelemja und Nathan und Adaja, 40 Maknadbai, Schaschai, Scharai, 41 Asarel und Schelemja, Schemarja, 42 Schallum, Amarja, Joseph; 43 von den Söhnen Nebos: Jeghiel, Mattithja, Sabad, Sebina, Jaddai und Joel, Benaja. 44 Alle diese hatten fremde Weiber genommen, und es gab unter ihnen Weiber, welche Kinder geboren hatten.