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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Apostelgeschichte - Kapitel 25

Paulus wird beim Statthalter Festus verklagt - Berufung auf den Kaiser

1 Als nun Festus in die Provinz gekommen war, ging er nach drei Tagen von Cäsaräa hinauf nach Jerusalem. 2 Und die Hohenpriester und die Vornehmsten der Juden machten Anzeige bei ihm wider Paulus und baten ihn, (Apostelgeschichte 24.1) 3 indem sie es als eine Gunst wider denselben begehrten, daß er ihn nach Jerusalem kommen ließe; indem sie eine Nachstellung bereiteten, ihn unterwegs umzubringen. (Apostelgeschichte 23.15) 4 Festus nun antwortete, Paulus werde in Cäsarea behalten, er selbst aber wolle in Kürze abreisen. 5 Die Angesehenen unter euch nun, sprach er, mögen mit hinabreisen und, wenn etwas an diesem Manne ist, ihn anklagen. 6 Nachdem er aber nicht mehr als acht oder zehn Tage unter ihnen verweilt hatte, ging er nach Cäsarea hinab; und des folgenden Tages setzte er sich auf den Richterstuhl und befahl, Paulus vorzuführen. 7 Als er aber angekommen war, stellten sich die von Jerusalem herabgekommenen Juden um ihn her und brachten viele und schwere Beschuldigungen vor, die sie nicht zu beweisen vermochten, 8 indem Paulus sich verantwortete: Weder gegen das Gesetz der Juden, noch gegen den Tempel, noch gegen den Kaiser habe ich etwas gesündigt. 9 Festus aber, der sich bei den Juden in Gunst setzen wollte, antwortete dem Paulus und sagte: Willst du nach Jerusalem hinaufgehen und dort dieserhalb vor mir gerichtet werden? 10 Paulus aber sprach: Ich stehe vor dem Richterstuhl des Kaisers, wo ich gerichtet werden muß; den Juden habe ich kein Unrecht getan, wie auch du sehr wohl weißt. 11 Wenn ich nun Unrecht getan und etwas Todeswürdiges begangen habe, so weigere ich mich nicht zu sterben; wenn aber nichts an dem ist, wessen diese mich anklagen, so kann mich niemand ihnen preisgeben. Ich berufe mich auf den Kaiser. (Apostelgeschichte 23.11) (Apostelgeschichte 28.19) 12 Dann besprach sich Festus mit dem Rat und antwortete: Auf den Kaiser hast du dich berufen, zum Kaiser sollst du gehen.

Paulus vor Festus und Herodes Agrippa II.

13 Als aber etliche Tage vergangen waren, kamen der König Agrippa und Bernice nach Cäsarea, den Festus zu begrüßen. 14 Als sie aber mehrere Tage daselbst verweilt hatten, legte Festus dem König die Sache des Paulus vor und sprach: Ein gewisser Mann ist von Felix gefangen zurückgelassen worden, (Apostelgeschichte 24.27) 15 wegen dessen, als ich zu Jerusalem war, die Hohenpriester und die Ältesten der Juden Anzeige machten, indem sie ein Urteil gegen ihn verlangten; 16 denen ich antwortete: Es ist bei den Römern nicht Sitte, irgend einen Menschen preiszugeben, ehe der Angeklagte seine Ankläger persönlich vor sich habe und Gelegenheit bekommen, sich wegen der Anklage zu verantworten. (Apostelgeschichte 22.25) 17 Als sie nun hierher zusammengekommen waren, setzte ich mich, ohne Aufschub zu machen, tags darauf auf den Richterstuhl und befahl, den Mann vorzuführen; 18 über welchen, als die Verkläger auftraten, sie keine Beschuldigung von dem vorbrachten, was ich vermutete. 19 Sie hatten aber etliche Streitfragen wider ihn wegen ihres eigenen Gottesdienstes und wegen eines gewissen Jesus, der gestorben ist, von welchem Paulus sagte, er lebe. (Apostelgeschichte 18.15) 20 Da ich aber hinsichtlich der Untersuchung wegen dieser Dinge in Verlegenheit war, sagte ich, ob er nach Jerusalem gehen und daselbst wegen dieser Dinge gerichtet werden wolle. 21 Als aber Paulus Berufung einlegte und forderte, daß er auf das Erkenntnis des Augustus behalten würde, befahl ich, ihn zu verwahren, bis ich ihn zum Kaiser senden werde. 22 Agrippa aber [sprach] zu Festus: Ich möchte wohl auch selbst den Menschen hören. Morgen, sagte er, sollst du ihn hören. (Lukas 23.8) 23 Als nun des folgenden Tages Agrippa und Bernice mit großem Gepränge gekommen und mit den Obersten und den vornehmsten Männern der Stadt in den Verhörsaal eingetreten waren und Festus Befehl gegeben hatte, wurde Paulus vorgeführt. 24 Und Festus spricht: König Agrippa und ihr Männer alle, die ihr mit uns zugegen seid, ihr sehet diesen, um welchen mich die ganze Menge der Juden angegangen hat, sowohl in Jerusalem als auch hier, indem sie gegen ihn schrieen, er dürfe nicht mehr leben. (Apostelgeschichte 22.22) 25 Ich aber, da ich fand, daß er nichts Todeswürdiges begangen, dieser selbst aber sich auch auf den Augustus berufen hat, habe beschlossen, ihn zu senden; 26 über welchen ich nichts Gewisses dem Herrn zu schreiben habe. Deshalb habe ich ihn vor euch geführt und besonders vor dich, König Agrippa, damit ich, wenn die Untersuchung geschehen ist, etwas zu schreiben habe. 27 Denn es scheint mir ungereimt, einen Gefangenen zu senden und nicht auch die gegen ihn vorliegenden Beschuldigungen anzuzeigen.