zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 2

Salomos Vertrag mit Hiram - Vorbereitungen zum Tempelbau

1 Und Salomo gedachte, dem Namen Jehovas ein Haus zu bauen und ein Haus für sein Königtum. (1. Chronik 14.1) 2 Und Salomo zählte 70000 Lastträger ab, und 80000 Steinhauer im Gebirge, und 3600 Aufseher über dieselben. 3 Und Salomo sandte zu Huram, dem König von Tyrus, und ließ ihm sagen: So wie du meinem Vater David getan und ihm Zedern gesandt hast, daß er sich ein Haus baue, um darin zu wohnen, so tue auch mir. 4 Siehe, ich will dem Namen Jehovas, meines Gottes, ein Haus bauen, um es ihm zu heiligen, wohlriechendes Räucherwerk vor ihm zu räuchern, und um das beständige Schichtbrot zuzurichten und Brandopfer morgens und abends zu opfern, an den Sabbathen und an den Neumonden und an den Festen Jehovas, unseres Gottes; ewiglich liegt dies Israel ob. (Psalm 86.8) 5 Und das Haus, das ich bauen will, soll groß sein; denn unser Gott ist größer als alle Götter. (1. Könige 8.27) (2. Chronik 6.18) 6 Aber wer vermöchte ihm ein Haus zu bauen? denn die Himmel und der Himmel Himmel können ihn nicht fassen. Und wer bin ich, daß ich ihm ein Haus bauen sollte, es sei denn, um vor ihm zu räuchern? 7 Und nun sende mir einen Mann, der zu arbeiten versteht in Gold und in Silber, und in Erz und in Eisen, und in rotem Purpur und Karmesin und blauem Purpur, und kundig ist, Schnitzarbeit zu machen, nebst den Kunstverständigen, die bei mir in Juda und in Jerusalem sind, die mein Vater David bestellt hat. 8 Und sende mir Zedern-, Zypressen- und Sandelholz vom Libanon; denn ich weiß, daß deine Knechte das Holz des Libanon zu hauen verstehen; und siehe, meine Knechte sollen mit deinen Knechten sein. 9 Und man möge mir Holz bereiten in Menge; denn das Haus, das ich bauen will, soll groß und außerordentlich sein. 10 Und siehe, ich werde deinen Knechten, den Holzhauern, die das Holz fällen, ausgeschlagenen Weizen geben, 20000 Kor, und 20000 Kor Gerste, und 20000 Bath Wein, und 20000 Bath Öl. 11 Und Huram, der König von Tyrus, antwortete schriftlich und sandte an Salomo folgende Botschaft: Weil Jehova sein Volk liebt, hat er dich zum König über sie gesetzt. 12 Und Huram sprach: Gepriesen sei Jehova, der Gott Israels, der Himmel und Erde gemacht hat, daß er dem König David einen weisen Sohn gegeben, voll Einsicht und Verstand, der Jehova ein Haus bauen will und ein Haus für sein Königtum! 13 Und nun sende ich einen kunstverständigen, einsichtsvollen Mann, Huram-Abi, (2. Mose 31.2-6) 14 den Sohn eines Weibes von den Töchtern Dans, und dessen Vater ein Tyrer war, der zu arbeiten weiß in Gold und Silber, in Erz, in Eisen, in Steinen und in Holz, in rotem Purpur, in blauem Purpur und in Byssus und in Karmesin, und allerlei Schnitzarbeit zu machen, und allerlei Kunstwerk zu ersinnen, das ihm aufgegeben wird, nebst deinen Kunstverständigen und den Kunstverständigen meines Herrn David, deines Vaters. 15 Und nun, den Weizen und die Gerste, das Öl und den Wein, wovon mein Herr gesprochen hat, möge er seinen Knechten senden. 16 Wir aber werden Holz hauen vom Libanon nach all deinem Bedarf, und werden es dir als Flöße auf dem Meere nach Japho bringen; und du magst es nach Jerusalem hinaufschaffen. 17 Und Salomo zählte alle Fremdlinge, die im Lande Israel waren, nach der Zählung, welche sein Vater David von ihnen gemacht hatte; und es fanden sich 153600. (Josua 9.27) 18 Und er machte aus ihnen 70000 zu Lastträgern, und 80000 zu Steinhauern im Gebirge, und 3600 zu Aufsehern, um das Volk zur Arbeit anzuhalten.