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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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1. Mose - Kapitel 39

Josef im Haus des Potifar

1 Und Joseph wurde nach Ägypten hinabgeführt; und Potiphar, ein Kämmerer des Pharao, der Oberste der Leibwache, ein ägyptischer Mann, kaufte ihn aus der Hand der Ismaeliter, die ihn dorthin hinabgeführt hatten. (1. Mose 37.28) 2 Und Jehova war mit Joseph, und er war ein Mann, dem alles gelang; und er war im Hause seines Herrn, des Ägypters. 3 Und sein Herr sah, daß Jehova mit ihm war, und daß Jehova alles, was er tat, in seiner Hand gelingen ließ. 4 Und Joseph fand Gnade in seinen Augen und diente ihm; und er bestellte ihn über sein Haus, und alles was er hatte, gab er in seine Hand. 5 Und es geschah, seitdem er ihn über sein Haus bestellt und über alles was er hatte, daß Jehova das Haus des Ägypters segnete um Josephs willen; und der Segen Jehovas war auf allem, was er hatte, im Hause und auf dem Felde. (1. Mose 30.27) 6 Und er überließ alles, was er hatte, der Hand Josephs und kümmerte sich um gar nichts bei ihm, außer um das Brot, das er aß. Und Joseph war schön von Gestalt und schön von Angesicht. 7 Und es geschah nach diesen Dingen, da warf das Weib seines Herrn ihre Augen auf Joseph und sprach: Liege bei mir! (Sprüche 5.3) 8 Er aber weigerte sich und sprach zu dem Weibe seines Herrn: Siehe, mein Herr kümmert sich um nichts bei mir im Hause; und alles, was er hat, hat er in meine Hand gegeben. 9 Niemand ist größer in diesem Hause als ich, und er hat mir gar nichts vorenthalten als nur dich, indem du sein Weib bist; und wie sollte ich dieses große Übel tun und wider Gott sündigen? (2. Mose 20.14) 10 Und es geschah, als sie Joseph Tag für Tag ansprach, und er nicht auf sie hörte, bei ihr zu liegen, bei ihr zu sein, 11 da geschah es an einem solchen Tage, daß er ins Haus ging, um sein Geschäft zu besorgen, und kein Mensch von den Leuten des Hauses war daselbst im Hause; 12 und sie ergriff ihn bei seinem Kleide und sprach: Liege bei mir! Er aber ließ sein Kleid in ihrer Hand und floh und lief hinaus. 13 Und es geschah, als sie sah, daß er sein Kleid in ihrer Hand gelassen hatte und hinausgeflohen war, 14 da rief sie den Leuten ihres Hauses und sprach zu ihnen und sagte: Sehet, er hat uns einen hebräischen Mann hergebracht, um Spott mit uns zu treiben. Er ist zu mir gekommen, um bei mir zu liegen, und ich habe mit lauter Stimme gerufen. 15 Und es geschah, als er hörte, daß ich meine Stimme erhob und rief, da ließ er sein Kleid neben mir und floh und ging hinaus. 16 Und sie legte sein Kleid neben sich, bis sein Herr nach Hause kam. 17 Und sie redete zu ihm nach diesen Worten und sprach: Der hebräische Knecht, den du uns hergebracht hast, ist zu mir gekommen, um Spott mit mir zu treiben; 18 und es geschah, als ich meine Stimme erhob und rief, da ließ er sein Kleid neben mir und floh hinaus.

Josef im Gefängnis - Träume der beiden Kämmerer

19 Und es geschah, als sein Herr die Worte seines Weibes hörte, die sie zu ihm redete, indem sie sprach: Nach diesen Worten hat mir dein Knecht getan, da entbrannte sein Zorn. 20 Und Josephs Herr nahm ihn und legte ihn in die Feste, an den Ort, wo die Gefangenen des Königs gefangen lagen; und er war daselbst in der Feste. 21 Und Jehova war mit Joseph und wandte ihm Güte zu, und gab ihm Gnade in den Augen des Obersten der Feste. 22 Und der Oberste der Feste übergab alle Gefangenen, die in der Feste waren, der Hand Josephs; und alles was daselbst zu tun war, das tat er. 23 Der Oberste der Feste sah nicht nach dem Geringsten, das unter seiner Hand war, weil Jehova mit ihm war; und was er tat ließ Jehova gelingen.