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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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1. Chronik - Kapitel 26

Abteilungen der Torhüter

1 Die Abteilungen der Torhüter: von den Korhitern: Meschelemja, der Sohn Kores, von den Söhnen Asaphs; (2. Chronik 8.14) (2. Chronik 35.15) 2 und Meschelemja hatte Söhne: Sekarja, der Erstgeborene; Jediael, der zweite; Sebadja, der dritte; Jathniel, der vierte; 3 Elam, der fünfte; Jochanan, der sechste; Eljehoenai, der siebte. - 4 Und Obed-Edom hatte Söhne: Schemaja, der Erstgeborene; Josabad, der zweite; Joach, der dritte; und Sakar, der vierte; und Nethaneel, der fünfte; 5 Ammiel, der sechste: Issaschar, der siebte; Peullethai, der achte; denn Gott hatte ihn gesegnet. - 6 Und Schemaja, seinem Sohne, wurden Söhne geboren, welche in dem Hause ihres Vaters herrschten, denn sie waren tapfere Männer. 7 Die Söhne Schemajas: Othni und Rephael und Obed, Elsabad und seine Brüder, wackere Männer, Elihu und Semakja. 8 Alle diese von den Söhnen Obed-Edoms, sie und ihre Söhne und ihre Brüder, waren wackere Männer, fähig zum Dienste, 62 von Obed-Edom. - 9 Und Meschelemja hatte Söhne und Brüder, wackere Männer, achtzehn. - 10 Und Hosa, von den Söhnen Meraris, hatte Söhne: Schimri, das Haupt (obwohl er nicht der Erstgeborene war, setzte sein Vater ihn doch zum Haupte); 11 Hilkija, der zweite; Tebalja, der dritte; Sekarja, der vierte. Aller Söhne und Brüder Hosas waren dreizehn. 12 Diese Abteilungen der Torhüter, nach den Häuptern der Männer, hatten die Wachen gleich ihren Brüdern, um in dem Hause Jehovas zu dienen. 13 Und sie warfen Lose, der Kleine wie der Große, nach ihren Vaterhäusern, für jedes Tor. (1. Chronik 25.8) 14 Und für Schelemja fiel das Los gegen Osten. Und sie warfen Lose für seinen Sohn Sekarja, der ein verständiger Ratgeber war; und sein Los kam heraus gegen Norden. 15 Für Obed-Edom gegen Süden; und seinen Söhnen fiel das Vorratshaus zu. 16 Für Schuppim und für Hosa gegen Westen, bei dem Tore Schalleketh, an der aufsteigenden Straße, Wache gegen Wache. 17 Gegen Osten waren sechs Leviten; gegen Norden täglich vier; gegen Süden täglich vier; und an dem Vorratshause je zwei; 18 an dem Parbar gegen Westen: vier an der Straße, zwei an dem Parbar. 19 Das sind die Abteilungen der Torhüter von den Söhnen der Korhiter und von den Söhnen Meraris.

Schatzmeister, Vorsteher und Richter

20 Und die Leviten: Achija war über die Schätze des Hauses Gottes und über die Schätze der geheiligten Dinge. - 21 Die Söhne Ladans, die Söhne der Gersoniter von Ladan, die Häupter der Väter von Ladan, dem Gersoniter, die Jechieliter, (1. Chronik 23.8) 22 die Söhne der Jechieliter: Setham und sein Bruder Joel, waren über die Schätze des Hauses Jehovas. - 23 Was die Amramiter, die Jizhariter, die Hebroniter, die Ussieliter betrifft, 24 so war Schebuel, der Sohn Gersoms, des Sohnes Moses, Oberaufseher über die Schätze. - (1. Chronik 23.16) 25 Und seine Brüder, von Elieser: dessen Sohn Rechabja, und dessen Sohn Jesaja, und dessen Sohn Joram, und dessen Sohn Sikri, und dessen Sohn Schelomith. (1. Chronik 23.17) 26 Dieser Schelomith und seine Brüder waren über alle Schätze der geheiligten Dinge, welche der König David und die Häupter der Väter, die Obersten über tausend und über hundert, und die Obersten des Heeres geheiligt hatten; 27 von den Kriegen und von der Beute hatten sie sie geheiligt zur Unterhaltung des Hauses Jehovas; 28 und über alles, was Samuel, der Seher, und Saul, der Sohn Kis', und Abner, der Sohn Ners, und Joab, der Sohn der Zeruja, geheiligt hatten. Alles Geheiligte stand unter der Aufsicht Schelomiths und seiner Brüder. - 29 Von den Jizharitern waren Kenanja und seine Söhne für die äußeren Geschäfte über Israel, als Vorsteher und Richter. - 30 Von den Hebronitern waren Haschabja und seine Brüder, wackere Männer, 1700, zur Aufsicht über Israel diesseit des Jordan gegen Abend, für alle Angelegenheiten Jehovas und für den Dienst des Königs. - 31 Von den Hebronitern war Jerija das Haupt, von den Hebronitern, nach ihren Geschlechtern, nach den Vätern (im vierzigsten Jahre der Regierung Davids forschte man nach ihnen, und es fanden sich unter ihnen tüchtige Männer zu Jaser-Gilead); 32 und seine Brüder, wackere Männer, waren 2700, Häupter der Väter. Und der König David bestellte sie über die Rubeniter und die Gaditer und den halben Stamm Manasse, für alle Angelegenheiten Gottes und für die Angelegenheiten des Königs.