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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Sprüche - Kapitel 30

1 Die folgenden Sprüche stammen von Agur Ben-Jake aus Massa. Das Wort des Mannes an Itiël: "Ohnmächtig bin ich, Gott, / ohnmächtig! Was könnte ich denn? 2 Ich bin zu dumm für einen Mann, / mir fehlt der Menschenverstand. 3 Ich habe keine Weisheit gelernt / und weiß nichts von dem heiligen Gott." 4 Wer stieg je in den Himmel hinauf und kam wieder herab? / Wer hat den Wind in seine Fäuste gepackt? / Wer band die Wasser in ein Tuch? / Wer hat die Grenzen der Erde bestimmt? / Wie heißt dieser Mann und wer ist sein Sohn? / Sag es mir, wenn du es weißt! (Hiob 38.1) 5 Was Gott sagt, ist die reine Wahrheit. / Wer Zuflucht sucht, hat in ihm einen Schild. (Psalm 12.7) (Psalm 18.31) 6 Füg seinen Worten nichts Eigenes hinzu, / sonst weist er dich zurecht, und du stehst als Lügner da. (5. Mose 4.2) 7 Um zweierlei bitte ich dich; schenke es mir, / solange ich am Leben bin: 8 Falschheit und Lügenwort halte mir fern! / Armut und Reichtum gib mir bitte nicht! / Lass mich das Brot, das ich brauche, genießen, (Matthäus 6.11) (1. Timotheus 6.6-8) 9 damit ich nicht satt dich verleugne und sage: "Wer ist denn Jahwe?" / und auch nicht verarmt anfange zu stehlen und mich vergreife am Namen Jahwes. 10 Verleumde den Sklaven nicht bei seinem Herrn, / sonst verflucht er dich und du musst es büßen. 11 Was ist das für eine Generation, die den Vater verflucht, / und der Mutter kein gutes Wort gibt; 12 die rein ist in den eigenen Augen, / doch besudelt mit persönlicher Schuld; (Sprüche 20.9) 13 die hoch von sich denkt / und verachtungsvoll blickt; (Sprüche 21.4) 14 deren Zähne Schwerter sind / und deren Gebiss scharfe Messer; / die wegfrisst die Hilflosen im Land / und die Armen unter den Menschen! 15 Der Blutegel hat zwei Töchter: "Gib her, gib her!" / Drei werden niemals satt und vier sagen nie: "Es ist genug" - 16 die Totenwelt und der unfruchtbare Mutterschoß; / die Erde, die nicht genug Wasser bekommt; / und das Feuer, das niemals sagt: "Genug!" 17 Ein Auge, das den Vater verspottet / und es verschmäht, der Mutter zu gehorchen - die Raben am Bach hacken es aus, / und die jungen Geier fressen es auf. (Sprüche 20.20) 18 Drei Dinge sind mir zu wunderbar, / vier vermag ich nicht zu fassen: (Sprüche 6.16) 19 der Weg des Adlers am Himmel, / der Weg einer Schlange auf dem Fels, / der Weg des Schiffes auf hoher See, / der Weg eines Mannes zu einer Frau. 20 Dies ist der Weg einer Ehebrecherin: / Sie genießt, wischt sich den Mund und sagt: / "Ich hab doch nichts Böses getan!" 21 Unter drei Dingen zittert ein Land, / und vier kann es nicht ertragen: 22 wenn ein Sklave König wird / und wenn ein Narr zu Wohlstand kommt; (Prediger 10.6) 23 wenn eine Verschmähte geheiratet wird / und wenn eine Magd ihre Herrin beerbt. 24 Die vier sind zwar die kleinsten im Land, / doch weiser als die Weisen: 25 Die Ameisen sind kein mächtiges Volk, / doch sammeln sie ihren Vorrat im Sommer; (Sprüche 6.6-8) (Sprüche 10.5) 26 die Klippdachse sind nicht stark, / doch sie bauen ihre Wohnung im Fels; 27 Heuschrecken haben keinen König, / und doch schwärmen sie geordnet aus; 28 Eidechsen fängt man mit der Hand, / und doch sind sie sogar im Königspalast. 29 Drei haben einen stattlichen Gang / und vier schreiten stolz daher: 30 Der Löwe, der Held unter den Tieren, / der vor niemand zurückweicht; 31 der stolzierende Hahn, der Ziegenbock / und der König, wenn die Krieger bei ihm sind. 32 Und wenn du dich stolz erhoben hast und hast dich blamiert, / oder hast du es auch nur gedacht, dann leg dir die Hand auf den Mund; 33 denn das Stampfen der Milch bringt Butter hervor, / das Stoßen der Nase Blut / und das Anstoßen des Zornes Streit.