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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Sacharja - Kapitel 14

1 "Es wird ein Tag für Jahwe kommen, an dem sofort verteilt wird, was man in deiner Mitte erbeutet hat. (Jesaja 39.6) 2 Alle Völker werde ich zum Kampf gegen Jerusalem versammeln. Sie werden die Stadt erobern, die Häuser plündern und die Frauen schänden. Die Hälfte aller Einwohner wird in die Gefangenschaft geführt. Nur ein Rest des Volkes darf in der Stadt bleiben. (Sacharja 12.3) 3 Dann aber wird Jahwe selbst gegen jene Völker in den Kampf ziehen, so wie er es schon früher getan hat. (Offenbarung 19.19) 4 An jenem Tag wird er auf dem Ölberg stehen, der östlich von Jerusalem liegt. Da wird sich der Ölberg von Ost nach West spalten, die eine Hälfte wird nach Norden ausweichen und die andere nach Süden, sodass ein sehr großes Tal entsteht. 5 In dieses Tal zwischen meinen Bergen, das bis nach Azel reicht, werdet ihr fliehen, so wie eure Vorfahren zur Zeit des Königs Usija vor dem Erdbeben geflohen sind. Dann wird Jahwe, mein Gott, kommen. Alle Heiligen werden bei ihm sein. (Amos 1.1) 6 An jenem Tag wird kein Licht sein, erstarrt ist alles Prächtige. 7 Ein einzigartiger Tag wird das sein. Als Jahwes Tag gibt er sich zu erkennen. Tag und Nacht wechseln an ihm nicht ab, und wenn der Abend kommt, wird Licht. (Markus 13.32) 8 An jenem Tag wird in Jerusalem eine Quelle entspringen, die Sommer und Winter frisches Wasser führt. Die eine Hälfte davon fließt ins östliche Meer, die andere ins westliche. (Hesekiel 47.1) 9 Dann wird Jahwe König über die ganze Erde sein. An jenem Tag wird Jahwe der Einzigartige sein und sein Name der alleinige. (Psalm 97.1) (Offenbarung 11.15) 10 Das ganze Land von Geba bis Rimmon südlich von Jerusalem wird sich in eine Niederung verwandeln. Jerusalem selbst wird dann das Land überragen und an seinem Platz bleiben vom Benjamin-Tor über das frühere Tor bis zum Ecktor, vom Hananel-Turm bis zu den königlichen Weinkeltern. (Jeremia 31.38) 11 Ihre Bewohner werden in Sicherheit leben, und die Stadt wird nie mehr zerstört werden. (Jeremia 33.16) (Offenbarung 22.3) 12 Aber gegen die Völker, die gegen Jerusalem gekämpft haben, wird Jahwe einen furchtbaren Schlag führen: Bei lebendigem Leib wird das Fleisch an ihrem Körper verfaulen, die Augen werden in ihren Höhlen verwesen und die Zunge im Mund. 13 Und dann wird Jahwe an jenem Tag eine Panik unter ihnen entstehen lassen, sodass einer den anderen packt und über ihn herfällt. 14 Männer aus ganz Juda werden helfen, Jerusalem zu verteidigen. Dann sammeln sie die Schätze im Lager der feindlichen Völker ein: jede Menge Gold, Silber und kostbare Gewänder. 15 Die Pferde, Maultiere, Kamele, Esel und alle anderen Tiere im Lager wird der gleiche vernichtende Schlag treffen. 16 Die Überlebenden der Völker, die gegen Jerusalem gekämpft haben, werden von da an jedes Jahr nach Jerusalem ziehen, um das Laubhüttenfest zu feiern und Jahwe, den allmächtigen Gott, anzubeten. (Sacharja 14.9) 17 Wenn aber eins von den Völkern der Erde sich weigert zu kommen, um dem allmächtigen Gott die Ehre zu erweisen, wird kein Regen mehr über dieses Land kommen. 18 Und wenn es die Ägypter sind, die nicht mehr kommen, werden auch sie entsprechend bestraft. Es wird sie der gleiche Schlag treffen, mit dem Jahwe alle Völker bestrafen wird, die nicht zum Laubhüttenfest kommen. 19 So wird die Strafe für Ägypten und die der anderen Völker aussehen. 20 An jenem Tag wird selbst auf den Schellen der Pferde stehen: "Geheiligt für Jahwe". Und die Kochtöpfe im Tempel Jahwes werden so heilig sein wie die Schalen mit Opferblut vor dem Altar. (2. Mose 28.36) 21 Ja, jeder Kochtopf in Jerusalem und Juda wird Jahwe, dem allmächtigen Gott, geheiligt sein. Und alle, die zum Opfern kommen, nehmen die Töpfe und kochen darin. Dann wird es auch keinen Händler mehr im Tempel Jahwes, des allmächtigen Gottes, geben. (Offenbarung 21.27)