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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Richter - Kapitel 8

1 Doch dabei machten die Männer des Stammes Efraïm Gideon heftige Vorwürfe: "Was hast du uns da angetan? Warum hast du uns nicht rufen lassen, als du zum Kampf gegen die Midianiter aufgebrochen bist?" (Richter 12.1) 2 Doch Gideon antwortete: "Was habe ich denn schon geleistet im Vergleich zu euch? Ist die Nachlese Efraïms nicht besser als die ganze Weinlese Abiësers? (Richter 6.11) (Richter 6.15) 3 Euch hat Gott doch die Fürsten der Midianiter, Oreb und Seeb in die Hand gegeben! Das stellt alles in den Schatten, was ich getan habe." Mit diesen Worten besänftigte er sie, und sie gaben sich zufrieden. 4 Als Gideon mit seinen 300 Männern erschöpft von der Verfolgung den Jordan überquert hatte, 5 bat er die Bewohner von Sukkot: "Gebt meinen Leuten doch ein paar Brotlaibe. Sie sind ganz erschöpft. Wir verfolgen die Midianiterkönige Sebach und Zalmunna." 6 Doch die Stadtobersten erwiderten: "Hast du Sebach und Zalmunna denn schon in der Hand? Warum sollen wir deiner Truppe Brot geben?" 7 Da sagte Gideon: "Das werdet ihr mir büßen! Wenn Jahwe die beiden Könige in meine Hand gegeben hat, werde ich euch mit Wüstendorn und Stechdistel zerdreschen." 8 Dann zog er nach Pnuël weiter und bat auch dort um Brot. Doch er bekam die gleiche Antwort wie in Sukkot. 9 "Wenn ich heil zurückkomme, reiße ich eure Burg nieder", drohte Gideon. 10 Sebach und Zalmunna hatten mit ihren Truppen - etwa 15.000 Mann - in Karkor Halt gemacht. Das war alles, was von dem ganzen Heerlager der östlichen Nomanden übrig geblieben war. 120.000 Kämpfer waren gefallen. 11 Gideon folgte ihnen auf der Beduinenstraße, die östlich von Nobach und Jogboha verläuft, und griff das feindliche Heer, das sich in Sicherheit wähnte, völlig unerwartet an. 12 Das ganze Lager geriet in Panik, und die beiden Könige Sebach und Zalmunna flohen. Gideon verfolgte sie und nahm beide gefangen. 13 Nach der Schlacht machte sich Gideon Ben-Joasch auf den Rückweg. Als er den Pass von Heres hinabstieg, 14 traf er einen jungen Mann aus Sukkot. Er hielt ihn fest und ließ sich von ihm die Namen der führenden Männer und der Stadtoberen aufschreiben, insgesamt 77 Namen. 15 Als er nach Sukkot kam, sagte er zu den Männern der Stadt: "Hier sind Sebach und Zalmunna, mit denen ihr mich verspottet und gesagt habt: 'Hast du Sebach und Zalmunna denn schon in der Hand? Warum sollen wir deiner erschöpften Truppe Brot geben?' 16 Dann ließ er die führenden Männer der Stadt ergreifen und zahlte es ihnen mit Wüstendorn und Stechdisteln heim. 17 In Pnuël ließ er die Männer der Stadt erschlagen und die Burg niederreißen. 18 Schließlich wandte er sich an Sebach und Zalmunna: "Wie sahen die Männer aus, die ihr am Berg Tabor erschlagen habt?" - "Sie waren wie du", antworteten sie, "jeder sah aus wie ein Königssohn." 19 Da rief Gideon: "Es waren meine eigenen Brüder! So wahr Jahwe lebt: Hättet ihr sie am Leben gelassen, würde ich euch nicht umbringen!" 20 Er wandte sich an Jeter, seinen ältesten Sohn: "Töte sie!" Doch Jeter war noch jung und zögerte, sein Schwert zu ziehen; er hatte Angst davor. 21 Da sagten Sebach und Zalmunna: "Steh doch auf und tu es selbst! Hier braucht es den ganzen Mann!" Da sprang Gideon auf und erschlug beide. Dann nahm er die Halbmonde an sich, die an den Hälsen ihrer Kamele hingen. 22 Die Israeliten sagten zu Gideon: "Du sollst unser Herrscher sein, du, dein Sohn und dein Enkel, denn du hast uns von den Midianitern befreit." 23 Doch Gideon erwiderte: "Ich will nicht über euch herrschen, und auch mein Sohn soll es nicht; Jahwe soll euer König sein! 24 Ich habe jedoch eine Bitte an euch: Gebt mir die geweihten Ringe, die ihr erbeutet habt!" Die Midianiter hatten nämlich goldene Ringe getragen, weil sie Ismaëliten waren. 25 "Das tun wir gern", sagten sie. Sie breiteten einen Umhang aus, und jeder warf den Weihring von seiner Beute darauf. 26 Das Gold, das auf diese Weise zusammenkam, wog etwa 20 Kilogramm. Dazu kamen noch die Halbmonde, Ohrgehänge und Purpurkleider, die die Midianiterkönige getragen hatten, und der kostbare Halsschmuck der Kamele. 27 Gideon ließ daraus ein Efod machen und stellte es in seiner Heimatstadt Ofra auf. Ganz Israel kam dorthin und verehrte es. Das wurde Gideon und seiner Familie zum Verhängnis. (2. Mose 28.6) (Richter 17.5) 28 So wurden die Midianiter gezwungen, sich vor Israel zu beugen. Sie wagten nicht mehr, den Kopf hoch zu tragen. So lange Gideon lebte, hatte das Land Ruhe vor seinen Feinden, 40 Jahre lang. (Richter 3.11) (Richter 5.31) 29 Und Gideon Jerub-Baal Ben-Joasch kehrte nach Hause zurück. 30 Von seinen vielen Frauen hatte er 70 Söhne. 31 Eine seiner Nebenfrauen wohnte in Sichem. Sie bekam einen Sohn von ihm, den er Abimelech, "mein Vater ist König", nannte. 32 Gideon starb in hohem Alter und wurde in der Grabstätte seines Vaters Joasch in Ofra, der Stadt der Abiëser-Sippe, beigesetzt. (Richter 6.11) 33 Bald nach Gideons Tod fingen die Israeliten wieder an, es mit den Baalen zu treiben, und machten sich den Baal-Berit zum Gott. (Richter 2.11) (Richter 9.4) 34 Sie vergaßen Jahwe, ihren Gott, der sie aus der Gewalt aller ihrer Feinde ringsum gerettet hatte. 35 Auch der Familie von Gideon, der auch Jerub-Baal genannt wurde, erwiesen sie keinen Dank für all das Gute, was er an Israel getan hatte. Das kam so: (Richter 9.5) (Richter 9.19) (Richter 9.24)