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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Richter - Kapitel 7

1 Am frühen Morgen brach Jerub-Baal, also Gideon, mit seinem ganzen Heer auf. Ihr Lager errichteten sie bei der Harod-Quelle. Das Lager der Midianiter befand sich nördlich davon, in der Ebene am Hügel More. (Richter 6.32) 2 Aber Jahwe sagte zu Gideon: "Dein Heer ist zu groß! So kann ich euch den Sieg über die Midianiter nicht geben. Die Israeliten sollen sich nicht vor mir rühmen können und sagen: 'Wir haben uns aus eigener Kraft befreit!' 3 Lass daher im ganzen Lager ausrufen, dass alle, die Angst haben, nach Hause gehen sollen." Da machten 22.000 Mann kehrt, und nur 10.000 blieben zurück. (5. Mose 20.8) 4 Doch Jahwe sagte zu Gideon: "Dein Heer ist immer noch zu groß. Führe die Männer ans Wasser hinunter, dort will ich sie für dich mustern. Ich werde dir sagen, wer mit dir gehen soll und wer nicht." 5 Gideon führte die Leute ans Wasser. Dann sagte Jahwe: "Alle, die das Wasser mit der Zunge aufschlürfen wie ein Hund, stell auf die eine Seite, und alle, die sich zum Trinken hinknien, auf die andere." 6 Dreihundert Männer schlürften das Wasser aus der hohlen Hand, die anderen knieten sich zum Trinken hin. 7 Da sagte Jahwe zu Gideon: "Durch die 300 Mann, die das Wasser geschlürft haben, will ich Israel retten und die Midianiter in deine Hand geben. Die anderen sollen nach Hause gehen." (1. Samuel 14.6) 8 Gideon entließ die Israeliten und behielt nur die 300 Männer bei sich. Diese übernahmen den Proviant und die Hörner von den anderen. Das geschah oberhalb der Ebene, in der sich das Lager der Midianiter befand. 9 In der Nacht sagte Jahwe zu Gideon: "Greif das Lager dort unten an! Ich gebe es in deine Hand. 10 Wenn du aber Angst hast, schleich dich vorher mit deinem Burschen Pura hinunter 11 und hör dir an, was sie miteinander reden. Das wird dir Mut machen, sie anzugreifen." Da schlich sich Gideon mit seinem Burschen bis an die bewaffneten Vorposten heran. 12 Die Midianiter, die Amalekiter und die Nomaden aus dem Osten waren wie Heuschrecken in die Talebene eingefallen. Ihre Kamele waren zahllos wie der Sand am Meeresstrand. 13 Als Gideon sich angeschlichen hatte, erzählte gerade einer seinem Kameraden einen Traum. "Hör zu", sagte er, "ich habe geträumt, dass ein Laib Gerstenbrot sich in unser Lager herunterwälzte und das Zelt umriss, sodass alles durcheinander flog und zu Boden stürzte." (1. Mose 40.9) (1. Mose 40.16) 14 Sein Kamerad erwiderte: "Das kann nur eins bedeuten: Das Schwert von Gideon Ben-Joasch aus Israel. Gott hat die Midianiter und das ganze Lager in seine Hand gegeben." 15 Als Gideon den Traum und seine Deutung gehört hatte, warf er sich nieder und betete Gott an. Dann kehrte er ins Lager Israels zurück und rief: "Steht auf! Jahwe hat das Lager der Midianiter in eure Hand gegeben." (Jesaja 9.3) 16 Gideon teilte die 300 Mann in drei Gruppen auf. Jeder Kämpfer bekam ein Horn, eine Fackel und einen leeren Krug, um die brennende Fackel zu verbergen. 17 "Achtet genau auf das, was ich tue, wenn ich mit meinen Leuten an den Rand des feindlichen Lagers komme", sagte Gideon, "und macht es uns genau nach. 18 Und wenn ich dann ins Horn stoße, sollt auch ihr rings um das Lager das Horn blasen und rufen: 'Für Jahwe und Gideon!'" 19 Zu Beginn der mittleren Nachtwache erreichte Gideon mit seinen 100 Mann das Lager. Die Posten waren gerade abgelöst worden. Da stießen sie in die Hörner und zerschlugen die Krüge, die sie mitgebracht hatten. 20 Alle drei Gruppen bliesen die Hörner und zerschlugen ihre Krüge. Dann packten sie mit der linken Hand die Fackel. Mit der rechten hielten sie die Hörner zum Blasen an den Mund und zwischendurch riefen sie: "Schwert Jahwes und Gideons!" 21 Dabei blieben sie um das Lager herum stehen. Da rannte das ganze feindliche Lager durcheinander. Alle schrien laut und flohen. 22 Denn als die 300 Mann in die Hörner stießen, ließ Jahwe eine Panik im ganzen Lager entstehen. Jeder ging mit seinem Schwert auf den anderen los. So floh das ganze Heer auf Bet-Schitta zu, um nach Zereda zu entkommen und den Jordanübergang von Abel-Mehola bei Tabbat zu erreichen. 23 Nun wurden Israels Mannschaften aus den Stämmen Naftali, Ascher und ganz Manasse aufgeboten, um die Midianiter zu verfolgen. 24 Gideon hatte auch Boten im Bergland von Efraïm umhergeschickt und sagen lassen: "Kommt herab und stellt euch den Midianitern entgegen! Besetzt die Wasserstellen bis nach Bet-Bara und die Übergänge des Jordan!" Die Männer von Efraïm waren der Aufforderung gefolgt und hatten die Wasserstellen und Jordanfurten abgeriegelt. 25 Dabei konnten sie zwei midianitische Fürsten, Oreb und Seeb, gefangen nehmen. Oreb töteten sie am Rabenfelsen und Seeb an der Wolfskelter. Dann verfolgten sie die Midianiter. Die abgeschlagenen Köpfe der beiden Fürsten brachten sie zu Gideon auf die andere Jordanseite.