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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Richter - Kapitel 19

1 Zu dieser Zeit, als es in Israel noch keinen König gab, lebte ganz im Norden des Gebirges Efraïm ein Levit, der sich eine Nebenfrau aus Bethlehem genommen hatte. (Richter 17.6) 2 Doch diese wurde ihm untreu und ging fremd. Dann lief sie ihm weg und kehrte ins Haus ihres Vaters nach Bethlehem zurück. Vier Monate später 3 machte ihr Mann sich auf, um mit ihr zu sprechen und sie zurückzugewinnen. Er hatte noch einen Sklaven und ein paar Esel mitgenommen. Die junge Frau brachte ihn zu ihrem Vater ins Haus. Als dieser ihn sah, kam er ihm freudig entgegen. 4 Sein Schwiegervater wollte ihn gar nicht wieder gehen lassen. So blieben sie drei Tage da, aßen, tranken und übernachteten bei ihm. 5 Am vierten Tag standen sie früh auf, um sich auf den Weg zu machen. Da sagte der Vater der jungen Frau zu seinem Schwiegersohn: "Iss doch noch eine Kleinigkeit und stärke dich für den Weg! Dann könnt ihr gehen." 6 So setzten sich die beiden Männer hin und aßen und tranken. "Tu mir doch den Gefallen", sagte der Schwiegervater dann, "und bleib noch eine Nacht. Lass es dir bei mir gut gehen!" 7 Doch der Levit erhob sich, um zu gehen. Sein Schwiegervater aber drängte ihn, dass er doch noch eine Nacht blieb. 8 Am fünften Tag stand der Levit wieder früh auf, um sich auf den Weg zu machen. Da sagte der Vater der jungen Frau: "Stärke dich doch erst noch und bleibt hier, bis der Tag kühler wird!" So aßen sie noch einmal miteinander. 9 Dann erhob sich der Levit, um sich mit seiner Frau und seinem Sklaven auf den Weg zu machen. Doch der Vater der jungen Frau versuchte es noch einmal: "Schau, es wird schon wieder Abend. Übernachte doch noch einmal. Bleib noch eine Nacht und lass es dir wohl sein. Morgen früh könnt ihr dann aufbrechen und nach Hause zurückkehren." 10 Aber der Levit wollte nicht noch einmal übernachten. Er stand auf und machte sich mit seiner Nebenfrau und den beiden gesattelten Eseln auf den Heimweg. (Richter 1.21) (1. Chronik 11.4) 11 Als sie nach Jebus, dem heutigen Jerusalem, kamen, war der Tag schon fast zu Ende gegangen. Da sagte der Sklave zu seinem Herrn: "Lass uns doch in die Jebusiterstadt hier gehen und dort übernachten!" 12 Doch sein Herr erwiderte: "Nein, wir kehren nicht bei Fremden ein, die keine Israeliten sind. Lasst uns nach Gibea hinübergehen! 13 Wenn wir uns beeilen, können wir Gibea oder sogar Rama erreichen und dort übernachten." 14 So zogen sie weiter. Als sie in die Nähe von Gibea gekommen waren, das zu Benjamin gehört, ging ihnen die Sonne unter. 15 Da bogen sie vom Weg ab und betraten die Stadt. Doch es gab niemand, der sie zum Übernachten in sein Haus aufgenommen hätte. So ließen sie sich auf dem Marktplatz nieder. 16 Es war schon Abend, da kam ein alter Mann von seiner Feldarbeit nach Hause. Er stammte vom Gebirge Efraïm und lebte als Fremder unter den Benjaminiten im Ort. 17 Als er den Wanderer im Freien rasten sah, sprach er ihn an: "Wohin gehst du und woher kommst du?" 18 "Wir kommen aus dem judäischen Bethlehem und wollen an das andere Ende des Gebirges Efraïm. Ich stamme von dort und habe eine Reise nach Bethlehem in Juda unternommen und bin jetzt auf dem Rückweg nach Hause. Aber hier in Gibea will uns niemand aufnehmen, 19 obwohl wir Stroh und Futter für die Esel und Brot und Wein für mich, meine Frau und meinen Sklaven mitgenommen haben. Wir sind wirklich mit allem versorgt." 20 Da sagte der alte Mann: "Schalom, seid mir willkommen! Lasst mich für euch sorgen und übernachtet nicht hier auf dem Platz!" 21 Er führte sie in sein Haus und schüttete den Eseln Futter vor. Dann wuschen sie ihre Füße und aßen und tranken miteinander. 22 Während sie noch fröhlich beisammen saßen, umstellten plötzlich die Männer der Stadt das Haus. Es war ein übles Gesindel. Sie trommelten gegen die Tür und schrien nach dem alten Mann, dem Hausherrn: "Los, bring uns den Mann heraus, der bei dir ist! Wir wollen es mit ihm treiben!" (1. Mose 19.4-5) 23 Da ging der alte Mann, der Besitzer des Hauses, zu ihnen hinaus und sagte: "Nein, meine Brüder, so etwas Schändliches dürft ihr nicht tun! Der Mann ist doch mein Gast! (1. Mose 19.7) 24 Eher gebe ich euch meine unberührte Tochter heraus, und dazu die Nebenfrau des Fremden, damit ihr sie vergewaltigen könnt. Macht mit ihnen, was ihr wollt! Aber diesem Mann dürft ihr nicht so etwas Schändliches antun!" 25 Doch die Männer wollten nicht auf ihn hören. Da packte der Mann seine Nebenfrau und brachte sie zu ihnen hinaus. Sie fielen über sie her und vergewaltigten sie die ganze Nacht. Erst als der Tag anbrach, ließen sie von ihr ab. 26 Die Frau schleppte sich noch bis zum Eingang des Hauses, in dem ihr Mann war, und brach dort zusammen. So lag sie, bis es hell wurde. 27 Als der Mann am Morgen aus der Tür trat, um weiterzuziehen, sah er die Frau, seine Nebenfrau. Sie lag am Eingang des Hauses, die ausgestreckten Hände auf der Schwelle. 28 "Steh auf", sagte er zu ihr, "wir müssen weiter!" Aber er bekam keine Antwort. Da lud er sie auf den Esel und reiste nach Hause. 29 Dort angekommen, nahm er ein Messer, zerteilte den Leichnam seiner Frau in zwölf Stücke und schickte diese im ganzen Gebiet Israels herum. (1. Samuel 11.7) 30 Jeder, der so ein Stück sah, sagte: "Solch ein Verbrechen hat es in Israel noch nie gegeben, seit unsere Vorfahren aus Ägypten hierher gekommen sind. Bedenkt das und überlegt genau, was ihr jetzt tun müsst!"