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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Richter - Kapitel 11

1 Nun gab es dort einen ausgezeichneten Krieger namens Jiftach. Allerdings war er der Sohn einer Prostituierten mit einem Mann namens Gilead. 2 Dieser Gilead hatte auch Söhne von seiner Ehefrau. Als diese herangewachsen waren, vertrieben sie Jiftach: "Du hast keinen Anteil an unserem Familienbesitz", sagten sie, "denn du stammst von einer anderen Frau." (1. Mose 21.10) 3 So war Jiftach von seinen Brüdern weggegangen und lebte im Gebiet von Tob. Er sammelte Männer um sich, die nichts mehr zu verlieren hatten, und durchstreifte mit ihnen das Land. (Richter 9.4) (1. Samuel 22.2) 4 Einige Zeit später hatten die Ammoniter den Krieg mit Israel angefangen. 5 Da machten sich die führenden Männer von Gilead auf den Weg, um Jiftach aus dem Land Tob zurückzuholen. 6 "Komm, sei du unser Anführer gegen die Ammoniter!", sagten sie zu ihm. 7 Doch Jiftach entgegnete: "Habt ihr mich nicht verachtet und aus dem Haus meines Vaters vertrieben? Und jetzt, wo ihr in Not seid, kommt ihr ausgerechnet zu mir?" 8 Doch die Ältesten von Gilead erwiderten: "Wir haben dich aufgesucht, damit du mit uns gegen die Ammoniter kämpfst. Du sollst unser Oberhaupt und Anführer aller Bewohner Gileads werden." (Richter 10.18) 9 "Ihr meint also, wenn Jahwe mir den Sieg über die Ammoniter schenkt, soll ich tatsächlich euer Oberhaupt werden?", fragte Jiftach. 10 "Ja", sagten die Ältesten, "wir schwören es vor Jahwe! So soll es geschehen!" 11 Da ging Jiftach mit den Ältesten von Gilead, und das Volk setzte ihn als Oberhaupt und Anführer ein. Und in Mizpa brachte Jiftach noch einmal alle seine Anliegen vor Jahwe. (Richter 20.1) 12 Dann schickte Jiftach Boten zum König der Ammoniter und ließ ihm sagen: "Warum führst du Krieg gegen mein Land? Was ist zwischen uns passiert?" 13 Der König ließ ihm antworten: "Weil Israel mir mein Land genommen hat, als es aus Ägypten kam, das ganze Gebiet zwischen den Flüssen Arnon und Jabbok und im Westen bis an den Jordan. Gebt mir das Land jetzt freiwillig zurück!" 14 Da schickte Jiftach noch einmal Boten an den ammonitischen König 15 und ließ ihm sagen: "So spricht Jiftach: Israel hat weder das Land Moab noch das der Ammoniter an sich genommen. (5. Mose 2.9) (5. Mose 2.19) 16 Es war vielmehr so: Als Israel Ägypten verlassen hatte, durchquerte es die Wüste bis zum Schilfmeer und kam bis nach Kadesch. 17 Von dort schickte Israel Boten zum König von Edom und bat ihn, durch sein Land ziehen zu dürfen. Doch der erlaubte es nicht. Auch zum König von Moab schickte Israel Boten. Aber auch der wollte nicht. So blieben die Israeliten in Kadesch. (4. Mose 20.14) 18 Später umgingen sie das Land der Edomiter und Moabiter auf dem Weg durch die Wüste und kamen dann von Osten wieder an die Grenze des Landes Moab, an den Arnon. Sie drangen jedoch nicht ins Land ein, sondern lagerten östlich vom Fluss. (4. Mose 21.13) 19 Dann schickten sie Boten zum Amoriterkönig Sihon nach Heschbon und baten ihn, durch sein Land bis an ihren Bestimmungsort ziehen zu dürfen. (4. Mose 21.21) (5. Mose 2.26) 20 Doch Sihon glaubte nicht, dass Israel nur durch sein Land ziehen wollte, und rief alle seine Truppen nach Jahaz zusammen und kämpfte gegen Israel. 21 Aber Jahwe, Israels Gott, gab Sihon und sein ganzes Heer in Israels Hand. So konnte es das Land der Amoriter in Besitz nehmen, denn die Amoriter wohnten damals 22 in diesem Gebiet, das vom Fluss Arnon bis an den Jabbok und von der Wüste bis an den Jordan reichte. 23 Jahwe, der Gott Israels, hat die Amoriter vor seinem Volk vertrieben, und da willst du uns wieder aus diesem Land verdrängen? 24 Wenn dein Gott Kemosch jemand vor dir vertreibt, dann nimmst du doch auch sein Land in Besitz. Und wenn unser Gott Jahwe irgendjemand vor uns vertreibt, machen wir es genauso. Wir nehmen sein Land in Besitz. (4. Mose 21.29) 25 Glaubst du wirklich, dass du besser bist als Balak Ben-Zippor, der König von Moab? Hat er es vielleicht gewagt, einen Streit mit Israel anzufangen oder gar einen Krieg? (4. Mose 22.2) 26 Dreihundert Jahre lang wohnte Israel in Heschbon und Aroer und den dazugehörigen Ortschaften und in all den Städten am Arnon. Warum habt ihr uns diese in all den Jahren nicht weggenommen? 27 Ich habe dir kein Unrecht getan, sondern du tust Unrecht, wenn du ohne Ursache Krieg anfängst. Jahwe ist Richter! Er soll jetzt zwischen Israel und Ammon entscheiden." 28 Doch der König vom Ammon hörte nicht auf die Botschaft Jiftachs. 29 Da kam der Geist Jahwes über Jiftach. Er durchzog das ganze Gebiet von Gilead und Manasse, um seine Truppen zu sammeln, und kehrte dann nach Mizpa zurück. Von dort aus zog er in den Kampf gegen die Ammoniter. (Richter 6.34) 30 Dabei gelobte er Jahwe: "Wenn du die Ammoniter wirklich in meine Hand gibst, 31 und ich wohlbehalten zurückkehre, dann soll das, was mir als Erstes aus der Haustür entgegenkommt, dir, Jahwe, gehören. Ich will es dir als Opfer verbrennen." 32 Dann zog Jiftach in den Kampf gegen die Ammoniter. Und Jahwe gab sie in seine Gewalt. 33 Er besiegte sie von Aroer an bis nach Minnit und eroberte zwanzig Städte bis nach Abel-Keramim. Das war eine vernichtende Niederlage für die Ammoniter, und sie mussten sich vor den Israeliten beugen. 34 Dann kehrte Jiftach nach Mizpa zurück. Als er sich seinem Haus näherte, lief seine Tochter tanzend und das Tamburin schlagend heraus, ihm entgegen. Es war seine einzige; er hatte sonst kein Kind. 35 Als er sie sah, zerriss er vor Schmerz sein Gewand und rief: "Ach, meine Tochter, du brichst mir das Herz! Dass gerade du es sein musst, die mich ins Unglück stürzt! Ich habe Jahwe mein Wort gegeben, und ich kann nicht zurück!" (4. Mose 30.3) 36 Doch sie sagte zu ihm: "Mein Vater, wenn du Jahwe etwas versprochen hast, dann tu an mir, was du gelobt hast! Jahwe hat dir ja auch den Sieg über deine Feinde, die Ammoniter, geschenkt." 37 Dann fügte sie hinzu: "Nur eine Bitte habe ich: Gib mir noch zwei Monate Zeit. Ich möchte mit meinen Freundinnen in die Berge gehen und meine Jungfrauschaft betrauern." 38 "Geh nur", sagte ihr Vater, und gab ihr zwei Monate Zeit. So ging sie mit ihren Freundinnen in die Berge und weinte darüber, nie verheiratet gewesen zu sein. 39 Als die zwei Monate um waren, kehrte sie zu ihrem Vater zurück, und er erfüllte sein Gelübde an ihr. Sie hatte nie mit einem Mann geschlafen. Daraus entstand in Israel der Brauch, 40 dass die jungen Frauen jedes Jahr vier Tage lang zusammen weggehen und die Tochter Jiftachs von Gilead besingen.