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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Psalm - Kapitel 107

1 "Preist Jahwe, denn er ist gut! / Ja, seine Güte hört niemals auf!", (Psalm 106.1) 2 so sollen sagen die Erlösten Jahwes. / Er hat sie aus der Gewalt des Bedrängers erlöst, 3 aus fremden Ländern wieder heimgebracht, / vom Osten und vom Westen her, / vom Norden und vom Meer. 4 Sie irrten umher in wegloser Wüste, / eine Stadt als Wohnort fanden sie nicht. 5 Von Hunger und Durst gequält / schwand ihnen das Leben dahin. 6 Sie schrien zu Jahwe in ihrer Not, / der rettete sie aus ihrer Bedrängnis. (Psalm 107.13) (Psalm 107.19) (Psalm 107.28) 7 Er brachte sie auf den richtigen Weg / und führte sie zu einer bewohnbaren Stadt. 8 Sie sollen Jahwe preisen für seine Gnade, / für seine Wunder, die er an Menschen tut. (Psalm 107.15) (Psalm 107.21) (Psalm 107.31) 9 Denn er hat den Verdurstenden zu Trinken gegeben, / den Hungernden gute Nahrung verschafft. (Lukas 1.53) 10 Die in Dunkelheit und Finsternis lebten, / gefesselt in Elend und Eisen, 11 sie hatten den Worten Gottes getrotzt / und den Rat des Höchsten verachtet. 12 Nun beugte er ihren Trotz durch harte Schläge, / sie lagen am Boden und keiner half. 13 Sie schrien zu Jahwe in ihrer Not, / der rettete sie aus ihrer Bedrängnis, (Psalm 107.6) 14 führte sie aus dem Dunkel heraus / und zerbrach ihre Fesseln. 15 Sie sollen Jahwe preisen für seine Gnade, / für seine Wunder, die er an Menschen tut. (Psalm 107.8) 16 Denn er hat die Tore aus Erz zerbrochen / und eiserne Riegel zerschlagen. 17 Die Törichten litten wegen ihres Treuebruchs / und wegen ihrer Sünden. 18 Sie ekelten sich vor jeder Speise, / sie standen direkt vor dem Tod. 19 Sie schrien zu Jahwe in ihrer Not, / der rettete sie aus ihrer Bedrängnis, (Psalm 107.6) 20 schickte sein Wort und heilte sie / und bewahrte sie so vor dem Grab. 21 Sie sollen Jahwe preisen für seine Gnade, / für seine Wunder, die er an Menschen tut. (Psalm 107.8) 22 Sie sollen Dankopfer bringen, / jubelnd erzählen, was er tat. (Psalm 50.14) 23 Die das Meer mit Schiffen befahren, / ihre Arbeit auf dem weiten Wasser tun, 24 sie sahen die Werke Jahwes, / seine Wunder in der Tiefe; 25 wenn er sprach und einen Sturm bestellte, / der die Wellen in die Höhe warf, 26 sodass sie himmelwärts stiegen und in die Tiefen sanken / und ihre Seele vor Angst verging. 27 Wie Betrunkene schwankten und taumelten sie, / sie waren mit ihrer Weisheit am Ende. 28 Sie schrien zu Jahwe in ihrer Not, / der rettete sie aus ihrer Bedrängnis (Psalm 107.6) 29 und brachte den Sturm zur Stille, / dass die Wellen sich legten. 30 Sie freuten sich, dass es still geworden war, / und er führte sie in den ersehnten Hafen. 31 Sie sollen Jahwe preisen für seine Gnade, / für seine Wunder, die er an Menschen tut. (Psalm 107.8) 32 In der Versammlung des Volkes sollen sie ihn rühmen, / in der Sitzung der Ältesten ihn loben! 33 Er konnte Ströme zur Wüste machen / und Wasserquellen zu dürrem Land, 34 fruchtbares Land zur salzigen Steppe / wegen der Bosheit seiner Bewohner. 35 Er konnte auch Wüsten zum Wasserteich machen, / Trockenland zu Wasserquellen. 36 Er siedelte dort die Hungernden an. / Sie gründeten einen Wohnort, 37 bestellten die Felder und legten Weinberge an, / und brachten reiche Ernten ein. 38 Er segnete sie und sie vermehrten sich sehr, / auch ihr Vieh verminderte sich nicht. 39 Dann wurden sie geringer an Zahl, / bedrückt durch Unglück und Kummer. 40 Er goss Verachtung über Edle aus, / ließ sie irren in wegloser Wüste. 41 Er holte den Armen aus dem Elend heraus, / ließ wie Herden ihre Sippen wachsen. 42 Die Aufrichtigen sehen es und freuen sich, / und alle Falschen müssen verstummen. (Hiob 22.19-20) 43 Wer weise ist, soll sich das merken / und die Gnadentaten Jahwes verstehen.