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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Nehemia - Kapitel 3

1 Der Hohe Priester Eljaschib baute zusammen mit seinen Mitpriestern das Schaftor wieder auf. Dann weihten sie es und setzten seine Torflügel ein. Auch den angrenzenden Mauerabschnitt bis zum Turm der Hundert und dem Hananel-Turm weihten sie ein. 2 Den anschließenden Mauerabschnitt bauten die Männer von Jericho, und daneben baute Sakkur Ben-Imri. 3 Die Sippe Senaa baute das Fischtor wieder auf. Sie setzten die Balken und die Torflügel ein und brachten Riegel und Sperrbalken an. 4 Neben ihnen arbeitete Meremot Ben-Urija, der Enkel des Hakkoz. Daneben baute Meschullam Ben-Berechja, der Enkel von Meschesabel. Den nächsten Abschnitt setzte Zadok Ben-Baana instand. 5 Die Männer von Tekoa besserten das anschließende Stück aus. Doch die Vornehmen dieser Stadt weigerten sich mitzuarbeiten und gehorchten dem Statthalter nicht. 6 Das Jeschana-Tor wurde von Jojada Ben-Paseach und Meschullam Ben-Besodja instand gesetzt. Sie setzten die Balken und die Torflügel ein und brachten Riegel und Sperrbalken an. 7 Neben ihnen bauten Melatja aus Gibeon, Jadon aus Meronot und die Männer von Gibeon und Mizpa. In der Nähe dieses Teilstücks befand sich der Amtssitz des Statthalters der Westeuphrat-Provinz. 8 Daneben arbeitete ein Goldschmied, Usiël Ben-Harhaja und neben ihm der Salbenmischer Hananja. Sie befestigten Jerusalem bis zur "Breiten Mauer". 9 Neben ihnen baute Refaja Ben-Hur, der Vorsteher des einen Halbbezirks von Jerusalem. 10 Jedaja Ben-Harumaf setzte den anschließenden Teil gegenüber seinem eigenen Haus instand. Neben ihm baute Hattusch Ben-Haschabneja. 11 Einen weiteren Abschnitt besserten Malkija Ben-Harim und Haschub Ben-Pahat-Moab aus, dazu den Ofenturm. 12 Daneben baute Schallum Ben-Lohesch zusammen mit seinen Töchtern. Er war der Vorsteher des zweiten Halbbezirks von Jerusalem. 13 Das Taltor besserten Hanun und die Bewohner von Sanoach aus. Sie setzten die Torflügel ein und brachten Riegel und Sperrbalken an. Außerdem besserten sie von dort noch 500 Meter Mauer bis zum Misttor aus. 14 Das Misttor selbst baute Malkija Ben-Rechab wieder auf, der Vorsteher des Bezirks Bet-Kerem. Er setzte seine Torflügel ein und brachte Riegel und Sperrbalken an. 15 Das Quelltor baute Schallun Ben-Kolhose wieder auf, der Vorsteher des Bezirks Mizpa. Er überdachte es, setzte seine Torflügel ein und brachte Riegel und Sperrbalken an. Außerdem baute er die Mauer am Teich der Wasserleitung beim königlichen Garten bis zu den Stufen, die von der Stadt Davids herabführen. (Johannes 9.7) 16 Am nächsten Mauerabschnitt arbeitete Nehemja Ben-Asbuk, der Vorsteher des einen Halbbezirks von Bet-Zur. Dieser Teil der Mauer lag den Königsgräbern des Hauses David gegenüber und erstreckte sich bis zu dem künstlich angelegten Teich und dem Haus der Helden. 17 Den nächsten Mauerabschnitt besserten die Leviten unter Rehum Ben-Bani aus und den folgenden Haschabja, der Vorsteher des ersten Halbbezirks von Keila. 18 Nach ihm arbeiteten Leviten unter Binnui Ben-Henadad, dem Vorsteher des zweiten Halbbezirks von Keila. 19 Neben ihm baute Eser Ben-Jeschua, der Vorsteher von Mizpa. Sein Abschnitt lag gegenüber dem Aufstieg zum Zeughaus am Winkel. 20 Nach ihm besserte Baruch Ben-Sabbai mit großem Eifer den Mauerabschnitt zwischen dem Winkel und dem Eingang zum Haus des Hohen Priesters Eljaschib aus. (Nehemia 3.1) 21 Den nächsten Abschnitt bis zum Ende vom Haus des Eljaschib baute Meremot Ben-Urija, der Enkel von Koz. (Esra 8.33) 22 Neben ihm arbeiteten die Priester, die im Umkreis wohnten. 23 Daneben setzten Benjamin und Haschub die Mauer gegenüber ihren Häusern instand und das anschließende Stück Asarja Ben-Aaseja. Es befand sich auch in der Nähe seines Hauses. 24 Den nächsten Abschnitt vom Haus Asarjas bis zum Winkel und zur Ecke der Mauer baute Binnui Ben-Henadad. 25 Palal Ben-Usai arbeitete an der Mauer gegenüber dem Winkel und dem oberen Turm, der am Königspalast beim Wachthof vorspringt. Pedaja Ben-Parosch (Jeremia 32.2) (Jeremia 33.1) 26 und die Tempelsklaven, die auf dem Ofel wohnten, besserten den Teil vom Wassertor auf der Ostseite bis zum vorspringenden Turm aus. 27 Am nächsten Teil, vom vorspringenden Turm bis zur Mauer am Ofel, arbeiteten die Einwohner von Tekoa. 28 Den Abschnitt oberhalb des Rosstores setzten die Priester instand, jeder das Stück, das seinem Haus gegenüber lag. (2. Könige 11.16) 29 Auch Zadok Ben-Immer baute den Teil der Mauer wieder auf, der seinem Haus gegenüber lag. 30 Den nächsten Teil bauten Hananja Ben-Schelemja und Hanun, der sechste Sohn Zalafs, wieder auf. Meschullam Ben-Berechja arbeitete an dem Abschnitt gegenüber seiner Wohnung. 31 Nach ihm baute der Goldschmied Malkija die Mauer bis zum Haus der Tempelsklaven und Händler, gegenüber dem Wachttor, und bis zum oberen Raum an der Mauerecke. 32 Den letzten Mauerabschnitt von dort bis zum Schaftor bauten die Goldschmiede und Händler wieder auf. 33 Als Sanballat hörte, dass wir die Stadtmauer wieder aufbauten, wurde er wütend und ärgerte sich sehr. Er spottete über die Juden (Nehemia 2.19) 34 und sagte vor seinen Vertrauten und dem Heer von Samaria: "Was machen diese elenden Juden da? Wollen sie einfach drauflos mauern? Wollen sie Opfer bringen und es an einem Tag schaffen? Wollen sie diese verbrannten Steine aus dem Schutt wieder zum Leben erwecken?" 35 Der Ammoniter Tobija neben ihm sagte: "Sie sollen nur bauen! Wenn ein Fuchs an ihre Mauer springt, wird er sie wieder einreißen." 36 Doch ich betete: "Du, unser Gott, hör doch, wie sie über uns spotten! Lass ihren Spott auf sie selbst zurückfallen! Gib sie der Plünderung und der Gefangenschaft preis! (Psalm 7.17) 37 Deck ihre Schuld nicht zu! Lösch ihre Sünde vor dir nicht aus! Denn durch die Beleidigung der Bauenden wollten sie dich treffen!" 38 Trotz allem bauten wir an der Mauer weiter, und schon bald war sie bis zur halben Höhe geschlossen, denn alle waren mit Eifer an der Arbeit.