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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Nehemia - Kapitel 2

1 Es war im 20. Regierungsjahr des Königs Artaxerxes, im April. Als der Wein gebracht wurde, füllte ich den Becher und reichte ihn dem König. Der König hatte mich in seiner Gegenwart noch nie traurig gesehen, 2 deshalb fragte er mich: "Warum siehst du so bedrückt aus? Du bist doch nicht etwa krank? Nein, dich belastet etwas anderes." Ich erschrak heftig 3 und antwortete: "Der König möge ewig leben! Wie könnte ich froh sein, wenn die Stadt, in der meine Vorfahren begraben liegen, ein Trümmerhaufen ist und ihre Tore verbrannt sind?" 4 Der König sagte: "Und was ist deine Bitte?" Da betete ich zu Gott im Himmel 5 und erwiderte dem König: "Wenn der König es für gut hält und wenn du mir, deinem Sklaven, vertraust, dann sende mich doch nach Judäa in die Stadt, in der meine Vorfahren begraben liegen. Ich möchte die Stadt wieder aufbauen!" 6 Der König fragte mich - die Königin saß übrigens neben ihm: "Wie lange würde deine Reise dauern? Wann würdest du wieder zurück sein?" Ich nannte ihm eine Zeit. Der König war einverstanden und wollte mich ziehen lassen. 7 Ich sagte noch zu ihm: "Wenn es dem König recht ist, gebe man mir Briefe an die Statthalter der Westeuphrat-Provinz mit, damit sie mich nach Judäa durchreisen lassen, 8 und einen Brief an Asaf, den Verwalter der königlichen Wälder, damit er mir Bauholz für die Tore der Tempelburg liefert, für die Stadtmauer und für das Haus, in dem ich wohnen werde." Der König gewährte mir alles, weil die gütige Hand meines Gottes über mir war. 9 So kam ich zu den Statthaltern der Westeuphrat-Provinz und überreichte ihnen die Briefe des Königs, der mir übrigens eine Reitertruppe mitgegeben hatte. 10 Der Horoniter Sanballat und der Ammoniter Tobija, sein Beauftragter, gerieten in heftigen Zorn, als sie merkten, dass da ein Mensch gekommen war, der sich für das Wohl der Israeliten einsetzte. 11 Als ich in Jerusalem angekommen war und drei Tage dort zugebracht hatte, 12 machte ich mich nachts mit einigen wenigen Männern auf. Nur ich hatte ein Reittier dabei. Bis dahin hatte ich noch keinem Menschen gesagt, was Gott mir ins Herz gegeben hatte, für Jerusalem zu tun. 13 So ritt ich bei Nacht durch das Taltor in Richtung Drachenquelle bis zum Misttor. Ich untersuchte die niedergerissene Mauer und die vom Feuer vernichteten Tore. 14 Dann zog ich zum Quellentor hinüber und zum Königsteich. Als dort für mein Tier kein Durchkommen mehr war, (Nehemia 3.15) 15 stieg ich bei Nacht zu Fuß die Schlucht hinauf und untersuchte die Mauer. Dann kehrte ich um und kam durch das Taltor wieder zurück. 16 Die Vorsteher wussten nicht, wohin ich gegangen war und was ich tun wollte. Denn bis dahin hatte ich keinem Juden etwas von meinem Vorhaben erzählt, weder den Priestern noch den Vornehmen, weder den Vorstehern noch den übrigen, die an dem Werk mitarbeiten sollten. 17 Jetzt aber sagte ich zu ihnen: "Ihr seht das Elend, in dem wir uns befinden. Jerusalem liegt in Trümmern und seine Tore sind verbrannt. Kommt, lasst uns die Mauer wieder aufbauen, damit wir nicht länger dem Spott der Leute preisgegeben sind!" 18 Ich erzählte ihnen, wie Gottes gütige Hand über mir gewesen war und was der König mir gewährt hatte. Da sagten sie: "Gut, machen wir uns ans Werk! Bauen wir!" Und sie ermutigten sich gegenseitig, dieses gute Werk zu beginnen. 19 Als der Horoniter Sanballat, der Ammoniter Tobija, sein Beauftragter, und der Araber Geschem davon hörten, lachten sie uns aus und spotteten: "Da habt ihr euch ja einiges vorgenommen! Gegen den König wollt ihr euch auflehnen?" 20 Ich ließ ihnen antworten: "Der Gott des Himmels wird es uns gelingen lassen. Und wir, seine Sklaven, werden ans Werk gehen und bauen. Euch jedoch geht Jerusalem nichts an. Ihr habt hier weder Grundbesitz noch Anspruch noch irgendein historisches Recht an der Stadt." (Epheser 2.12)