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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Nehemia - Kapitel 13

1 Damals las man dem Volk aus dem Buch des Mose vor und stieß dabei auf die Vorschrift, dass kein Ammoniter und Moabiter jemals zur Gemeinde Gottes gehören darf. (5. Mose 23.4-6) 2 Denn diese Völker hatten sich damals geweigert, den Israeliten Brot und Wasser zu geben, und stattdessen dem Magier Bileam viel Geld angeboten, damit er sie verfluchen sollte. Doch unser Gott hatte den Fluch in Segen verwandelt. (4. Mose 22.5-6) 3 Als die Israeliten dieses Gesetz zu hören bekamen, schlossen sie alle Fremden aus der Gemeinde Israels aus. 4 Schon vorher hatte der Priester Eljaschib, der für die Räumlichkeiten am Haus unseres Gottes verantwortlich war, seinem Verwandten Tobija 5 einen großen Raum im Tempel zur Verfügung gestellt. Bis dahin hatte man dort das Opfermehl und den Weihrauch aufbewahrt, die entsprechenden Tempelgeräte und den Zehnten von Getreide, Most und Öl, der den Leviten, den Sängern, den Torwächtern und den Priestern zustand. 6 Bei alldem war ich nicht in Jerusalem gewesen, denn im 32. Regierungsjahr des Königs Artaxerxes von Babylon war ich an den Hof zurückgekehrt und hatte mir erst nach einer längeren Zeit vom König wieder Urlaub erbeten. 7 Als ich dann wieder nach Jerusalem kam, sah ich, dass Eljaschib für Tobija einen großen Raum im Vorhof des Tempels eingerichtet hatte. 8 Das missfiel mir sehr und ich ließ alles hinauswerfen, was Tobija gehörte. 9 Dann befahl ich, die Räume zu reinigen und brachte die Gegenstände des Gotteshauses sowie das Speisopfer und den Weihrauch wieder hinein. (Nehemia 10.40) 10 Ich erfuhr auch, dass die Abgaben für den Unterhalt der Leviten nicht abgeliefert worden waren, sodass sie ihren Dienst am Tempel verlassen hatten, um ihre Felder zu bestellen. 11 Da stellte ich die Vorsteher zur Rede: "Warum ist der Tempeldienst so vernachlässigt worden?" Dann ließ ich die Leviten zurückholen und stellte sie wieder an die Arbeit. (Nehemia 10.40) 12 Als dann das ganze Volk wieder den Zehnten von ihrem Getreide, dem Wein und dem Olivenöl in die Vorratsräume brachte, (4. Mose 18.21) 13 übertrug ich die Aufsicht darüber dem Priester Schelemja, dem Schreiber Zadok und dem Leviten Pedaja. Als Helfer stellte ich ihnen noch Hanan Ben-Sakkur, den Enkel Mattanjas, zur Seite. Sie alle galten als zuverlässige Männer und sollten für die Verteilung des Zehnten an ihre Brüder verantwortlich sein. 14 "Denk an mich, mein Gott, und lösch die guten Taten, die ich für dein Haus und den Tempeldienst vollbracht habe, nicht aus deinem Buch aus!" (Nehemia 5.19) (Nehemia 13.31) 15 Zu derselben Zeit sah ich Leute in Judäa, die am Sabbat in der Kelter Weintrauben auspressten, Getreide vom Feld einbrachten und ihre Esel damit beluden. Sie brachten auch Wein, Trauben, Feigen und andere Lasten am Sabbat nach Jerusalem hinein. Ich verwarnte sie, als sie es an diesem Tag verkaufen wollten. (Nehemia 10.32) (Jeremia 17.21) 16 Die Leute von Tyrus, die sich bei uns niedergelassen hatten, brachten Fische und andere Waren in die Stadt und verkauften sie auch am Sabbat an die Juden. 17 Da stellte ich die Vornehmen Judäas zur Rede und hielt ihnen vor: "Was macht ihr da für eine böse Sache? Ihr schändet den Sabbat! 18 Haben das nicht schon eure Vorfahren gemacht? Und hat Gott nicht deshalb all das Unglück über uns und diese Stadt gebracht? Wollt ihr durch eure Sabbatschändung seinen Zorn noch größer machen?" 19 Deshalb ordnete ich an, die Tore Jerusalems zu schließen, wenn es am Vorabend des Sabbats in den Torwegen dunkel wurde, und sie erst wieder zu öffnen, wenn der Sabbat vorüber war. Auch stellte ich einige meiner Leute an die Tore, damit am Sabbat keine Lasten hereingebracht würden. 20 Nun mussten die Kaufleute und Händler mit all ihren Waren ein- oder zweimal draußen vor Jerusalem übernachten. 21 Ich warnte sie und sagte: "Warum übernachtet ihr vor der Stadtmauer? Wenn das noch einmal vorkommt, lasse ich euch festnehmen!" Von dieser Zeit an kamen sie am Sabbat nicht wieder. 22 Darauf befahl ich den Leviten, sie sollten sich reinigen und sich als Wächter an die Tore stellen, damit man den Sabbat heilig halten könne. "Denk an mich, mein Gott, und rechne mir auch das an! Erbarme dich über mich nach deiner grenzenlosen Güte!" (Nehemia 13.14) 23 Damals wurde ich auch auf einige Juden aufmerksam, die Frauen aus Aschdod, Ammon und Moab geheiratet hatten. 24 Die Hälfte ihrer Kinder redete aschdoditisch oder in einer anderen fremden Sprache und keins von ihnen konnte jüdisch sprechen. 25 Da ging ich mit ihnen ins Gericht und verfluchte sie. Einige von ihnen schlug ich, riss sie an den Haaren und beschwor sie bei Gott: "Ihr dürft eure Töchter nicht mit deren Söhnen verheiraten und deren Töchter nicht für eure Söhne nehmen! (5. Mose 7.3) 26 Selbst Salomo, der König von Israel, hat wegen solcher Frauen schwere Schuld auf sich geladen. Zwar hat es unter den vielen Völkern keinen König wie ihn gegeben und er war der Liebling Gottes und Gott hatte ihn zum König über ganz Israel gemacht. Aber sogar ihn haben die ausländischen Frauen zur Sünde verleitet. (1. Könige 11.3) 27 Es ist unerhört, dass ihr das gleiche große Unrecht begeht, dass ihr ausländische Frauen heiratet und so unserem Gott untreu werdet!" 28 Einer der Söhne von Jojada Ben-Eljaschib, dem Hohen Priester, war der Schwiegersohn des Horoniters Sanballat; den entfernte ich aus meiner Umgebung. (Nehemia 2.19) (Nehemia 11.10) 29 "Mein Gott, vergiss es diesen Leuten nicht, dass sie das Priesteramt entehrt und den Bund gebrochen haben, den du mit den Priestern und Leviten geschlossen hast!" 30 So habe ich das Volk von allen fremden Einflüssen gereinigt. Ich stellte Dienstordnungen für die Priester und Leviten auf, die jedem seine Pflichten zuwiesen. 31 Ich sorgte auch für die regelmäßige Lieferung des Brennholzes und die Abgabe der ersten Früchte. "Denk an mich, mein Gott, und lass es mir zugutekommen!" (Nehemia 5.19) (Nehemia 13.14) (Nehemia 13.22)