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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Matthäus - Kapitel 25

1 "In dieser Zeit wird es mit dem Reich, das der Himmel regiert, wie mit zehn Brautjungfern sein, die ihre Fackeln nahmen und dem Bräutigam entgegengingen. (Lukas 12.35-36) (Offenbarung 19.7) 2 Fünf von ihnen handelten klug und fünf waren gedankenlos. 3 Die Gedankenlosen nahmen zwar ihre Fackeln mit, aber keinen Ölvorrat. 4 Die Klugen dagegen hatten neben ihren Fackeln auch Ölgefäße mit. 5 Als nun der Bräutigam lange nicht kam, wurden sie alle müde und schliefen ein. 6 Um Mitternacht ertönte plötzlich der Ruf: 'Der Bräutigam kommt! Geht ihm entgegen!' 7 Da standen die Brautjungfern auf und richteten ihre Fackeln her. 8 Die Gedankenlosen sagten zu den Klugen: 'Gebt uns etwas von eurem Öl; unsere Fackeln gehen aus!' 9 Doch diese entgegneten: 'Das geht nicht! Unser Öl reicht unmöglich für alle. Geht doch zu einem Kaufmann und holt euch welches!' 10 Während sie noch unterwegs waren, um Öl zu kaufen, kam der Bräutigam. Die fünf, die bereit waren, gingen mit in den Hochzeitssaal. Dann wurde die Tür verschlossen. 11 Schließlich kamen die anderen Brautjungfern und riefen: 'Herr, Herr, mach uns auf!' (Lukas 13.25) (Lukas 13.27) 12 Doch der Bräutigam wies sie ab: 'Ich kann euch nur sagen, dass ich euch nicht kenne.'" (Matthäus 7.23) 13 - "Seid also wachsam!", schloss Jesus, "denn ihr kennt weder den Tag noch die Stunde." (Matthäus 24.42) 14 "Es ist wie bei einem Mann, der vorhatte, ins Ausland zu reisen. Er rief seine Sklaven zusammen und vertraute ihnen sein Vermögen an, 15 so wie es ihren Fähigkeiten entsprach. Einem gab er fünf Talente, einem anderen zwei und noch einem anderen eins. Dann reiste er ab. (Römer 12.6) 16 Der Sklave mit den fünf Talenten begann sofort, damit zu handeln, und konnte das Geld verdoppeln. 17 Der mit den zwei Talenten machte es ebenso und verdoppelte die Summe. 18 Der dritte grub ein Loch und versteckte das Geld seines Herrn. 19 Nach langer Zeit kehrte der Herr zurück und wollte mit ihnen abrechnen. 20 Zuerst kam der, dem die fünf Talente anvertraut worden waren. Er brachte die anderen fünf Talente mit und sagte: 'Herr, fünf Talente hast du mir gegeben. Hier sind weitere fünf, die ich dazugewonnen habe.' 21 'Hervorragend!', sagte sein Herr. 'Du bist ein guter Mann! Du hast das Wenige zuverlässig verwaltet, ich will dir viel anvertrauen. Komm herein zu meinem Freudenfest!' (Matthäus 24.45-47) 22 Dann kam der, dem die zwei Talente anvertraut worden waren. Er brachte die anderen zwei Talente mit und sagte: 'Herr, zwei Talente hast du mir gegeben. Hier sind weitere zwei, die ich dazugewonnen habe.' 23 'Hervorragend!', sagte sein Herr. 'Du bist ein guter Mann! Du hast das Wenige zuverlässig verwaltet, ich will dir viel anvertrauen. Komm herein zu meinem Freudenfest!' 24 Schließlich kam der, dem das eine Talent anvertraut worden war. 'Herr', sagte er, 'ich wusste, dass du ein strenger Mann bist. Du forderst Gewinn, wo du nichts angelegt hast, und erntest, wo du nicht gesät hast. 25 Da hatte ich Angst und vergrub dein Talent in der Erde. Hier hast du das Deine zurück.' 26 'Du böser und fauler Sklave!', sagte der Herr. 'Du wusstest also, dass ich Gewinn fordere, wo ich nichts angelegt, und ernte, wo ich nichts gesät habe? 27 Warum hast du mein Geld dann nicht auf eine Bank gebracht? Dann hätte ich es wenigstens mit Zinsen zurückbekommen.' 28 'Nehmt ihm das Talent weg, und gebt es dem, der die fünf Talente erworben hat! 29 Denn jedem, der einen Gewinn vorweisen kann, wird noch mehr gegeben werden, und er wird Überfluss haben. Aber von dem, der nichts gebracht hat, wird selbst das, was er hatte, weggenommen. (Matthäus 13.12) 30 Den nichtsnutzigen Sklaven werft in die Finsternis hinaus, wo dann das große Weinen und Zähneknirschen anfangen wird.'" 31 "Wenn der Menschensohn in seiner Herrlichkeit kommt und mit ihm alle Engel, wird er auf seinem Thron der Herrlichkeit sitzen. (Matthäus 16.27) (Offenbarung 20.11-13) 32 Dann werden alle Völker der Erde vor ihm zusammengebracht, und er wird sie in zwei Gruppen teilen, so wie ein Hirt die Schafe von den Ziegen trennt. (Matthäus 13.49) (Römer 14.10) 33 Die Schafe wird er rechts von sich aufstellen, die Ziegen links. (Hesekiel 34.17) 34 Dann wird der König zu denen auf seiner rechten Seite sagen: 'Kommt her! Euch hat mein Vater gesegnet. Nehmt das Reich in Besitz, das von Anfang der Welt an für euch geschaffen worden ist! 35 Denn als ich Hunger hatte, habt ihr mir zu essen gegeben; als ich Durst hatte, gabt ihr mir zu trinken; als ich fremd war, habt ihr mich aufgenommen; (Jesaja 58.7) 36 als ich nackt war, habt ihr mir Kleidung gegeben; als ich krank war, habt ihr mich besucht, und als ich im Gefängnis war, kamt ihr zu mir.' 37 'Herr', werden dann die Gerechten fragen' 'wann haben wir dich denn hungrig gesehen und dir zu essen gegeben oder durstig und dir zu trinken gegeben? (Matthäus 6.3) 38 Wann haben wir dich als Fremden bei uns gesehen und aufgenommen? Wann hattest du nichts anzuziehen und wir haben dir Kleidung gegeben? 39 Wann haben wir dich krank gesehen oder im Gefängnis und haben dich besucht?' 40 Darauf wird der König erwidern: 'Ich versichere euch: Was ihr für einen meiner gering geachteten Geschwister getan habt, das habt ihr für mich getan.' (Sprüche 19.17) (Matthäus 10.42) (Hebräer 2.11) 41 Dann wird er zu denen auf der linken Seite sagen: 'Geht mir aus den Augen, ihr Verfluchten! Geht in das ewige Feuer, das für den Teufel und seine Engel vorbereitet ist! (Offenbarung 20.10) (Offenbarung 20.15) 42 Denn als ich Hunger hatte, habt ihr mir nichts zu essen gegeben, als ich Durst hatte, gabt ihr mir nichts zu trinken, 43 als ich fremd war, habt ihr mich nicht aufgenommen, als ich nackt war, habt ihr mir nichts zum Anziehen gegeben, als ich krank und im Gefängnis war, habt ihr mich nicht besucht.' 44 Dann werden auch sie fragen: 'Herr, wann haben wir dich denn hungrig gesehen oder durstig oder als Fremden oder nackt oder krank oder im Gefängnis, und haben dir nicht geholfen?' 45 Darauf wird er ihnen erwidern: 'Ich versichere euch: Was ihr für einen meiner gering geachteten Geschwister zu tun versäumt habt, das habt ihr auch an mir versäumt.' 46 So werden diese an den Ort der ewigen Strafe gehen, die Gerechten aber in das ewige Leben." (Johannes 5.29) (Jakobus 2.13)