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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Markus - Kapitel 11

1 Als sie in die Nähe von Jerusalem kamen, kurz vor Betfage und Betanien am Ölberg, schickte Jesus zwei Jünger voraus. (Johannes 2.13) 2 "Geht in das Dorf", sagte er, "das ihr dort vor euch seht! Gleich, wenn ihr hineingeht, werdet ihr ein Fohlen angebunden finden, auf dem noch nie jemand geritten ist. Bindet es los und bringt es her. 3 Wenn jemand fragt, was ihr da tut, sagt einfach: 'Der Herr braucht das Tier und wird es nachher sofort wieder zurückbringen lassen.'" 4 Die beiden machten sich auf den Weg und fanden das Fohlen in der Gasse. Es war an ein Tor angebunden. Als sie es losmachten, 5 fragten einige, die dort herumstanden: "Was macht ihr da? Warum bindet ihr das Tier los?" 6 Sie sagten, was Jesus ihnen aufgetragen hatte, und man ließ sie gehen. 7 Dann brachten sie das Jungtier zu Jesus und warfen ihre Umhänge darüber. Jesus setzte sich darauf. 8 Viele Menschen breiteten jetzt ihre Umhänge auf dem Weg aus, andere hieben Zweige auf den Feldern ab und legten sie auf den Weg. 9 Die Leute, die vorausliefen, und auch die, die Jesus folgten, riefen: "Hosianna, gepriesen sei Gott! Gesegnet sei er, der kommt im Namen des Herrn! (Psalm 118.25-26) 10 Gepriesen sei das Reich unseres Vaters David, das nun kommt! Hosianna, Gott in der Höhe!" 11 So zog Jesus in Jerusalem ein. Dann ging er in den Tempel und sah sich alles genau an. Weil es aber schon spät geworden war, ging er mit den zwölf Jüngern nach Betanien zurück. 12 Als sie am nächsten Tag Betanien wieder verließen, hatte Jesus Hunger. 13 Da sah er von weitem einen Feigenbaum, der schon Blätter trug. Er ging hin, um zu sehen, ob auch Früchte dran wären. Er fand aber nur Blätter, denn es war nicht die Jahreszeit für Feigen. 14 Da sagte Jesus zu dem Baum: "Nie wieder soll jemand von dir Früchte essen." Seine Jünger konnten es hören. 15 In Jerusalem angekommen, ging Jesus in den Tempel und fing an, die Händler und die Leute, die bei ihnen kauften, hinauszujagen. Die Tische der Geldwechsler und die Sitze der Taubenverkäufer stieß er um. (Johannes 2.14-16) 16 Er duldete auch nicht, dass jemand etwas über den Tempelhof trug, 17 und rief: "In der Schrift heißt es: 'Mein Haus soll ein Ort des Gebets für alle Völker sein. Aber ihr habt eine Räuberhöhle daraus gemacht.'" (Jeremia 7.11) 18 Als die Hohen Priester und Gesetzeslehrer davon hörten, suchten sie nach einer Möglichkeit, Jesus zu beseitigen, denn sie fürchteten ihn, weil er das ganze Volk mit seiner Lehre tief beeindruckte. 19 Abends verließ Jesus mit seinen Jüngern immer die Stadt. 20 Als sie am nächsten Morgen wieder an dem Feigenbaum vorbeikamen, sahen sie, dass er bis zu den Wurzeln verdorrt war. 21 Da erinnerte sich Petrus und rief: "Rabbi, sieh nur, der Feigenbaum, den du verflucht hast, ist verdorrt!" 22 Jesus sagte zu ihnen: "Ihr müsst Vertrauen zu Gott haben! 23 Ich versichere euch: Wenn jemand zu diesem Berg hier sagt: 'Heb dich hoch und stürz dich ins Meer!', und dabei keinen Zweifel in seinem Herzen hat, sondern fest darauf vertraut, dass geschieht, was er sagt, dann wird es geschehen. (Matthäus 17.20) (Markus 9.23) 24 Darum sage ich euch: Worum ihr im Gebet auch bittet, glaubt, dass ihr es empfangen habt, dann werdet ihr es auch erhalten. (Matthäus 7.7) (Johannes 14.13) (1. Johannes 1.5) (1. Johannes 5.14) 25 Doch wenn ihr betet, müsst ihr zuerst jedem vergeben, gegen den ihr etwas habt, damit euer Vater im Himmel auch euch eure Verfehlungen vergeben kann." (Matthäus 5.23) 26 Dann gingen sie wieder nach Jerusalem hinein. Als Jesus im Tempel umherging, traten die Hohen Priester, die Gesetzeslehrer und Ältesten zu ihm 27 und fragten: "Mit welchem Recht tust du das alles? Wer hat dir die Vollmacht dazu gegeben?" 28 "Ich will euch nur eine Frage stellen", erwiderte Jesus, "wenn ihr sie mir beantwortet, werde ich euch sagen, wer mir die Vollmacht gegeben hat. 29 Taufte Johannes im Auftrag Gottes oder im Auftrag von Menschen? Antwortet mir!" 30 Sie überlegten miteinander. "Wenn wir sagen, 'im Auftrag Gottes', wird er fragen: 'Warum habt ihr ihm dann nicht geglaubt?' 31 Sollen wir also sagen: 'Von Menschen'?" Doch das wagten sie nicht, weil sie Angst vor dem Volk hatten, denn das hielt Johannes wirklich für einen Propheten. (Lukas 7.29-30) 32 So sagten sie zu Jesus: "Wir wissen es nicht." - "Gut", erwiderte Jesus, "dann sage ich euch auch nicht, von wem ich die Vollmacht habe, das alles zu tun."