zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

Lukas - Kapitel 5

1 Eines Tages stand Jesus am Ufer des Sees Gennesaret. Die Menschen drängten sich um ihn und wollten das Wort Gottes hören. 2 Da bemerkte er zwei Boote am Ufer. Die Fischer waren ausgestiegen und reinigten ihre Netze. 3 Jesus stieg in eins der Boote, das Simon gehörte, und bat ihn, ein Stück auf den See hinauszufahren. So konnte er sich setzen und die Menge vom Boot aus unterweisen. 4 Als er aufgehört hatte zu reden, sagte er zu Simon: "Fahr hinaus auf den See und wirf mit deinen Leuten die Netze zum Fang aus!" (Johannes 21.6) 5 "Aber Rabbi", wandte Simon ein, "wir haben die ganze Nacht gearbeitet und nichts gefangen. Doch weil du es sagst, will ich die Netze noch einmal auswerfen." 6 Als sie es dann getan hatten, umschlossen sie eine solche Menge Fische, dass die Netze zu reißen begannen. 7 Deshalb winkten sie ihren Mitarbeitern im anderen Boot, sie sollten kommen und ihnen helfen. Zusammen füllten sie beide Boote bis zum Rand, sodass sie fast sanken. 8 Als Simon Petrus das sah, kniete er sich vor Jesus hin und sagte: "Herr, geh weg von mir! Ich bin ein sündiger Mensch!" (Lukas 18.13) 9 Denn er und seine Begleiter waren tief erschrocken, weil sie einen solchen Fang gemacht hatten. 10 Und genauso ging es Jakobus und Johannes, den Söhnen von Zebedäus, die mit Simon zusammenarbeiteten. Doch Jesus sagte zu Simon: "Du musst dich nicht fürchten. Von jetzt an wirst du ein Menschenfischer sein." 11 Dann zogen sie die Boote an Land, ließen alles zurück und folgten Jesus. 12 In einer der Städte war ein Mann, der am ganzen Körper Aussatz hatte. Als der Jesus sah, warf er sich vor ihm nieder, beugte das Gesicht zur Erde und bat ihn flehentlich: "Herr, wenn du willst, kannst du mich rein machen." 13 Da berührte Jesus ihn mit seiner Hand und sagte: "Ich will es, sei rein!" Sofort verschwand der Aussatz. 14 Jesus verbot dem Geheilten, mit jemand darüber zu sprechen. "Geh stattdessen zum Priester", sagte er, "zeig dich ihm und bring das Opfer für deine Reinigung, wie Mose es angeordnet hat. Das soll ein Beweis für sie sein." (3. Mose 14.2) 15 Doch die Nachricht von Jesus verbreitete sich umso mehr. Die Menschen strömten in Scharen herbei, um ihn zu hören und von ihren Krankheiten geheilt zu werden. 16 Jesus aber zog sich in die Einsamkeit zurück, um zu beten. (Markus 1.35) 17 Eines Tages, als Jesus wieder lehrte, saßen unter den Zuhörern auch Pharisäer und Gesetzeslehrer. Sie waren aus allen Dörfern Galiläas, aus Judäa und Jerusalem gekommen. Und die Kraft des Herrn drängte Jesus zu heilen. 18 Da brachten einige Männer einen Gelähmten auf einer Trage herbei. Sie wollten ihn ins Haus hineintragen und vor Jesus hinlegen. 19 Weil sie aber wegen des Gedränges der Leute keinen Weg fanden, wie sie ihn hineinbringen sollten, stiegen sie aufs Dach, deckten einige Ziegel ab und ließen die Trage mit dem Kranken mitten unter sie hinunter, genau vor Jesus. 20 Als Jesus ihren Glauben sah, sagte er zu dem Mann: "Deine Sünden sind dir vergeben." 21 Die Gesetzeslehrer und Pharisäer fragten sich empört: "Was bildet der sich ein? Das ist ja Gotteslästerung! Niemand kann Sünden vergeben außer Gott!" (Psalm 130.4) (Jesaja 43.25) (Lukas 7.49) 22 Jesus wusste, was sie dachten und fragte sie: "Was macht ihr euch da für Gedanken? 23 Was ist leichter - zu sagen: 'Deine Sünden sind dir vergeben', oder: 'Steh auf und geh!'? 24 Doch ihr sollt sehen, dass der Menschensohn die Vollmacht hat, hier auf der Erde Sünden zu vergeben!" Dann wandte er sich zu dem Gelähmten und sagte: "Ich befehle dir: Steh auf, nimm deine Trage und geh nach Hause!" (Johannes 5.36) 25 Sofort stand der Mann auf, nahm vor aller Augen die Trage, auf der er gelegen hatte, und ging nach Hause. Dabei pries er Gott unaufhörlich. 26 Alle gerieten außer sich, lobten Gott und sagten voller Furcht: "Unglaubliches haben wir heute gesehen." 27 Später, als Jesus die Stadt verließ, sah er am Zollhaus einen Steuereinnehmer sitzen. Er hieß Levi. Jesus sagte zu ihm: "Komm, folge mir nach!" 28 Ohne zu zögern ließ er alles zurück, stand auf und folgte Jesus. 29 Später gab er ihm zu Ehren ein großes Festessen in seinem Haus und lud dazu noch viele Zolleinnehmer und andere Leute mit zweifelhaftem Ruf ein. (Lukas 15.1) 30 Aber die Pharisäer und die Gesetzeslehrer, die zu ihrer Partei gehörten, sagten ärgerlich zu den Jüngern von Jesus: "Wie könnt ihr nur mit Steuereintreibern und diesem Gesindel zusammen essen und trinken!" 31 Da griff Jesus ein und gab ihnen zur Antwort: "Nicht die Gesunden brauchen den Arzt, sondern die Kranken. 32 Ich bin nicht gekommen, um Gerechten zu sagen, dass sie ihre Einstellung ändern müssen, sondern Sündern." 33 Daraufhin sagten sie zu Jesus: "Die Jünger des Johannes fasten oft und beten viel. Die der Pharisäer tun das auch, aber deine Jünger essen und trinken." 34 Jesus erwiderte: "Könnt ihr die Hochzeitsgäste denn fasten lassen, wenn der Bräutigam bei ihnen ist? 35 Die Zeit kommt früh genug, dass der Bräutigam ihnen entrissen wird; dann werden sie fasten." 36 Er machte es ihnen auch noch mit einem Vergleich deutlich: "Niemand schneidet ein Stück Stoff aus einem neuen Kleid, um damit ein altes zu flicken. Dann hätte er das neue Kleid zerschnitten und das Stück würde ja auch nicht zu dem alten passen. 37 Und niemand füllt jungen Wein, der noch gärt, in alte Weinschläuche. Der Wein würde die Schläuche zerreißen und auslaufen. So wären Wein und Schläuche verdorben. 38 Nein, jungen Wein füllt man in neue Schläuche! 39 Aber niemand, der alten Wein getrunken hat, will anschließend neuen. 'Der alte ist besser', wird er sagen."