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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Lukas - Kapitel 20

1 Als Jesus an einem der Tage wieder im Tempel lehrte und dem Volk die gute Botschaft verkündigte, traten die Hohen Priester und die Gesetzeslehrer in Begleitung der Ältesten zu ihm 2 und fragten: "Mit welchem Recht tust du das alles? Wer hat dir die Vollmacht dazu gegeben?" 3 "Auch ich will euch eine Frage stellen", erwiderte Jesus. 4 "Taufte Johannes im Auftrag des Himmels oder im Auftrag von Menschen?" 5 Sie überlegten miteinander. "Wenn wir sagen, 'im Auftrag des Himmels', wird er fragen: 'Warum habt ihr ihm dann nicht geglaubt?' (Lukas 7.29-30) 6 Wenn wir aber sagen: 'Von Menschen', dann wird uns das ganze Volk steinigen, denn sie alle sind überzeugt, dass Johannes ein Prophet war." 7 So erwiderten sie, sie wüssten es nicht. 8 "Gut", entgegnete Jesus, "dann sage ich euch auch nicht, von wem ich die Vollmacht habe, das alles zu tun." 9 Daraufhin erzählte Jesus dem Volk ein Gleichnis. Er begann: "Ein Mann legte einen Weinberg an, verpachtete ihn an Winzer und reiste für längere Zeit ins Ausland. 10 Als die Zeit gekommen war, schickte er einen seiner Sklaven zu den Pächtern, um seinen Anteil an der Ernte zu erhalten. Doch die Winzer verprügelten den Sklaven und jagten ihn mit leeren Händen fort. (2. Chronik 36.15-16) 11 Da schickte der Eigentümer einen zweiten Sklaven. Aber auch den verprügelten sie, beschimpften ihn und schickten ihn mit leeren Händen fort. 12 Er schickte noch einen dritten. Aber auch den schlugen sie blutig und warfen ihn aus dem Weinberg hinaus. 13 'Was soll ich tun?', fragte sich der Eigentümer des Weinbergs. 'Ich will meinen Sohn schicken, dem meine ganze Liebe gilt. Ihn werden sie sicher nicht antasten.' 14 Als die Winzer den Sohn sahen, überlegten sie miteinander: 'Das ist der Erbe! Kommt, wir bringen ihn um, dann gehört das Erbe uns.' 15 Sie warfen ihn aus dem Weinberg hinaus und töteten ihn. Was wird nun der Eigentümer des Weinbergs mit ihnen tun?", fragte Jesus. 16 "Er wird kommen, diese Winzer umbringen und den Weinberg anderen geben." - "Das darf nicht geschehen!", sagten die Zuhörer. 17 Jesus sah sie an und sagte dann: "Was bedeuten denn diese Worte in der Schrift: 'Der Stein, den die Bauleute als unbrauchbar verworfen haben, ist zum Eckstein geworden.'? 18 Jeder, der auf diesen Stein fällt, wird zerschmettert und jeder, auf den er fällt, wird zermalmt." 19 Daraufhin hätten die Hohen Priester und Gesetzeslehrer Jesus am liebsten gleich festgenommen, denn es war ihnen klar, dass er sie mit diesem Gleichnis gemeint hatte. (Lukas 19.48) 20 Doch ließen sie ihn nicht mehr aus den Augen und schickten Spitzel zu ihm, die sich den Anschein geben sollten, als meinten sie es ehrlich. Sie hofften, ihn mit seinen eigenen Worten zu fangen, damit sie ihn der Gerichtsbarkeit des römischen Statthalters ausliefern könnten. (Lukas 11.54) 21 "Rabbi", sagten sie, "wir wissen, dass du aufrichtig bist und nicht nach der Meinung der Leute fragst. Du zeigst uns wirklich, wie man nach Gottes Willen leben soll. 22 Ist es nun richtig, dem Kaiser Steuern zu zahlen oder nicht?" 23 Jesus durchschaute ihre Heuchelei und sagte: 24 "Zeigt mir einen Denar! Wessen Bild und Name ist darauf?" - "Des Kaisers", erwiderten sie. 25 "Nun", sagte Jesus, "dann gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört." (Apostelgeschichte 5.29) (Römer 13.1) (Römer 13.7) 26 Sie konnten ihn zu keiner verfänglichen Aussage vor dem Volk verleiten. Im Gegenteil, sie waren von seiner Antwort so überrascht, dass sie nichts mehr zu sagen wussten. 27 Dann kamen einige Sadduzäer zu Jesus. Diese religiöse Gruppe behauptete, es gäbe keine Auferstehung nach dem Tod. Sie fragten: 28 "Rabbi, Mose hat uns vorgeschrieben: Wenn ein verheirateter Mann kinderlos stirbt, dann soll sein Bruder die Frau heiraten und seinem Bruder Nachkommen verschaffen. 29 Nun waren da sieben Brüder. Der älteste von ihnen heiratete und starb kinderlos. 30 Daraufhin nahm der zweite Bruder die Witwe zur Frau. Doch auch er starb bald und hinterließ keine Kinder. 31 Nach ihm der dritte und so alle sieben. Sie heirateten die Frau, hinterließen keine Kinder und starben. 32 Zuletzt starb auch die Frau. 33 Wessen Frau wird sie nun nach der Auferstehung sein? Denn alle sieben waren ja mit ihr verheiratet." 34 Jesus sagte zu ihnen: "Heiraten ist eine Sache für die gegenwärtige Welt. 35 Aber die Menschen, die für würdig gehalten werden, in der kommenden Welt leben zu dürfen und von den Toten aufzuerstehen, werden nicht mehr heiraten. 36 Sie können dann auch nicht mehr sterben, sondern sind den Engeln gleich. Als Menschen der Auferstehung sind sie dann Söhne Gottes. (1. Johannes 1.2) (1. Johannes 3.1) 37 Dass aber die Toten auferstehen, hat schon Mose angedeutet, als er in der Geschichte vom Dornbusch den Herrn als den Gott Abrahams, den Gott Isaaks und den Gott Jakobs bezeichnet. 38 Er ist also nicht ein Gott von Toten, sondern von Lebenden; denn für ihn sind alle lebendig." (Römer 14.8) 39 Da sagten einige von den Gesetzeslehrern: "Rabbi, das war eine gute Antwort!" 40 Denn sie wagten es nicht mehr, ihn über irgendetwas zu befragen. 41 Nun wandte sich Jesus an alle und fragte: "Wieso wird eigentlich behauptet, der Messias sei der Sohn Davids? 42 David selbst sagt doch im Buch der Psalmen: 'Der Herr sprach zu meinem Herrn: Setze dich an meine rechte Seite, 43 bis ich deine Feinde zum Fußschemel für dich gemacht habe.' 44 Wenn David ihn also Herr nennt, wie kann er dann gleichzeitig sein Sohn sein?" 45 Vor dem ganzen versammelten Volk warnte Jesus seine Jünger: 46 "Hütet euch vor den Gesetzeslehrern! Sie zeigen sich gern in ihren langen Gewändern und erwarten, dass man sie auf den Märkten ehrerbietig grüßt. In der Synagoge sitzen sie in der ersten Reihe, und bei Gastmählern beanspruchen sie die Ehrenplätze. (Lukas 11.34) 47 Gleichzeitig aber verschlingen sie den Besitz schutzloser Witwen und sprechen scheinheilig lange Gebete. Darum erwartet sie ein sehr hartes Urteil."