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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Klagelieder - Kapitel 3

1 Ich bin der Mann, der gelitten hat / durch die Rute seines Zorns. 2 Mich trieb er weg und ließ mich gehen / im Dunkeln, ohne Licht. 3 Nur mich trifft seine Hand, / immer wieder, jeden Tag. 4 Er ließ meine Haut verfallen - und mein Fleisch; / und er zerbrach mir meine Knochen. 5 Mit Bitterkeit und Qual / umbaute und umschloss er mich. 6 In Finsternis ließ er mich wohnen / wie die Toten aus uralter Zeit. (Psalm 143.3) 7 Er hat mich ummauert, ich komme nicht weg, / er hat mich in schwere Ketten gelegt. (Hiob 19.8) 8 Auch wenn ich schrie und flehte, / er verschloss sich vor meinem Gebet. (Psalm 22.3) (Psalm 69.4) 9 Mit Quadersteinen versperrt er meinen Weg. / Ich komme nicht mehr weiter. 10 Wie ein Bär hat er mir aufgelauert, / wie ein Löwe im Versteck. (Hiob 10.16) 11 Er hat mich vom Weg heruntergezerrt, / mich zerrissen und zerfleischt. 12 Er spannte den Bogen und stellte mich hin, / benutzte mich als Ziel für den Pfeil. 13 Die Geschosse seines Köchers / ließ er meine Nieren treffen. 14 Die Leute meines Volkes lachten mich aus, / ihre Spottlieder hörte ich jeden Tag. (Hiob 30.9) 15 Er machte mich mit Bitternissen satt / und ließ mich bitteren Wermut trinken. 16 Er ließ meine Zähne auf Kiesel beißen / und trat mich in den Staub. 17 Du hast mich aus dem Frieden verstoßen. / Ich habe vergessen, was Glück bedeutet. 18 Ich sagte: "Meine Zukunft ist verloren, / auch meine Hoffnung auf Jahwe." 19 Denke ich an mein rastloses Elend, / ist das wie Wermut und Gift. 20 Doch immer wieder muss ich es tun / und bin schwermütig geworden. 21 Doch das will ich mir zu Herzen nehmen, / darauf darf ich hoffen: 22 Die Güte Jahwes ist nicht zu Ende, / sein Erbarmen hört nicht auf. (Nehemia 9.31) 23 An jedem Morgen ist es neu. / Deine Treue ist groß! 24 Ich sage: "Alles, was ich habe, ist Jahwe!" / Darum hoffe ich nur auf ihn. (Psalm 16.5) (Psalm 73.26) 25 Gut ist Jahwe zu denen, die auf ihn hoffen, / und zu dem, der seine Nähe sucht. 26 Gut ist es, schweigend / auf die Hilfe Jahwes zu hoffen. (Römer 12.12) 27 Gut ist es für jeden, / schon in der Jugend ein Joch zu tragen. 28 Er sitze einsam und still, / wenn man es ihm auferlegt. 29 Er presse den Mund auf den Boden, / vielleicht gibt es noch Hoffnung. 30 Er halte dem die Wange hin, der ihn schlägt, / und ertrage alle Demütigung. 31 Denn nicht für immer / verwirft uns der Herr. 32 Denn wenn er betrübt, / erbarmt er sich wieder / nach seiner großen Güte. (Jesaja 54.8) 33 Denn nicht aus Herzensfreude / fügt er Menschen Schmerz und Kummer zu. 34 Dass man mit Füßen tritt / die Gefangenen im Land, 35 dass man das Recht des Menschen / vor den Augen des Höchsten beugt, 36 dass man irreführt im Prozess, / sollte der Herr das nicht sehen? 37 Wer sonst spricht ein Wort, dass es geschieht? / War das nicht ein Befehl des Herrn? (Jesaja 45.7) (Amos 3.6) 38 Kommt nicht aus dem Mund des Höchsten / das böse und das gute Geschick? 39 Was beklagt sich der, der noch am Leben ist? / Seine Sünde sollte er beklagen! 40 Wir wollen unseren Wandel erforschen! / Und kehren wir um zu Jahwe! 41 Lasst uns Herz und Hände / zu Gott im Himmel erheben! 42 Wir haben gesündigt und dir getrotzt, / und du, du hast nicht vergeben. (Psalm 106.6) (Daniel 9.5) 43 In Zorn gehüllt hast du uns verfolgt, / ohne Mitleid uns getötet. 44 Du hast dich mit einer Wolke umhüllt, / kein Gebet kam mehr hindurch. 45 Du hast uns zu Abfall gemacht / und zum Ekel für die Völker. 46 Unsere Feinde reißen / das Maul gegen uns auf. 47 Uns wurden Grauen und Grube zuteil, / Zusammenbruch und Untergang. 48 Meine Tränen strömen wie Bäche, / weil mein Volk zugrunde ging. (Jeremia 8.23) 49 Meine Augen zerfließen in Tränen, / kommen nicht zur Ruhe, 50 bis Jahwe vom Himmel / herunterschaut und es sieht. 51 Was ich sehen muss, tut meiner Seele weh, / das, was den Töchtern meiner Stadt geschieht. (Klagelieder 2.11) 52 Die grundlos meine Feinde sind, / jagten mich wie einen Vogel. 53 In der Grube wollten sie mich töten / und warfen Steine auf mich. 54 Das Wasser ging mir über den Kopf. / Ich sagte: "Jetzt bin ich verloren!" 55 Da rief ich deinen Namen, Jahwe, / aus der Grube schrie ich zu dir. (Psalm 130.1) 56 Du hörtest meinen Ruf: "Verschließ nicht dein Ohr / meinem Seufzen, meinem Hilferuf!" 57 Als ich rief, kamst du in meine Nähe / und sagtest: "Fürchte dich nicht!" 58 Du hast meinen Prozess geführt, Herr, / du hast mein Leben erlöst. 59 Du sahst meine Entrechtung, Jahwe. / Verhilf mir doch zu meinem Recht! 60 Du hast ihre Rachgier gesehen, / alle ihre Pläne gegen mich. 61 Du hast ihr Schmähen gehört, Jahwe, / alle ihre Pläne gegen mich, 62 ihr Gerede gegen mich / und Tag für Tag all ihren Spott. 63 Schau doch ihr Tun und Lassen an! / Ich bin ein Spottlied für sie. (Klagelieder 3.14) 64 Vergelte ihnen Jahwe, / was sie mir angetan haben! (Psalm 137.8) (Klagelieder 1.21) 65 Verblende sie, verwirre ihren Sinn! / Dein Fluch soll über sie kommen! 66 Verfolge sie in deinem Zorn und rotte sie aus / unter dem Himmel Jahwes.