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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Klagelieder - Kapitel 2

1 Weh, wie hat mit seinem Zorn / Jahwe die Tochter Zion umwölkt! / Er hat die Zierde Israels / vom Himmel zur Erde geworfen. / Keine Rücksicht nahm er in seinem Zorn / auf den Fußschemel seines Throns. (1. Chronik 28.2) 2 Der Herr hat schonungslos vernichtet / alle Weideplätze Israels. / In seinem Grimm zerstörte er / Judas befestigte Städte. / Dem Königreich und seinen Oberen / hat er ein schändliches Ende bereitet. 3 In seinem Zorn zerschlug er alles, / wodurch Israel mächtig war. / Und als die Feinde kamen, / zog er seine Hand zurück. / Er brannte in Jakob wie ein loderndes Feuer, / das ringsum alles verzehrt. 4 Wie ein Feind hielt er den Bogen gespannt, / die rechte Hand zum Schuss bereit. / Wie ein Feind hat er alles getötet, / was uns lieb und teuer war. / Wie einen Feuerstrom goss er seinen Grimm / der Tochter Zion ins Zelt. (Psalm 7.13) 5 Der Herr ist wie ein Feind geworden / und hat Israel vernichtet. / Er zertrümmerte all seine Paläste, / zerstörte die befestigten Städte. / So hat er viel Leid und Weh / auf Judas Tochter gehäuft. 6 Wie eine Hütte im Garten zertrat er, was er beschirmte, / zerstörte den Ort seiner Festversammlungen. / Jahwe ließ in Zion Festtag und Sabbat vergessen. / Im Zorneswüten verwarf er Priester und König. 7 Seinen Altar hat der Herr verschmäht, / sein Heiligtum entweiht. / Die Mauern von Zions Palästen / hat er den Feinden übergeben. / Lärm kommt aus Jahwes Haus / wie an einem Festtag. (Klagelieder 2.22) 8 Jahwe hatte es sich vorgenommen, / die Mauern Zions zu schleifen. / Er spannte die Messschnur und plante, / sie bis auf den Grund zu vernichten. / Wall und Mauern lässt er trauern, / denn beide wurden zu Schutt. 9 In den Boden sanken ihre Tore, / ihre Riegel hat er zerbrochen, zerstört. / Ihr König und die Oberen sind in der Fremde. / Das Gesetz ist dahin. / Auch ihren Propheten gibt Jahwe keine Offenbarung mehr. 10 Die Ältesten von Zion / sitzen schweigend auf der Erde. / Sie haben sich Staub auf den Kopf gestreut / und den Trauersack angezogen. / Die Mädchen von Jerusalem / lassen den Kopf traurig hängen. 11 Meine Augen sind blind vor Tränen, / es brennt in meinem Inneren. / Es bricht mir das Herz, wenn ich sehe, / wie mein Volk zugrunde geht. / Kinder und Säuglinge verschmachten / draußen auf den Plätzen der Stadt. 12 Gequält von Hunger und Durst / schrien sie nach ihren Müttern, / als sie wie tödlich Verwundete / auf den Plätzen der Stadt starben. / In den Armen ihrer Mütter / taten sie den letzten Atemzug. 13 Was soll ich dir nur als Beispiel nennen, / Jerusalem, geliebte Stadt? / Mit welchem Schicksal kann ich deins vergleichen, / wie dich trösten, Mädchen, Tochter Zion? / Dein Zusammenbruch ist groß wie das Meer. / Kann dich noch jemand heilen? 14 Nur Lug und Trug / erschauten dir deine Propheten! / Sie deckten deine Schuld nicht auf, / um dein Geschick zu wenden. / Mit ihren leeren Prophetensprüchen / betrogen und verführten sie dich. (Jeremia 14.14-16) (Jeremia 23.14) 15 Alle, die vorüberziehen, / klatschen schadenfreudig die Hände. / Sie spotten und schütteln den Kopf / über die Stadt Jerusalem: / "Ist das die Stadt, die man als Krone der Schönheit rühmte, / als Freude der Welt?" (Psalm 48.3) (Hesekiel 16.14) 16 Alle deine Feinde / reißen ihr Maul über dich auf. / Sie zischen und fletschen die Zähne. / "Wir haben sie erledigt!", sagen sie. / "Endlich ist der ersehnte Tag gekommen! / Jetzt haben wir es geschafft und gesehen!" (Hiob 16.9) (Psalm 35.25) (Psalm 137.7) 17 Jahwe hat getan, was er plante, / hat seine Worte wahr gemacht, / die er schon lange verkündigen ließ. / Nun riss er dich ohne Mitleid nieder. / Er schenkte deinen Feinden Triumph, / erhöhte die Macht deiner Gegner. 18 Ihr Herz schreit auf zum Herrn, / du Mauer von Zion. / Lass deine Tränen fließen wie einen Bach, / unaufhörlich Tag und Nacht. / Gönne dir selbst keine Rast / und deinen Augen keine Ruhe! (Klagelieder 2.11) 19 Steh auf und jammere in der Nacht, / immer wenn eine Nachtwache beginnt. / Schütte dein ganzes Herz aus / in der Gegenwart des Herrn. / Erhebe deine Hände zu ihm, / flehe um das Leben deiner Kinder, / die draußen an den Straßenecken / vor Hunger verschmachten. 20 Jahwe, sieh doch und schau, / an wem du so gehandelt hast! / Dürfen Frauen ihre Leibesfrucht essen, / ihre vielgeliebten Kinder? / Darf man denn im Heiligtum des Herrn / Priester und Propheten erschlagen? (5. Mose 28.53-57) 21 Auf dem Boden in den Gassen / liegen Kinder und Alte. / Meine jungen Männer und Frauen / fielen durch das Schwert. / Erschlagen am Tag deines Zorns, / abgeschlachtet ohne Erbarmen. 22 Wie zum Festtag riefst du die zusammen, / vor denen mir graute. / Am Zornestag Jahwes / blieb niemand verschont und entkam. / Und die, die ich liebevoll umsorgte, / sind dem Feind zum Opfer gefallen. (Klagelieder 2.7)