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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Klagelieder - Kapitel 1

1 Wie einsam sitzt da / die so volkreiche Stadt. / Einer Witwe gleicht nun / die Große unter den Völkern. / Die Fürstin der Provinzen / ist eine Sklavin geworden. (Jeremia 51.5) 2 Sie weint und weint in der Nacht, / Tränen sind auf ihren Wangen. / Keiner ist da, der sie tröstet, / keiner von ihren Geliebten. / Untreu sind all ihre Freunde, / ja zu Feinden sind sie geworden. (Psalm 69.21) 3 Gefangen wurde Juda weggeführt / aus Elend und schwerer Sklaverei. / Nun wohnt es unter den Völkern / und findet keine Ruhe mehr. / Alle Verfolger holten es ein, / mitten in seiner Bedrängnis. 4 Die Wege nach Zion trauern, / denn niemand kommt zum Fest. / Menschenleer sind ihre Tore. / Die Priester seufzen. / Traurig sind die jungen Frauen. / Zion selbst leidet bitteren Schmerz. 5 Ihre Gegner sind an der Macht, / ihren Feinden geht es wohl. / Jahwe hat ihr das Leid geschickt / wegen der Menge ihrer Verbrechen. / Ihre Kinder hat der Feind geraubt, / er trieb die Gefangenen vor sich her. 6 So schwand der Tochter Zion / alle ihre Pracht. / Ihre Oberen wurden wie Hirsche, / die keine Weide mehr finden. / Kraftlos zogen sie dahin, / die Jäger hinter ihnen her. 7 In den Tagen ihres Elends / und ihrer Heimatlosigkeit / denkt Jerusalem an ihre Schätze, / die sie einst besessen hat. / Als ihr Volk in Feindeshand fiel, / gab es keinen, der ihr half. / Ihre Feinde schauten zu / und lachten, als sie unterging. (3. Mose 26.34-35) 8 Schwer gesündigt hat Jerusalem, / deshalb wurde die Stadt zum Gespött. / Ihre Verehrer verachten sie, / denn sie sahen sie nackt. / Sie selbst aber seufzt / und wendet sich ab. (Jeremia 13.22) (Klagelieder 1.17) 9 Ihr Unflat klebt an ihrem Saum, / ihr Ende hat sie nicht bedacht. / Entsetzlich tief ist sie gefallen / und hat keinen, der sie tröstet. / "Jahwe, sieh mein Elend an, / sieh, wie der Feind triumphiert!" 10 Der Feind hat seine Hand / nach ihren Schätzen ausgestreckt. / Hilflos musste sie ansehen, / wie Fremde in ihr Heiligtum drangen. / Fremde, denen du verboten hast, / in ihre Versammlung zu kommen. (5. Mose 23.4) 11 Alle Einwohner seufzen / auf der Suche nach Brot. / Sie geben ihre Kostbarkeiten für Nahrung, / nur, um am Leben zu bleiben. / Sieh doch, Jahwe, / und schau, wie verachtet ich bin! 12 "Nichts dergleichen möge euch treffen, / die ihr hier vorüber geht! / Schaut her, wo gibt es solche Qualen, / wie ich sie jetzt erleiden muss? / Jahwe hat sie mir auferlegt / am Tag seines lodernden Zorns. (Klagelieder 1.5) 13 Von oben schickte er Feuer auf mich; / es wütet in meinen Gebeinen. / Er spannte ein Netz für meine Füße, / rücklings riss er mich nieder. / Er hat mich einsam gemacht, / krank für alle Zeit. 14 Schwer ist das Joch meiner Sünden, / das er mir geknüpft und auferlegt hat. / Sie kamen auf meinen Hals, / da bin ich zusammengebrochen. / Der Herr gab mich solchen preis, / denen ich nicht standhalten kann. 15 Der Herr verwarf alle Helden, / die in meiner Mitte waren. / Er rief Feinde gegen mich zusammen, / um meine Mannschaft zu zerschlagen. / Der Herr hat Juda zertreten, / wie man Trauben in der Kelter zertritt. (Jesaja 63.3) 16 Darüber weine ich mich aus, / mein Auge zerfließt vor Tränen. / Ich habe keinen, der mich tröstet, / keinen, der mir Erleichterung bringt. / Meine Söhne sind ganz verstört, / denn der Feind hat sie in der Hand." (Jeremia 8.23) 17 Die Zionsstadt ringt ihre Hände, / doch niemand ist da, der sie tröstet. / Die Nachbarn rief Jahwe als Feinde gegen Israel herbei. / Jerusalem ist für sie zum Abscheu geworden. (Klagelieder 1.8) 18 "Er, Jahwe, ist im Recht, / denn ich habe mich ihm widersetzt. / Hört es, alle Völker, / und seht auf meinen Schmerz! / Meine Mädchen, meine jungen Männer / zogen in die Gefangenschaft." (Klagelieder 3.42) (Klagelieder 5.16) 19 Ich rief nach meinen Freunden, / doch sie ließen mich im Stich. / Meine Ältesten und meine Priester / verhungerten in der Stadt, / als sie Nahrung suchten, / um am Leben zu bleiben. (Klagelieder 1.11) 20 Jahwe sieh, ich habe Angst! / Es brennt in meinem Inneren! / Das Herz dreht sich mir im Leib herum, / weil ich so schrecklich widerspenstig war. / Draußen raubte das Schwert meine Kinder / und drinnen tat es der Tod. 21 Man hört mich seufzen, / doch keiner tröstet mich. / Alle meine Feinde hörten von meinem Unglück / und freuten sich, dass du das tatest. / Bring den Tag herbei, den du angekündigt hast, / dann ergeht es ihnen wie mir. (Klagelieder 4.21) 22 All ihre Bosheit komme vor dich! / Dann vergelte ihnen alles, / was du mir vergaltst / wegen meiner Verbrechen. / Ich seufze ohne Ende, / der Kummer macht mich krank.