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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Josua - Kapitel 9

1 Alle Könige im Westjordanland hörten von den Siegen Israels, ob sie im Gebirge, in der Schefela oder in der Küstenebene des Mittelmeeres bis zum Libanon hin lebten, die Hetiter, die Amoriter, die Kanaaniter, die Perisiter, die Hiwiter und die Jebusiter. 2 Da taten sie sich zusammen, um gemeinsam gegen Josua und Israel zu kämpfen. 3 Als die Einwohner von Gibeon jedoch hörten, was Josua mit Jericho und Ai gemacht hatte, (Josua 6.20-21) (Josua 8.26) (Josua 8.28) 4 griffen sie zu einer List. Sie wollten sich als Boten ausgeben. Deshalb nahmen sie abgenutzte Säcke für ihre Esel und abgenutzte und geflickte Weinschläuche 5 und zogen zerschlissene und geflickte Schuhe und abgetragene Kleidung an. Das Brot, das sie als Wegzehrung dabeihatten, war vertrocknet und zerbröselt. 6 So kamen sie ins Lager nach Gilgal. "Wir kommen aus einem fernen Land", sagten sie zu Josua und den Männern von Israel, "und möchten, dass ihr einen Bund mit uns schließt." 7 Da sagten die Israeliten zu den Hiwitern: "Wir können doch nicht einfach ein Bündnis mit euch schließen. Vielleicht wohnt ihr ja ganz in unserer Nähe." (2. Mose 23.32) (Josua 11.19) 8 "Wir sind deine Sklaven", sagten sie zu Josua. Der fragte: "Wer seid ihr und woher kommt ihr?" 9 "Deine Sklaven kommen aus einem sehr weit entfernten Land, weil der Ruhm von Jahwe, deinem Gott, bis zu uns gedrungen ist. Wir haben alles gehört, was er in Ägypten getan hat, 10 und auch das, was er mit den beiden Amoriterkönigen im Ostjordanland gemacht hat, mit König Sihon von Heschbon und König Og von Baschan, der in Aschtarot lebte. (4. Mose 21.21) 11 Da sagten unsere Ältesten und alle Bewohner des Landes zu uns: 'Nehmt Verpflegung mit auf den Weg, zieht ihnen entgegen und sagt zu ihnen: Wir sind eure Sklaven, schließt einen Bund mit uns!' 12 Hier, seht euch das Brot an! Es war noch warm, als wir von zu Hause aufbrachen. Jetzt ist es vertrocknet und zerbröselt. 13 Und diese zerrissenen Weinschläuche hier waren neu, als wir sie füllten. Auch unsere Kleidung und die Schuhe sind durch die lange Reise verschlissen." 14 Die Israeliten untersuchten das Brot, aber sie versäumten es, Jahwe zu befragen. (4. Mose 27.21) 15 So gewährte Josua ihnen Frieden und sicherte zu, sie am Leben zu lassen. Die Führer des Volkes bekräftigten den Vertrag mit einem Eid. (Josua 9.7) 16 Drei Tage später kam es heraus, dass sie ganz in ihrer Nähe wohnten. 17 Die Israeliten waren nämlich weitergezogen und auf die Städte gestoßen, aus denen die Boten gekommen waren: Gibeon, Kefira, Beerot und Kirjat-Jearim. 18 Doch sie konnten ihnen nichts antun, weil die Führer des Volkes ihnen im Namen Jahwes Frieden geschworen hatten. Da murrte die ganze Volksversammlung über ihre Führer. 19 Die verteidigten sich: "Wir haben ihnen im Namen Jahwes Frieden geschworen und können sie jetzt nicht antasten. 20 Wir müssen sie am Leben lassen, damit kein Zorngericht wegen des Eides über uns kommt." (2. Samuel 21.1-2) 21 Aber sie sicherten den Israeliten zu, die Hiwiter zu Holzhauern und Wasserträgern für ganz Israel zu machen. 22 Dann bestellte Josua die Boten aus Gibeon zu sich und sagte zu ihnen: "Warum habt ihr uns getäuscht und behauptet, von sehr weit her zu kommen, wo ihr doch ganz in unserer Nähe wohnt? 23 Darum sollt ihr verflucht und für alle Zeit Sklaven für das Haus meines Gottes sein - Holzhauer und Wasserträger!" 24 Sie antworteten Josua: "Deinen Sklaven wurde zuverlässig berichtet, dass Jahwe, dein Gott, seinem Diener Mose geboten habe, euch das ganze Land zu geben und alle seine Bewohner zu töten. Darum fürchteten wir sehr um unser Leben. 25 Nun, wir sind in deiner Hand; mach mit uns, was du für richtig hältst." 26 Josua stand zu seinem Wort und bewahrte die Gibeoniten davor, von den Männern Israels getötet zu werden. 27 Doch verpflichtete er sie an diesem Tag zum Dienst am Altar Jahwes als Holzhauer und Wasserträger. Sie tun das noch heute an dem Ort, den Jahwe für seinen Altar erwählt hat. (5. Mose 29.10)