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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Josua - Kapitel 8

1 Nun sagte Jahwe zu Josua: "Hab keine Angst und sei nicht niedergeschlagen! Nimm das ganze Heer mit und zieh nach Ai hinauf. Ich habe den König von Ai, sein Volk, seine Stadt und sein Gebiet in deine Hand gegeben. 2 Du sollst mit Ai und seinem König dasselbe tun, was du mit Jericho und seinem König gemacht hast. Aber die Beute und das Vieh dürft ihr diesmal für euch behalten. Leg einen Hinterhalt im Rücken der Stadt!" (Josua 6.21) 3 Bevor sich Josua mit dem Heer auf den Weg machte, wählte er 30.000 erfahrene Kämpfer aus und schickte sie in der Nacht 4 mit folgender Anweisung los: "Legt euch auf der anderen Seite der Stadt in einen Hinterhalt, aber nicht zu weit von ihr entfernt. Dort haltet euch bereit. 5 Ich werde mit dem Hauptheer vor die Stadt ziehen. Wenn sie dann einen Ausfall machen wie beim ersten Mal, werden wir uns vor ihnen zurückziehen. 6 Sie werden uns nachsetzen. Doch so werden wir sie von der Stadt abschneiden. Sie werden denken, dass wir wie beim ersten Mal vor ihnen fliehen. (Josua 7.5) 7 Wenn das geschieht, sollt ihr aus dem Hinterhalt hervorbrechen und die Stadt erobern. Jahwe, euer Gott, wird sie in eure Hand geben. 8 Und wenn ihr dann die Stadt eingenommen habt, steckt sie in Brand, wie Jahwe es angeordnet hat. Haltet euch genau an meinen Befehl!" 9 So hatte Josua sie losgeschickt. Sie umgingen die Stadt und legten sich im Westen zwischen Bet-El und Ai in den Hinterhalt. Josua aber verbrachte die Nacht beim Hauptheer. 10 Früh am Morgen stand er auf, ließ das Volk antreten, stellte sich mit den Ältesten an die Spitze und führte das Heer gegen Ai. 11 Sie näherten sich der Stadt von Norden her und rückten so nahe heran, dass nur noch ein Tal zwischen ihnen und Ai war. 12 Josua hatte außerdem noch 5000 Mann westlich der Stadt in einen Hinterhalt zwischen Bet-El und Ai gelegt. 13 Das Hauptlager stand nördlich der Stadt, die Sperre westlich. Noch in der Nacht rückte Josua auf die Talebene vor. 14 Als der König von Ai das sah, rückte er in aller Eile früh mit seinen Männern zum Kampf gegen Israel aus. Er wollte das Schlachtfeld in der Ebene erreichen, wusste aber nichts von dem Hinterhalt. 15 Josua und die Männer Israels ließen sich von ihm schlagen und flohen in Richtung Wüste. 16 Darauf wurden alle in der Stadt verbliebenen Männer aufgeboten, um die Fliehenden zu verfolgen. Sie jagten Josua nach und wurden dabei von der Stadt abgeschnitten. 17 Nicht ein Mann war in Ai oder Bet-El zurückgeblieben. Alle jagten hinter den Israeliten her und ließen die Stadt ohne Schutz mit offenen Toren zurück. 18 Nun sagte Jahwe zu Josua: "Strecke das Schwert in deiner Hand gegen Ai aus! Ich gebe die Stadt in deine Gewalt." Josua tat es. 19 Sobald er seine Hand ausstreckte, brach der Hinterhalt aus seiner Stellung hervor. Die Männer überfielen die Stadt, eroberten sie und steckten sie schnell in Brand. 20 Als die Männer von Ai zurückblickten, sahen sie den Rauch aus ihrer Stadt zum Himmel aufsteigen. Doch sie hatten keine Möglichkeit zur Flucht, sie konnten weder vor noch zurück, denn die Truppen, die zur Wüste hin geflohen waren, kehrten um und wandten sich gegen ihre Verfolger. 21 Als Josua und die Israeliten nämlich sahen, dass der Rauch der Stadt aufstieg, machten sie kehrt und griffen die Männer von Ai an. 22 Diese hatten ja ihre Stadt verlassen und sie verfolgt. Doch auf einmal waren sie von beiden Seiten eingeschlossen. Sie wurden vollständig aufgerieben. Keiner kam mit dem Leben davon. 23 Den König von Ai hatten die Israeliten lebendig gefasst und zu Josua gebracht. 24 Als sie dann alle ihre Gegner auf dem Schlachtfeld in der Wüste getötet hatten, drangen sie erneut in die Stadt ein und brachten alle Einwohner mit dem Schwert um. 25 An diesem Tag starben alle Leute von Ai, etwa 12.000 Männer und Frauen. 26 Josua hatte nämlich seine Hand mit dem ausgestreckten Langschwert nicht zurückgezogen, bis der Bann an allen Bewohnern von Ai vollstreckt war. (2. Mose 17.11-13) 27 Das Vieh und das sonstige Beutegut aus der Stadt behielten die Israeliten diesmal für sich, wie es Josua von Jahwe befohlen worden war. 28 Josua ließ Ai vollständig niederbrennen und machte es für immer zu einem Schutthaufen. Er ist noch heute zu sehen. 29 Den Leichnam des Königs von Ai ließ er bis zum Abend an einen Baum hängen. Bei Sonnenuntergang befahl Josua, ihn abzunehmen und in den Durchgang des Stadttores zu werfen. Die Männer Israels errichteten dann einen großen Steinhaufen über ihm, der noch heute zu sehen ist. (5. Mose 21.23) (Josua 10.27) 30 Damals baute Josua auf dem Berg Ebal Jahwe, dem Gott Israels, einen Altar, (5. Mose 27.2) 31 und zwar so, wie es Mose, der Diener Jahwes, den Israeliten befohlen hatte und wie es auch im Gesetzbuch des Mose steht. Es entstand ein Altar aus unbehauenen Steinen, die noch kein eisernes Werkzeug berührt hatte. Auf diesem Altar brachten die Israeliten Jahwe Brandopfer dar und aßen von den Freudenopfern. 32 Auf die Steine dort schrieb Josua in Gegenwart des Volkes eine Abschrift vom Gesetz des Mose nieder. 33 Dann stellte sich das ganze Volk Israel mit seinen Ältesten, Anführern und Richtern sowie den Fremden, die sich ihnen angeschlossen hatten, auf beiden Seiten der Bundeslade auf. Die eine Hälfte stand mit dem Rücken zum Berg Garizim und die andere zum Berg Ebal. Zwischen ihnen, an der Bundeslade Jahwes, standen die Priester aus dem Stamm Levi. So sollte das Volk Israel nach der Anweisung von Mose, dem Diener Jahwes, gesegnet werden. (5. Mose 11.29) (5. Mose 27.12-13) 34 Danach las Josua das ganze Gesetz laut vor, den Segen wie den Fluch, genauso wie es im Gesetzbuch geschrieben steht. 35 Er ließ kein einziges Wort davon aus. Die ganze Versammlung Israels, auch die Frauen, die Kinder und die Fremden, die bei ihnen lebten, hörten jedes Wort, das Mose befohlen hatte.