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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Josua - Kapitel 15

1 Den Sippen des Stammes Juda wurde durch Losentscheid folgendes Gebiet zugewiesen: Im Süden grenzte es an die Wüste Zin, die zu Edom gehört. (4. Mose 34.3-5) 2 Ihre südliche Grenze begann an der Südspitze des Salzmeeres 3 und lief in südlicher Richtung am Fuß der Skorpionensteige vorüber nach Zin. Sie führte dann weiter südlich an Kadesch-Barnea vorbei über Hezron hinauf nach Addar, wo sie einen Bogen nach Karka machte. 4 Sie ging weiter durch Azmon und lief am Bach Ägyptens aus, dem sie bis zum Meer folgte. Das soll eure Südgrenze sein! 5 Die Ostgrenze bildete das Salzmeer bis zur Einmündung des Jordan. Von dieser Stelle führte die Nordgrenze 6 nach Bet Hogla hinauf, lief nördlich an Bet-Araba vorbei bis zum Stein Bohans, des Rubeniten. (Josua 18.17) 7 Vom Tal Achor führte sie nach Debir hinauf, wandte sich nordwärts zu den Steinmalen gegenüber dem Pass von Adummim, der südlich des Baches verläuft. Dann erreichte die Grenze En-Schemesch, die Sonnenquelle, und dann En-Rogel, die Bleicherquelle. (2. Samuel 17.17) 8 Sie führte durchs Ben-Hinnom-Tal, südlich um den Abhang herum, auf dem die Jebusiterstadt, das heutige Jerusalem, liegt, bis zum Gipfel des Berges, der sich westlich des Hinnom-Tals am Nordrand der Refaïm-Ebene erhebt. (2. Chronik 28.3) 9 Von dort zog sie sich herum auf die Quelle Neftoach zu und lief dann in Richtung der Städte des Berglandes von Efron und weiter nach Baala, dem heutigen Kirjat-Jearim. (Josua 15.60) 10 Von Baala aus ging sie in westliche Richtung zum Gebirge Seïr, lief den Nordhang des Berges Jearim - das ist Kesalon - hinab nach Bet-Schemesch und hinüber nach Timna. 11 Dann verlief sie an der Nordflanke von Ekron in einem Bogen nach Schikkaron hinüber zum Berg Baala und lief bei Jabneel an der Küste des Meeres aus. 12 Das große Meer bildete die Westgrenze. Dies war das Gebiet, das der Stamm Juda mit seinen Sippen erhielt. 13 Nach Befehl Jahwes überließ Josua Kaleb Ben-Jefunne einen Teil des Stammesgebietes von Juda, nämlich Hebron. Damals hieß es noch Kirjat-Arba, die Stadt des Arba, nach dem Stammvater der Anakiter. (Josua 14.6) (Richter 1.10) 14 Kaleb vertrieb die drei Sippen der Anakiter von dort: Scheschai, Ahiman und Talmai. 15 Dann zog er vor die Stadt Debir, die früher noch Kirjat-Sefer hieß. 16 "Wer Kirjat-Sefer erobert", versprach er seinen Männern, "bekommt meine Tochter Achsa zur Frau!" 17 Es war Otniel Ben-Kenas, der Sohn von Kalebs Bruder, der die Stadt einnahm und Achsa zur Frau nehmen durfte. 18 Als sie ihm zugeführt wurde, rang sie ihm die Erlaubnis ab, gleich noch ein Stück Land von ihrem Vater fordern zu dürfen. Dann glitt sie von ihrem Esel, und Kaleb fragte: "Was hast du?" 19 Sie erwiderte: "Wenn du mich schon in den heißen Negev verheiratet hast, dann gib mir auch ein paar Wasserbecken als Segensgeschenk dazu!" Da schenkte ihr Kaleb die oberen und die unteren Teichanlagen bei Hebron. 20 Zu dem Land, das dem Stamm Juda und seinen Sippen als Erbbesitz zugeteilt wurde, 21 gehörten auch die folgenden Städte: Im Negev an der Grenze von Edom waren es Kabzeel, Eder, Jagur, 22 Kina, Dimona, Adada, 23 Kedesch, Hazor, Jitnan, 24 Sif, Telma, Bealot, 25 Hazor-Haddata, Kirjat-Hezron - das ist Hazor -, 26 Amam, Schema, Molada, 27 Hazar-Gadda, Heschmon, Bet-Pelet, 28 Hazar-Schual, Beerscheba und Bisjotja. 29 Baala, Ijim, Ezem, 30 Eltolad, Kesil, Horma, 31 Ziklag, Mandmanna, Sansanna, 32 Lebaot, Schilhim, Ajin und Rimmon. Das sind 29 Städte mit Dörfern. 33 In der Schefela Eschtaol, Zora, Aschna, (Richter 13.25) (Richter 16.31) 34 Sanoach, En-Gannim, Tappuach, Enam, 35 Jarmut, Addulam, Socho, Aseka, 36 Schaarajim, Aditajim, Gedera und Gederotajim - 14 Städte mit ihren Dörfern. 37 Außerdem: Zenan, Hadascha, Migdal-Gad, 38 Dilan, Mizpe, Jokteel, 39 Lachisch, Bozkat, Eglon, 40 Kabbon, Lachmas, Kitlisch, 41 Gederot, Bet-Dagon, Naama und Makkeda - 16 Städte mit ihren Dörfern. 42 Weiter: Libna, Eter, Aschan, 43 Jiftach, Aschna, Nezib, 44 Keila, Achsib und Marescha - neun Städte mit ihren Dörfern. (Josua 19.29) 45 Dann: Ekron mit seinen Tochterstädten und Dörfern (1. Samuel 5.10) 46 und die Ortschaften westlich davon, die auf der Seite von Aschdod liegen, 47 dann Aschdod mit seinen Tochterstädten und Dörfern, Gaza mit seinen Tochterstädten und Dörfern bis zum großen Meer und nach Süden bis zum Bach Ägyptens. (4. Mose 34.6) (Richter 1.18) (1. Samuel 5.1) 48 Im Gebirge: Schamir, Jattir, Socho, 49 Danna, Kirjat-Sefer - das heutige Debir -, 50 Anab, Eschtemoa, Anim, 51 Goschen, Holon, Gilo - elf Städte mit ihren Dörfern. 52 Außerdem: Arab, Duma, Eschan, 53 Janum, Bet-Tappuach, Afeka, 54 Humta, Kirjat-Arba - das heutige Hebron - und Zior: neun Städte mit ihren Dörfern. 55 Dann: Maon, Karmel, Sif, Jutta, 56 Jesreel, Jokdeam, Sanoach, 57 Kain, Gibea, und Timna - zehn Städte mit ihren Dörfern. 58 Weiter: Halhul, Bet-Zur, Gedor, 59 Maarat, Bet-Anot und Eltekon - sechs Städte mit ihren Dörfern. Außerdem: Tekoa, Efrata - das ist Bethlehem -, Peor, Etam, Kulon, Tatam, Schoresch, Kerem, Gallim, Bet-Ter und Manocho - elf Städte mit ihren Dörfern. 60 Weiter: Kirjat-Baal - das ist Kirjat-Jearim - und Rabba - zwei Städte mit ihren Dörfern. (Josua 9.17) (Josua 18.14) 61 In der Wüste: Bet-Araba, Middin, Sechacha, 62 Nibschan und Ir-Melach, die Salzstadt, und En-Gedi - sechs Städte mit ihren Dörfern. 63 Nur die Jebusiter, die in Jerusalem wohnten, konnten die Männer des Stammes Juda nicht vertreiben. Bis heute wohnen sie mit den Judäern zusammen. (Josua 18.18) (2. Samuel 5.6)