zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

Johannes - Kapitel 21

1 Später zeigte sich Jesus den Jüngern noch einmal am See von Tiberias. Das geschah so: 2 Simon Petrus und Thomas, der auch "Zwilling" genannt wurde, Natanaël aus Kana in Galiläa, die Söhne des Zebedäus und noch zwei andere Jünger waren zusammen. (Johannes 1.45) 3 Petrus sagte: "Ich gehe fischen." - "Wir kommen mit", meinten die anderen. Also fuhren sie im Boot hinaus, fingen in dieser Nacht aber nichts. 4 Als es Tag wurde, stand Jesus am Ufer, doch die Jünger erkannten ihn nicht. (Lukas 24.16) (Johannes 20.14) 5 "Kinder, habt ihr vielleicht etwas zu essen dabei?", rief er ihnen zu. "Nein!", riefen sie zurück. (Lukas 24.41) 6 "Werft das Netz auf der rechten Seite des Bootes aus!", forderte er sie auf. "Dort werdet ihr welche finden." Das taten sie. Doch dann konnten sie das Netz nicht mehr ins Boot ziehen, so viele Fische hatten sie gefangen. (Lukas 5.4-7) 7 Da sagte der Jünger, den Jesus besonders liebte, zu Petrus: "Es ist der Herr!" Daraufhin warf sich Simon Petrus das Obergewand über, das er bei der Arbeit abgelegt hatte, band es hoch und sprang ins Wasser. (Johannes 13.23) 8 Die anderen Jünger kamen mit dem Boot nach, das Netz mit den Fischen im Schlepptau. Sie waren ja nur noch hundert Meter vom Land entfernt. 9 Als sie ausstiegen und an Land gingen, sahen sie ein Kohlenfeuer, auf dem Fische brieten; auch Fladenbrot lag dabei. 10 "Holt ein paar von den Fischen, die ihr gefangen habt!", sagte Jesus zu ihnen. 11 Da ging Petrus zum Boot und zog das Netz an Land. Und obwohl es mit 153 großen Fischen gefüllt war, zerriss es nicht. 12 "Kommt her und frühstückt!", sagte Jesus. Am liebsten hätten die Jünger ihn gefragt, wer er sei. Doch keiner von ihnen wagte es, denn sie wussten, dass es der Herr war. 13 Jesus trat zum Feuer, nahm das Brot und reichte es ihnen und ebenso den Fisch. (Johannes 6.11) 14 Das war nun schon das dritte Mal, dass Jesus sich den Jüngern nach seiner Auferweckung von den Toten zeigte. 15 Als sie gefrühstückt hatten, sagte Jesus zu Simon Petrus: "Simon Ben-Johannes, liebst du mich mehr als die anderen hier?" - "Gewiss, Herr", antwortete Petrus, "du weißt, dass ich dich lieb habe." - "Dann weide meine Lämmer!", sagte Jesus. (Johannes 1.42) 16 Gleich darauf wiederholte er die Frage: "Simon Ben-Johannes, liebst du mich?" - "Ja, Herr", antwortete Petrus, "du weißt, dass ich dich lieb habe." - "Dann hüte meine Schafe!", sagte Jesus. (1. Petrus 5.2) (1. Petrus 5.4) 17 Noch einmal fragte er ihn: "Simon Ben-Johannes, hast du mich lieb?" Petrus wurde traurig, weil Jesus ihn zum dritten Mal fragte, ob er ihn lieb habe, und sagte: "Herr, du weißt alles. Du weißt, dass ich dich lieb habe." - "Dann sorge für meine Schafe!", sagte Jesus. (Johannes 13.38) (Johannes 16.30) 18 "Und ich muss dir noch etwas sagen: Als du jung warst, hast du dir selbst den Gürtel gebunden und bist gegangen, wohin du wolltest. Doch wenn du alt bist, wirst du deine Hände ausstrecken und ein anderer wird dir den Gürtel binden und dich dorthin bringen, wo du nicht hingehen willst." 19 Jesus wollte damit andeuten, auf welche Weise Petrus sterben würde, um Gott damit zu verherrlichen. Dann sagte er ihm: "Komm, folge mir!" (Johannes 13.36) 20 Petrus drehte sich um und sah, dass der Jünger, den Jesus besonders liebte, hinter ihnen herging. Es war derselbe Jünger, der sich damals beim Abendessen zu Jesus hinübergelehnt und ihn gefragt hatte: 'Herr, wer von uns wird dich verraten?' (Johannes 13.23) (Johannes 13.25) 21 Petrus fragte Jesus: "Herr, was wird denn aus ihm?" 22 Jesus erwiderte: "Wenn ich will, dass er am Leben bleibt, bis ich wiederkomme, was geht dich das an? Folge du mir nach!" 23 So entstand das Gerücht unter den Brüdern, jener Jünger würde nicht sterben. Aber Jesus hatte nicht gesagt, dass er nicht sterben würde, sondern nur: "Wenn ich will, dass er am Leben bleibt, bis ich wiederkomme, was geht dich das an?" 24 Der Jünger, von dem Jesus das sagte ist auch der, der bezeugt, was in diesem Buch steht. Er hat es niedergeschrieben und wir wissen, dass alles wahr ist. (Johannes 15.27) 25 Es gibt aber noch vieles andere, was Jesus getan hat. Wenn das alles einzeln aufgeschrieben würde - ich denke, die ganze Welt könnte die Bücher nicht fassen, die dann geschrieben werden müssten. (Johannes 20.30)