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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Joel - Kapitel 2

1 Stoßt in das Horn auf dem Zion, / schlagt Alarm auf meinem heiligen Berg! / Die Bewohner des Landes sollen zittern. / Denn nah ist der Tag Jahwes. (Joel 1.15) 2 Dunkel wie die Nacht ist dieser Tag, / mit finsteren Wolken verhangen. / Wie das Morgengrauen sich über die Berge ausbreitet, / so fällt ein gewaltiges Heer ins Land, / ein mächtiges Volk. / So etwas habt ihr noch nie erlebt, / und nie wieder wird es so etwas geben / bis in die fernsten Generationen. (2. Mose 10.14) (Joel 1.6) 3 Vor ihm her frisst ein Feuer, / und nach ihm lodern die Flammen. / Wie der Garten Eden war das Land vorher, / nachher ist es eine öde Wüste. / Es gibt kein Entkommen vor ihm. (Joel 1.19) 4 Sie sehen aus wie Pferde, / stürmen wie Schlachtrosse daher. / 5 Wie rasselnde Streitwagen springen sie über die Kuppen der Berge, / wie eine prasselnde Flamme, die ein Stoppelfeld verzehrt, / wie ein mächtiges Heer, gerüstet zur Schlacht. 6 Vor ihm zittern die Völker, / alle Gesichter erbleichen. 7 Sie greifen wie Elitetruppen an, / wie erprobte Soldaten ersteigen sie die Mauer. / Unentwegt ziehen sie voran, / nichts bringt sie ab vom Weg, 8 keiner bedrängt den anderen, / jeder geht in seiner Bahn. / Keine Waffe hält sie auf, / ihre Reihen brechen nicht. 9 Sie überfallen die Stadt, / erstürmen die Mauer, / ersteigen die Häuser. / Wie Diebe dringen sie ein. 10 Vor ihnen erbebt die Erde, / erzittert der Himmel, / verfinstern sich Sonne und Mond, / erlischt der Glanz der Sterne. (Jesaja 13.10) (Joel 3.4) 11 Jahwe erhebt die Stimme vor seinem Heer, / denn sein Heer ist überaus groß, / mächtig der Vollstrecker seines Befehls. / Ja, groß ist der Tag Jahwes / und voller Schrecken. / Wer kann ihn ertragen? (Joel 2.25) 12 Doch auch jetzt noch gilt, was Jahwe sagt: / "Kehrt mit ganzem Herzen zu mir um, / mit Fasten, Weinen und Klagen! (Hesekiel 33.11) 13 Zerreißt eure Herzen und nicht eure Kleider!" / Ja, kehrt um zu Jahwe, eurem Gott! / Denn er ist gnädig und barmherzig, / voller Güte und Geduld. / Das Unheil schmerzt ihn doch selbst. (2. Mose 34.6) 14 Vielleicht tut es ihm auch diesmal leid, / und er kehrt um und lässt euch Segen zurück, / sodass ihr Jahwe, eurem Gott, / Speis- und Trankopfer bringen könnt. (Jona 3.9) 15 Stoßt in das Horn auf dem Zion! / Ruft einen Fasttag aus! / Ordnet einen Feiertag an! (Joel 1.14) 16 Ruft das Volk zusammen und heiligt die Gemeinde! / Ruft alle zusammen, vom Säugling bis zum Greis, / selbst Bräutigam und Braut aus ihrer Kammer! 17 Zwischen Vorhalle und Altar / sollen die Priester klagen, / die Diener Jahwes sollen sagen: / "Jahwe, verschone dein Volk! / Überlass dein Erbe nicht der Schande, / dass nicht die Völker über uns spotten. / Warum sollen Heidenvölker sagen: / 'Wo ist er denn, ihr Gott?'" (Psalm 79.10) 18 Da erwachte die brennende Liebe Jahwes für sein Land. Er hatte Mitleid mit seinem Volk. 19 Jahwe antwortete ihnen: "Passt auf! Ich gebe euch so viel Korn, Most und Öl, dass ihr euch daran satt essen könnt. Ich setze euch nicht länger dem Spott der anderen Völker aus. (Joel 2.26-27) 20 Den Feind aus dem Norden schicke ich weit von euch weg. Ich jage ihn in die Wüste. Seine Vorhut treibe ich ins Tote Meer, seine Nachhut kommt im Mittelmeer um. Wegen ihrer Überheblichkeit werden ihre Leichen die Luft mit ihrem Gestank erfüllen." (Joel 1.4) (Joel 1.6) 21 Hab keine Angst mehr, fruchtbares Land! / Freue dich und brich in Jubel aus, / denn Jahwe hat Großes getan! 22 Ihr Tiere auf dem freien Feld, / fürchtet euch nicht mehr! / Die Weiden in der Steppe sind wieder grün. / Auch die Bäume tragen wieder Frucht, / Feigenbaum und Weinstock bringen reichen Ertrag. 23 Und ihr Einwohner Zions, / jubelt und freut euch in Jahwe, eurem Gott! / Denn er gibt euch den Frühregen zurück, / damit Gerechtigkeit wächst, / Herbst- und Frühjahrsregen / wie in früherer Zeit. (Jeremia 5.24) 24 Die Dreschplätze sind mit Getreide gefüllt, / die Kelterwannen laufen über, / Ströme von Most und Öl. 25 Und ich werde euch die Ernten ersetzen, / die meine Heere gefressen haben, / die ich gegen euch schickte: / Heuschrecke, Abfresser, Vertilger und Nager. (Joel 1.4) 26 Ihr werdet euch richtig satt essen können / und den Namen von Jahwe, eurem Gott, loben, / der solche Wunder für euch tat. / Nie mehr soll mein Volk beschämt werden. (5. Mose 8.10) 27 Dann werdet ihr erkennen, dass ich in eurer Mitte bin / und dass ich, Jahwe, allein euer Gott bin. / Mein Volk braucht sich nie mehr zu schämen.